Grasschaft Uznach. 177«.
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glarnerische Gesandtschaft wünscht im Namen ihrer Obern zu vernehmen, wie man die Rechnungsforderungdes Untcrvogtes zu bezahlen gedenke, 8 4.
178«.
Januar. Art. 18-21. Mai. Art. 22-28.
Art. 18. Bei Bcaugenscheinigung der Ringmauer ergibt sich, daß eine völlige Reparatur zwei- bisdreihundert gute Gulden, eine theilweise hingegen wenige Louisdor erheischen würde, was den Hoheitenzur Kenntniß gebracht wird, 8 1. 19. In Sion ist den „hoheitlichen Stillstehungsvcrbotcn" gemäßnichts gebaut worden. § 2. 2(1. Der Landvogt, wie die Amtölcute halten zeitweilige Bettcljagden fürersprießlicher als die Unterhaltung eines einzigen Harschicrs. 8 3. jj 21. Bei Anlaß der untcrvögtlichcnSchuldforderung wird berichtet, solche wären auch schon vorgekommen und sie seien gemeinsam dem Unter-vogt bezahlt, auch von Zeit zu Zeit der gebührende Zins davon vergütet worden, 8 4.
Art. 22. Der Landvogt erhält von den Gesandtschaften den Auftrag, den Hoheiten zu empfehlen,das Nothwendigste an der Ringmauer beim obern Thurmc machen zu lassen, 8 1. » 23. In Sion istnichts gebaut worden. 8 2. 24. Man nimmt »4 roteren«!,im, daß es, laut Eröffnungen der Amtsleute,der Grafschaft viel zweckmäßiger, ja sogar nützlicher vorkäme, Betteljagdcn anzustellen, als einen Harschierzu unterhalten. 8 3. 25. Die Rechnung des Landvogtcs wird abgenommen. 8 4. 26. Dem Untervogtwird angcsinnt, die Tilgung seiner Schuldfordcrung bei den Hoheiten anzuregen. 8 5. ß 27. Hinsichtlichdes in gefährlichem Zustande befindlichen Dachstuhles der St. Antonskirche trifft man eine Anordnung. 8 6. ß28. Aus dem Vicrcrvorschlage wird der alt Landschreibcr Ulrich Custer, von Eschcnbach, cinmüthig zumLandammann erwählt. 8 7.
1781.
Art. 29. Glarus begehrt wegen der untcrvögtlichcn Schuldfordcrung eine Specification; Schwhzhingegen kann nicht willfahren, da die Rechnung bereits ratificirt worden sei. 8 l. ß 39. Betreffend dieRingmauer hat sich ein zwar nicht unterschriebenes Aktenstück vorgefunden, aus welchem hervorgeht, daßein kleiner Raum sowohl außer- als innerhalb des obern Thurmcö den Ständen Schwhz und GlaruSeigenthümlich zugehört. Zugleich wird bemerkt, es werde auf dem innerhalb der Ringmauer gelegenenRäume der Viehmarkt abgehalten. Bei diesem Anlasse wurde den Gesandten durch einen Abgeordnetender Bürgerschaft angezeigt, dieselbe wäre geneigt, die Unterhaltung der Ringmauer über sich zu nehmen,wenn ihr der fragliche Platz abgetreten und zugleich gestattet würde, von jedem größcrn Stück Vieh zweiKreuzer Standgeld beziehen zu dürfen. Man nimmt dies n «l referen«ium. 8 2. 31. Es erfolgt derBericht, daß der Dachstuhl auf der St. AntonSkirchc nunmehr gehörig hergestellt sei. 8 3. 32. Zu Sionist nichts gebaut worden. 8 4. 33. Schwhz will sich mit den Betteljagdcn zufrieden stellen, währendGlarus dafür hält, es sollte beständig ein Harschier angestellt sein. 8 5.
1782
Januar. Art. 34-38. Mai. Art. 39-43.
Art. 34. Wegen Ausbesserung der Ringmauer hat sich Schwhz mit Glarus einzuverstchcn; Glarushingegen ist instruirt, hievon zu abstrahiren. 8 1- !I 35. Es erfolgt wieder der Bericht, daß in Sionnichts vorgegangen sei. 8 2. » 36. Schwhz wünscht Entlassung des Harschicrs, dafür aber Abhaltung vonBettcljagden. Glarus ist keineswegs wider die letztern, verlangt jedoch eine genügende Zahl von Har-