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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Napperschweil und dessen Höfe.

l Nachstehendes ist de» ZahrrechnungSabschieden von Baden enthoben,!

». Stadt Napperschweil,

Art. 1. 1778. Wcil 1777 die Entdeckung gemacht wurde, daß zu Napperschweil eine offene unduneingeschränkte Werbung für fremde Kriegsdienste gestattet sei, so wird von der Jahrrcchnung den IiiSchirmorten angetragen, die dicSfällige Verordnung von 17-13 zu bestätigen, und zwar mit folgendemAnhange zu Art. 1:Daß so lange ein Hauptmann aus den Schirmortcn zu Napperschweil auf derWerbung sich befindet, während dieser Zeit keine andere Werbung gestattet werden solle." Bern undGlarus sind ersucht, sich hierüber an Zürich zu erklären, damit obige Verordnung sammt dem Anhangedem Magistrat zu Napperschweil zu seinem Verhalten zugesandt werden könne. H 19. jj 2. R77U. Nachabermaligem Verflussc der anberaumten sechs Jahre nehmen die Gesandten Namens der Iii Schirmorteunter Befolgung des im Abschiede von 1749 beschriebenen Cercmoniales Sonntag den 1. August zuNapperschweil die Huldigung ein und lassen sich zugleich von dem neuen Schloßvogt, Heinrich PaulBrenh, den Eid leisten. § 24. Jene Schilderung lautet so:

Nachdem am 31. Juli die Herren Ehrengcsandten in ihren zuvor bestellten Quartieren angekommen waren, wurde durch denHerrn Stadtschrcibcr Helbling bei jeder Gesandtschast um eine Audienz angefragt. Fünf Mitglieder des kleinen und zwei desgroßen Rathcs legten nun mit dem genannten Beamten die Besuche ab, begleitet von dem Großweibcl und den Stadtweibcln.Diese städtische Deputation ward von den Gesandten vor dem Audicnzzimmer empfangen, in welchem Herr Schultheiß Rickenmanndie Anrede hielt. Nach geschehener Erwiederung wurden die acht Dcputirtcn bis oben an die Treppe begleitet. Der ersteGesandte von Zürich setzte auf den folgenden Tag Morgens halb acht Uhr die Sitzung an, zu welcher jeder der Gesandten durcheinen Dcputirtcn abgeholt ward. Nachdem mit der größten Glocke drei Zeichen zur Versammlung der Bürgerschaft und derHofleute gegeben worden, zog man vom Nathhause in die Kirche, während welchen Acts auf dem Lindenhofe neun Kanonen-schüsse erfolgten. Bei der Kirchenthüre standen die Deputirten von Napperschweil still und ließen den sechs Gesandten denVortritt, hierauf kamen der Herr Schultheiß und der Herr Statthalter, dann die beiden Secretaire, endlich die sechs übrigenDeputirten. Beim Eintritte in die Kirche spielte die Orgel, auch ließen sich Pauken und Trompeten hören. Den HerrenGesandten wie den Secretaire» wurden Lehnsessel, der rapperschweilischen Deputation einfache Sessel angewiesen, und zwar infolgender Weise:

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3^ 6"""^ OOO0OOOO

Dcputirte.

Secretaire.

Die Kirche ward zugeschlossen und Nicnland als die Suite hineingelassen. Die übrige» Räthe, die Bürgerschaft und die Hof-leute standen in den untern Kirchenstühlen zu beiden Seiten. Nachdem die Musik geendet und mittlerweile der Stadtwachtmeisterin einer silbernen Schüssel die Stadtschlüssel überbracht und auf das Geländer gestellt, erhoben sich sämmtliche Herren Ehren-gesandte von ihren Sesseln. Stehend gab nun das Haupt der Gesandtschaften den Titel und die Anrede (Wohlgeachte, beste,ehrsame, weise, auch mannhafte und biderbe, liebe und getreue Schirmsvcrwandte), worauf sie sich wieder niedersetzten.Unbedeckten Hauptes wurde dann der Vortrag von dem ersten Gesandten gehalten. Der Rath von Napperschweil blieb stetsstehen. Hieraus las der zürcherische Sccretair den Eid vor und nachdem die Herren Gesandten aufs neue aufgestanden und dererste derselben die Eidsformcl vorgesprochen, ward diese von Rath, Bürgerschaft und Hoflcuten laut beschworen. Ihr Wortlautist:Ihr Schultheiß, Klein und Große Räthe, und alle Burger zu Napperschweil, sammt allen denen so in den Höfen, undsonst zu Euch gehören, sollet schwören, den ui L. Ständen Zürich, Bern und Glarus, und dero ewigen Nachkommen EuereStadt und die Burg zu Napperschweil zu allen ihren Nöthen und Sachen Ihnen offen und gewärtig sei» zu lassen, so oft unddick das Ihnen ald dem mehrern Theil der L. Orte nothdürftig und zu Schulden kommen wird, ihren Nutzen und Ehre zufördern, den Schaden zu warnen und zu wenden, auch Ihnen, den in L. Ständen, beholfen und mit aller Gerechtigkeitgehorsam und gewärtig zu sein, nach Inhalt hierum errichteter Briefe und Siegel, jedoch Euch und Eucrn Nachkommen,an allen Enern Gerichten, Rechten, Ehehasten, Freiheiten, Briefen und Siegeln, und guten Gewohnheiten jetzt und in künftigenZeiten ohne Schaden, alles mit guten Treuen und ohne alle Gefährde." Nach diesem Act setzten sich die Gesandten nieder,um das r« l»sum anzuhören. Abermals wurden neu» Schüsse gelöst und hierauf die Stadtschlüsscl dem Stadt-