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Grafschaft Uznach. 17SÄ.
bung sich befindenden Hauptleuten zu übergeben. 8 2. ß 126. Die von dem Untcrvogtc Müller hinterlegteBürgschaft für einige dem Gotteshaus St. Anton schuldige Capitalpostcn erhält die hoheitliche Rati-fication. 8 3.
Art. 121. Neue Berathung über den in der Tönieralp begangenen Holzfrcvcl. 8 1. ß 122. Die vondem Untervogte für „Rcstanzen" in der Gotteshausrcchnung angebotenen Capitalbricfe werden genügenderfunden. 8 2. 123. Da vom Stande Glarus die Ablieferung fremder Bursche in Kriegsdienste nichtgenehmigt wurde, wird dem Landvogt Aufstellung eines beständigen Harschicrs empfohlen, um das fremdeBettclgesindcl so viel als möglich zu entfernen. 8 3. ß 124. Die obere Brnderstubc soll in bessernbaulichen Zustand gebracht werden. 8 4. i! 125. Ulrich Custer wird wieder aus dem Viercrvorschlagals Landammaun bestätigt, 8 5. ß 126. Ablcgung der landvögtlichen, sowie der untervögtlichen Rech-nung. 88 6 u. 7.
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Art. 127. Mit den Anstalten gegen das Bcttelgcsindcl ist fortzufahren, auch durch die Harschicrcund Gemeindswächtcr solchen Leuten anzuzeigen, daß auf dem Bettel ergriffene „Kerls" zum Kriegs-dienste weggenommen werden würden. 8 1. ß 128. Neuer Auftrag, in der Bruderstube eine baulicheVeränderung vorzunehmen. 8 2. ß 129. Ungeachtet die landvögtliche Rechnung im letzten Jahre von denGesandtschaften bereits genehmigt worden ist, crthcilt Schwhz nochmals seine Ratification. 8 3. ß 136. DcwLandvogt sowohl als dem Untervogt soll, insofern es die Hoheiten ratificiren, für ihre Mühe bei derBaute der Zehntenscheune eine Discrction von sechs Louisdor, dem Schloßvogt aber eine solche von scchsNeuthalcrn zukommen. 8 4. ß 131. Der glarncrische Gesandte frägt, warum bei seinen Principalcunichts in Anregung gebracht worden sei, da doch zufälligem Vernehmen nach die Grafschaft für nöth'ggefunden habe, hinsichtlich eincö Mandats betreffend die Anzahl Faden der Schneller und die Länge derHaspcl bei Baumwollcngcspinnsten Vorstellungen in Schwhz zu machen. Es erfolgt die Antwort, daßweder die Amtöleutc, noch die Grafschaftöabgcordnetcn, sondern der Landvogt selbst persönliche Vorstel-lungen beim Rathe zu Schwhz gethan und durch den Landweibel den Bescheid erhalten habe, die Obernhätten das angeregte Mandat zu ihren Händen gezogen und erkennt, deswegen selbst an den MitstandGlarus zu schreiben. 8 5. ß 132. Den Wunsch des Untcrvogteö, die Hoheiten möchten sich angelegen sei"lassen, daß die von dem Fürstabte von St. Gallen dem Gotteshaus St. Anton verheißene Schadlos-haltung geleistet werde, nimmt man all rekorenäum. 8 6.
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Januar. Art. 133-137. Mai. Art. 138-143.
Art. 133. Es erfolgt der Bericht, daß in den einen Gemeinden die Harschicrc, in den andern dieGemcindsbcwohner wcchsclsweisc dem Unwesen des fremden Bcttclgcsindels steuern. 8 1 !! 134. Glarusbringt die Beschaffenheit der Schneller und des Haspels in Anregung und cS wird bei Strafe und Iln^gnade verordnet, daß nicht weniger als tausend Faden auf einen Schneller gehen sollen. 8 2. » 135. DcrLandvogt soll nur jene Urtheile als appellationsfähig qualificiren, für welche am Tage, wo sie von deinRichter gefällt wurden, eine Weitcrzichung begehrt wird. 8 3. 136. Vincenz Schädiger, der in einer Proccß^fache gethürmt wurde, soll dessenungeachtet als ein ehrlicher Mann angesehen werden. 8^- !! 137.Gesandtschaften hinterbringen den Obern, ob nicht Kundschaften von geistlichen Personen allenfalls vor