Grafschaft Uznach. 1783.
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„ Klöstcrchcns" Sion kömmt zur Sprache, H 2. 61. Die Holzvcrsteigerung zu Tilgung der untervögt-lichen Schuldforderung hat statt gehabt, H 3. ß 62. Glarus wünscht Unterhaltung eines Harschiers undzeitweise Anordnung von Betteljagdcn. 8 4.
178<i.
Januar. Art. 63-68. Mai. Art. 69-74.
Art. 63. Glarus eröffnet, seine Obern können sich mit den Kosten wegen der Ringmauer nichtbe laden, auch zu Veräußerung des daselbst befindlichen offenen Platzes nicht Hand bieten. Hl- I! 64. Eswird berichtet, daß in Sion keine Baute vorgenommen worden sei. H 2. ß 65. Der Landvogt erhält denAuftrag, bettelnde Subjecte, welche zum Arbeiten tauglich wären, bei dem neuen Straßenbau zu ge-brauchen. H 3. ß 66. Glarus wünscht instruktionsgemäß, daß der Gemeinde Wagen verboten werde, inZukunft Holz „über den See hinab" zu verkaufen. Schwhz, nicht instruirt, kann hierauf für diesmalnicht eintreten. H 4. 67. Der Baumeister, welcher den Dachstuhl uud das Gewölbe der St. Antonö-kirche in Verding gehabt, wird den Hoheiten zu einer ctwclchen Entschädigung empfohlen. H 5. ß 68. EinAuögabcartikcl, sich auf etwas mehr als dreihundert Gulden belaufend und Fuhren zu der erwähntenBaute beschlagcnd, soll einstweilen nicht bezahlt werden, indem die Bestreitung solcher Auslagen eigentlichdem Spitalvcrwalter obliegt. H 6.
Art. 69. Glarus will seinen Obern die Anzeige von Schwhz hinterbringen, daß zu Sion ein Scheune-bau vor sich gehen müsse. H 1. 70. Die Amtsleutc suchen darum an, daß der Landvogt mit ihnen sichberathen möchte, ob eine Einschränkung des Holzverkaufcs nützlich oder nachtheilig sein würde. H 2.71. Dem Landvogt wird anempfohlen, von Zeit zu Zeit Betteljagdcn abhalten zu lassen. H 3. 72. DreiGrafschaftsbeamtcn soll für Aufsuchung alter Protokolle und anderer die Pfründe Russikon betreffendenSchriften ein Taggeld, wofür sie gebeten, zukommen, doch ist die Genehmigung der Hoheiten deshalbzu gewärtigen. H 4. ß 73. Ulrich Custcr wird aus dem Vicrcrvorschlagc als Landanimanu bestätigt. H 5. ß74. Wegen des Spitalverwaltcrö, welcher laut Urbar als Gotteshausmann das Bürgerrecht in Uznachgenießt, daselbst jedoch zu einer Bürgcrgemcinde nicht zugelassen werden wollte, wird beschlossen, er sollzu allen Gemeindöversammlungen Zutritt haben. H 6.
1787.
Art. 75. Schwhz nimmt all rekerenllum, daß Glarus allfällige Auslagen der Amtsleutc in die obrig-keitlichen Rechnungen bringen lassen wolle. H 1. 76. Die bald eintretende Spitaladmodiation in Uznachkömmt zur Sprache. H 2. ß 77. Ungleiche Ansichten über die Holzausfuhr. H 3. ß 78. Ungeachtet erfolgterGegenvorstellung wird dem Landvogt anbefohlen, durch die Harschiere Wache halten zu lassen, auch vonZeit zu Zeit Betteljagdcn anzustellen. H 4.
1788.
Januar. Art. 79-83. Mai. Art. 84 - 89.
Art. 79. In Zukunft soll bei allen Rechnungsablegungcn in das hierauf bezügliche Protocoll eineSpecifieation jeden Artikels fallen, auch eine solche den Abschieden beigefügt werden. H 1- !! 80. Dendrei Grafschaftsbeamtcn ist für ihre Mühe wegen der Pfarrpfründe zu Russikon eine Gratification vondritthalb neuen Dublonen zu bezahlen, sowie den Amtsbedientcn eine halbe Dublone. Beides soll indie Amtsrcchnung gebracht werden. H 2. ß 81. Die Grafschaftsangehörigcn sollen all Interim wie ehevor