Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
672
Einzelbild herunterladen
 

672 Gaster. 1788.

Schreiben von Schwhz vorgelegt, worin dieser Stand, von der vorhin erwähnten Instruction abgehend,die Landschaft Gastcr bei ihren Freiheiten und Urkunden geschirmt haben will. 8 2. ß 66. Einmüthig wirdgefunden, Schwhz habe im Namen beider Stände dem Landvogt von Sargans die neu zu errichtendeStraße über Kcrenzen, Murg, Quarten nach Wallcnstadt zu belieben und ihn zu ersuchen, seine Vogtei-angchörigen anzuhalten, die Straße, soweit ihr Bezirk geht, auszuführen, 8 3. ß 6t. Dem HofweibclVinccnz Zweifel werden Vorstellungen gemacht, daß er unbefugter Weise einem Hofrichter die Appellationnach Einsicdelnangezeigt" habe. § 4.

17!»tt.

Januar. Art. 62-64. Mai. Art. 65-69.

Art. 62. Die Gesandten wohnen der Rcchnungöablcgung des Stiftsamtmanns bei. 8 t. I! 63. Schwhzwünscht, daß die Landstraße bei Murg und Quarten baldig in brauchbaren Stand gestellt werden möchte?worauf Glarus erwiedert, dies werde längstens bis Ende März geschehen. Glarus verlangt zufolgeder Straßenverordnung durchgängige Einführung derDeichselfuhren", wozu Schwhz Hand zu bietennicht das mindeste Bedenken trägt, 88 2 u. 3. ß 64. Es fällt in den Abschied, daß Glarus mit der vonSchwhz der Landschaft Gaster und der Bürgerschaft von Wesen erthcilten Urkunde, betreffend Alpenver-leihung u. s. f., völlig einverstanden sei. 8 4.

Art. 65. Dem Landvogt wird anbefohlen, das noch Mangelnde auf der Landstraße bei Murg undQuarten machen zu lassen, und der glarnerische Gesandte bemerkt, daß zu Aussteckung und VerbesserungderStraße über Kerenzen" jüngsthin neuerdings ein Befehl ergangen sei. 8 1-!! 66. Auch Schwhzbegehrt instructionsgemäß, daß zu Schonung der Landstraßen sowohl Fremde als Einheimische angehaltenwerden möchten, Deichselwagen anzuschaffen. 8 2. ß 67. Das Fallimcntsgeschäft des Kirchenvogteö MichasWcsner wird als eine wichtige Angelegenheit den Hoheiten zugewiesen. 8 3. ß 68. Da Glarus ohneInstruction ist, kann über das Geschäft des Ammann Leucher und des alt Schreibers Dür nicht cing^treten werden. 8 4. » 69. Die Rechnung des Laudvogtes sowohl, als diejenige des Untervogtes werdenabgenommen. 8 5.

I7KI

Art. 76. Glarus begehrt abermals Einführung der Deichselfuhrcn. 8 1- » 71. Der gleiche Ort ver-dankt den Beistand, welcher neulich bei der Feucrsbrunst in Bilten geleistet worden ist und verheißt beiähnlichen Unglücksfällen seine Mithülfe. 8 2. !> 72. Der katholische Gesandte von Glarus eröffnet in einerSeparatsitzung gegen die schwhzerischen, seine Obern wünschen zu vernehmen, zu welchem Zwecke letztenKriegsrath gehalten und die Mannschaft unerwarteter Weise zum Exercircn aufgefordert worden st'-worüber der Untervogt Gmür umständlich Auskunft gibt, was die Gesandtschaft »4 relvreiulum nimmt-Schwhz, ohne Instruction, tritt hierauf nicht ein. 8 3.

17l»2.

Januar. Art. 73 u. 74. Mai. Art. 75 - 77.

Art. 73. Glarus verlangt, daß überall im Gasterland die Deichselfuhren eingeführt werden. 8 ^74. Die Gesandten des gleichen Standes wünschen instructionsgemäß, es möchte, wenn von andern Ortenher als von den Admodiatoren Salz bezogen werden sollte, eine genaue Untersuchung vorgenommen undie Fehlbaren bestraft werden. 8 2.