678 Rapperschweil.
Wachtmeister mit der Ermahnung zu deren treuer Verwahrung wieder übergeben. In gleicher Weise wie in die Kirche zog manauf daS Rathhaus zurück, wo die Gesandten nach einer kurzen Erinnerung an den neuen Schloß- oder Burgvogt sich durch ihnfolgenden Eid schwören ließen: „Der Burgvogt soll schwören, daß er den L, iil Schirmortcn Zürich, Bern und Glarus und«der Stadt Rapperschweil Nutzen und Ehre wolle fördern und ihren Schaden wenden, mit allen Treuen, das Schloß zu Händen»der Iii L. Orte ald des mchrern Theils unter Ihnen und der Stadt Rapperschweil aufzuentbalten, so lang er Burgvogt„bleibt, ob ihn dann nothwendig dünkte, Knechte zu ihm in das Schloß zu nehmen, das soll er ohne Verzug den vorgenannten„Iii L, Orten oder dem mehrern Theil unter Ihnen zu wissen thun; er soll auch zu dem Geschütz und Munition gute Sorge„tragen, daß nichts davon entwendet, sondern alles in gutem Stand behalten werde, getreulich und ohne alle Gefahr.Nachdem auch dieses vorgegangen, begaben sich die Herren,, Ehrengesandten zur Mahlzeit in das Wirthshaus zum Sternen (wovon den Herren Ehrengesandten wie den Deputirten die Ürte bezahlt wird). Bei der Tafel hatten die sechs Herren Ehren-gesandten die Hauptplätzc, hierauf folgten der Herr Schultheiß und der Herr Statthalter, dann die beiden Sccretaire, die sechsandern Deputirten und zuletzt die eingeladenen Gäste. Gleich im Anfange der Mahlzeit wurden von dem Stadtschreibcr miteiner Rede acht Flaschen Ehrenwcin präsentirt und bei den ersten Ehrentrünken auf die Prosperität der m Schirmstände ins-gesammt neun, auf diejenige jedes der Schirmorte sechs und auf die der Stadt Rapperschweil vier Kanonenschüsse abgebrannt,in dem Wirthshause zugleich mit Trompeten und Waldhörnern musicirt. Um vier Uhr erhob man sich von der Tafel, die HerrenGesandten retirirten sich unter dem Begleite der Deputirten in ihre Quartiere und verreisten am folgenden Morgen, nachdemihnen noch vorher, zwar ohne das Ceremonialhabit, von den Deputirten Abschiedsbesuche gemacht worden waren, jj
3. i. Die Gesandten von Zürich, Bern und Glarus besprechen sich während der Jahrrcchnung
zu Frauenfeld über die Mittel zu Beseitigung der in Rapperschweil eingerissenen vielfachen Unordnungen,die durch die Zudringlichkeit der Schirmangchörigen den Schirmorten selbst beschwerlich zu werden anfangen,und vereinigen sich zu dem Beschlüsse, nach vollendeter Jahrrechnung in Baden darauf einzutreten, auchsowohl Ausschüsse des Magistrats als der intercssirtcn Parteien vor sich zu bescheiden. Der Canzlei znRapperschweil wird hicvon Kenntnis gegeben, mit der Bemerkung, daß keineswegs beabsichtigt werde, dieFreiheiten der Stadt zu schmälern. Ungeachtet Rapperschweil gegen eine solche Vorberufung, als denstädtischen Freiheiten zuwider, Vorstellungen machte, wurde darauf beharrt. In Folge dessen erscheinenin Baden vier Mitglieder des Magistrats und der Stadtrichter vr. Hunger, welcher sich um das sog^heißenc Wollcnamt beworben, das aber von der Mehrheit des Magistrats dem Amtsschultheiß übertragenworden war. Zuerst behandelt man die Frage, ob ein Amtöschulthciß neben andern Nathöglicdern ansder Zahl der Zwölfe sich um Beamtungen bewerben dürfe. Es zeigt sich, daß hierin ungleich verfahrenworden, und in den hoheitlichen Reccssen von 1742 und 1777 darüber nichts bestimmt worden ist-Zürich ist instruirt, in die Sache einzutreten und ein Gutachten auf Ratification hin abzufassen; Bernhingegen kann, zufolge seiner Instruction, nur anhören, steht aber in der Ansicht, daß der Magistratnach Gutdünken handeln könne; auch Glarus ist instruirt, die Materie »ei auäieiulum zu nehmen. Beisolcher Bewandtnis der Sache beschließen die Gesandtschaften von dem Ergebnisse ihrer Untersuchung, sow>cvon dem Vorschlage des zürcherischen Gesandten, daß in Zukunft, wenn ein Rathöglicd aus der Zahl derZwölfe beim Antritt der Schultheißenstellc ein Amt verwalte, es die AmtSdaucr vollenden, hernach aberneben keinen andern Rathsgliedern um Acmter sich bewerben dürfe, den Schirmortcn durch den AbschiebKenntniß zu geben, damit eine diesfälligc Verordnung gemacht werden könne. H 27. ß 2. SpitalmeisterHelbling, von Rapperschweil, beklagt sich, daß der Magistrat ihm die Rechnung nicht abnehmen wolle, dieAmtsbücher Hinterhalte u. s. f., worauf Abgeordnete des Magistrats verheißen, diese Angelegenheit sollemit möglichster Beförderung ausgetragen werden. Die Gesandten verkünden den Parteien, daß alles denSchirmorten werde cinbcrichtct werden. H 30. ß 4. I78S. Die schirmherrliche Huldigung wird durch dieGesandtschaften Mittwochs 3. August eingenommen, und sie lassen sich hernach auf dem Rathhausc durchden nunmehrigen Schloßvogt den Eid leisten, bei welchem Anlasse von letztcrm in Anregung gebrachtwird, daß das Gotteshaus Wurmspach sich weigere, von einigen ihm hcimgcfallcncn Lehcnhöfen, denengleich jeder andern Feuerhofstatt obliege, jährlich ein halbes Klafter Holz in das Schloß Napperschwci