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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Anhang.

unsäglichen Schwierigkeiten umringt ist; daß die sehr große Mehrheit der eidgenössischen Stände darein nicht willigen wird; daßunser Volk nichts davon wissen will, und daß unsere Stadt dabei alle Mittel ihrer Erhaltung und ihres Wohlstandes verlierenund aus der Hauptstadt eines souvcrainen Standes ein bloßer Hauptort eines unbedeutenden und der schönsten Theile seinesGebiets beraubten Devartcnrents werden würde, d. Daß ein solches Project nicht einmal für die französische Republik nützlichsein würde, indem eine geringe Anzahl Menschen, die das Directorium der helvetischen Republik ausmachen soll, wenn sieleicht für die Interessen von Frankreich zu stimmen wären, ebenso auch je nach den Personen, de» Zeiten und den Ereignissenauch gegen sie gestimmt werden könnte, da hingegen, wenn mehrere Stände über ihre wahren Interessen berathschlagen,solches nicht,geschehen wird, und die gegenwärtige Bundesgenossenschaft seit bald dreihundert Jahren die engsten Verbindungenmit Frankreich unterhalten, und in allen zwischen Frankreich und dem Hause Oesterreich gewaltetcn Kriegen ihre Neutralitätzu behaupten gewußt hat. o. Daß sie übrigens innigst überzeugt sind, daß die in verschiedenen eidgenössischen Ständen sichereignenden Staatsveränderungen sie nothwendig dahin bringen werden, unter ihnen selbst über die Mittel übereinzukommen,ihre Verbindungen enger, kräftiger und mächtiger zu machen, und daß hierüber Mittel vorhanden sind, welche den Wunsch desDirectoriums erfüllen könnten, und für das Ausland einer einzigen helvetischen Republik gleich zu achten wären. Die berne-rische Republik, welche ein aufrichtiges Verlangen und ein mächtiges Interesse hat, mit der französischen Republik in gutemVernehmen zu stehe», die überzeugt ist, daß die Beschwerden, welche man gegen sie zu haben glaubt, und die einzig undallein böswillige Leute ausgestreut haben, ohne Grund sind, und daß sie bald gehoben sein würde», wenn man die Zeit hätte,deshalb in eine freundschaftliche Erläuterung zu treten, die übrigens so viel gethan, daß sie sogar ihre Staatsverfassunggeändert, ohne daß es das Volk verlangt hat, hofft, daß das vollziehende Directorium sich mit diesen Gesinnungen befriedigen,und ihr nach seiner Gerechtigkeit aus folgende Grundlagen einer soliden Herstellung der alten Freundschaft und desjenigenZutrauens, welches zwischen zwei gleich freien Nationen herrschen soll, gestatte» werde: t) Daß von nun an keine Feind-seligkeiten weder gegen die Eidgenossenschaft überhaupt, noch gegen die Cantone Bern, Freiburg und Solothurn insbesonderevorgenommen werden, und daß in Folge dessen die französischen Truppen sich in Zeit von vierzehn Tagen sowohl aus demWelschland als von den Grenzen des Ergucls zurückziehen. Die Republik Bern verspricht dagegen auf ihrer Seite, daß siekeine Feindseligkeit gegen das Welschland oder das Ergucl vornehmen wird, daß sie ihre Truppen in der nämlichen Zeit zurück-ziehen wird, und daß auch diejenigen ihrer verbündeten Eidgenossen in ihre Heimath zurückkehren werden. 2) Daß dem Welsch-land, unter welcher Benennung man alles dasjenige versteht, was Ao.1536 von dem Herzog von Savoien erobert worden ist,frei stehen solle, sich mit der Republik Bern freundschaftlich zu vereinigen, mit einer verhältnißnräßigen Repräsentation in derRegierung und den gleiche» Rechten zu den öffentlichen Aemtern zu gelangen, daß unterdessen alles sowohl bewegliche alsunbewegliche Eigenthum der Regierung, welches sie aus ihrem Gut erkauft hat, derselben vorbehalte», und eben so auch dasEigenthum und die Schuldansprachen der Particularen ihnen mit vollem Besitz und Genuß verbleiben sollen; daß zu diesemEnde jeder Sequester, der etwa auf die einen oder auf die andern gelegt worden sein möchte, aufgehoben, und die Streitig-keiten, welche etwa hierüber sich ergeben sollten, durch gegenseitige Commissaire oder Schicdrichter freundschaftlich ausgemachtoder entschieden werden. 3) In Betreff der Besitzungen und Herrschaften des vormaligen Bischofs von Basel, welche aufschweizerischem Gebiet gelegen sind, wünscht die Republik Bern ungemein, daß eine freundschaftliche Ncgotiation angehobenwerde, um alle diesorts im Streit liegenden Punkte in Richtigkeit zu bringen. Sie wäre sogar geneigt, eine billige Auf-opferung zu machen, um den Teisenberg zu erhalten, welchen sie bereits in gemeinschaftlicher Souverainetät besitzt. 4) Davermittelst dessen das alte Einvcrständniß hergestellt sein wird, so verlangt man angelegentlich, daß das Directorium in denZeitungsblättern und andern Schriften jene gehäßigen Benennungen gegen unsere Negierung, die Wir niemals verdient haben,verbieten und behindern Wolle, daß es auch weder die Ausstreuung von Proclamationen oder aufrührerischen Schriften, nochandere Mittel dulde, welche dahin zielen, die öffentliche Ruhe und die Achtung zu zerstören, welche man einer gesetzmäßigenRegierung schuldig ist, und die Freundschaft oder das Zutrauen, welches zwischen zwei freien Völkern herrschen soll, aufzuheben.Die Republik Bern wird sich zur Pflicht machen, gegenseitig auch nichts dergleichen gegen das Directorium oder die französischeRepublik zu dulden, so wie sie es bisher beständig gethan hat. Die fernerhin unwiderruflich mit dem Volk vereinigte bernerischeNegierung ist überzeugt, daß, wenn einmal diese Grundlagen festgesetzt find, die endliche Negotiatio» keine Schwierigkeiten mehrfinden werde. Die Offenheit und das verbindliche Betragen des Bürger General Brune lassen Bern hoffen, daß er beliebenwerde, solche mit seinem Billigkeitssinn zu untersuchen und bei dem Directorium zu unterstützen." Mit dieser Herrn Bruneüberreichten Note bin ich nicht völlig einverstanden. Die Anempfehlung, die Truppen aus der Nachbarschaft der eidgenössische»Grenzen in vierzehn Tagen zurückzuziehen kann auf eine höchst nachlheiligc Weise von unserer sich so mächtig fühlenden Gegnerinausgelegt werden. Das Wort souvcrainer Rath ist sehr unschicklich in dieser Note angebracht. Auch hätte die Note mitmehrerer Ausführung so vieler auffallenden, für die L. Eidgenossenschaft und alle Stände gleich unerträglichen Bestimmungen der^onstlruilon Iieivattqus Erwähnung thun sollen. Noch melde ich Euer Gnaden, daß das Comito Central zu Lausanne sicheine große Insolenz gegen die hiesige Regierung erlaubte. Diese bekam nämlich von demselben gestern Abends eins Zuschrift»