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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Grafschaft Uznach.

1778.

Januar. Art. 1 5. Mai. Art. 6 13.

Art. 1. Hinsichtlich der Stadtmauer zu Uznach nimmt man all refereultum, daß an deren Unter-haltung weder die Bürgerschaft noch Particularen je etwas beigetragen haben, sondern solche Reparaturenstets auf hoheitliche Rechnung gebracht worden seien. 8 1. » 2. Wegen Verbesserung der Landstraßenwerden abermalige Befehle ertheilt. 8 2. 3. Die Jahrrechnung freut sich über den Bericht, daß vonZeit zu Zeit, um das fremde Bettelgesindcl abzuwehren, ein besonderer Harschier angestellt werde, auchBetteljagden statt haben. 8 3. » 4. Es erfolgt die Anzeige, man habe im Kloster Sion nur ein Vor-gebäudchcn neu überdacht, dessen Seitcnmaucrn frisch getüncht und die Jahrszahl 1777 angebracht, zwarohne Vorwissen des Landvogtcs. Glaruö wünscht daher, dieser Beamte möge den Klosterfrauen dashoheitliche Mißfallen bezeugen, auch sich der Aufführung neuer Gebäude widersetzen. Schwhz nimmtdieses alt rekerenNum. 8 4. Ij 5. Man hinterbringt den Hoheiten das Gesuch der Gemeinde Wagen imHofe Rappcrschweil, ihr die Bewilligungszeit für die AbHolzung ihres in den uznachischcn Gerichten lie-genden Waldes um ein oder mehrere Jahre zu verlängern. 8 5.

Art. 6. Glarus glaubt, die Hoheiten seien nicht verpflichtet, bei der Reparatur einer den Einsturzdrohenden Ringmauer mitzuwirken; doch hinterbringt man den beidseitigen Constituenten, daß laut unter-vögtlichen Behauptungen der zunächst der schadhaften Mauer stehende obere Thurm gleich dem unternunmittelbar den Hoheiten zugehörc, es mithin in Frage komme, ob dieselben geneigt wären, auch ^an diese Thürme dircct anstoßenden Mauern zu übernehmen. 8 1- Ij 7. Wegen oberwähnter Baute ZSion eröffnet Glarus instructionsgemäß, es habe deshalb das hoheitliche Mißfallen zu bezeugen und denDirector" des Klosters zu einer diesfälligcn Ahndung vor sich kommen zu lassen, worauf der Gesaudtrvon Schwhz erklärt, er könne und wolle hiezu nicht Hand bieten und wünsche eher Aufhebung derJahrrcchnung. 8 2. 8. Der Landvogt erstattet Bericht über einige Straßenrcparaturcn. 8 3. j! 9.erfolgt wieder die Anzeige, daß zu Abhaltung des Bettelgesindclö während der zwei letzten Jahre dannund wann ein Harschier angestellt worden sei, welche Maßregel aber nicht nur merkliche Kosten verur^sache, sondern auch nicht den Erfolg der früher üblich gewesenen Betteljagdcn habe. 8 4. 19.Gemeinde Wagen kömmt abermals um Verlängerung der Frist zu Abschlagung von Holz ein. 8 5- ^

11. Die Rccognition für von der besagten Gemeinde gefälltes Holz wird für einmal nicht verlangt, au)fragen die Gesandtschaften bei den Hoheiten an, ob der Spital Rappcrschweil, welcher wegen eines LehemHofes Mitbesitzer an dem Uznacherwald ist, sich bei der Rccognition zu betheiligen habe oder nicht- 8 6-

12. Caspar Leonz Raimann, von St. Gallencappcl, wird aus dem grafschaftlichen Vicrtmanns- vdcrViercrvorschlage als Landammann bestätigt. 8 7. jj 13. Vorlegung der landvögtlichen, wie der unter^vögtlichcn Rechnung über die Periode vom Mai 1776 bis Mai 1778, bei welch' letzterer sich eine Rechnungörestanz oder Schuldforderung des Untcrvogtes Müller ergibt. 88 8 u. 9.

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Art. 14. An der Reparatur der angcmoderten" Ringmauern können sich die Hoheiten nicht verstehen Theil zu nehmen, wenn nichtSchriften" vorgelegt werden. 8 1- !> 15. Man befiehlt Fvrsetzung der Maßregeln gegen das Bettelgesindel. 8 2. jj 16. Sowohl der Landvogt als sämmtliche ^'"tleu eberichten, daß zu Sion seit dem hoheitlichen Verbote nichts mehr gebaut worden sei. 8 3. » 17.