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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Mutten, I7KS.

abgewiesen und dieselben angehalten, diesen Zehnten so lange an das Schloß Mutten zu erstatten, bissie rechtskräftig beweisen können, denselben nicht schuldig zu sein. Schließlich wird den genannten Be-amten aufgetragen, die von dem Commissar Bochud angefangene Liquidationsarbeit sämmtlichcr Zehntender Vogtci Mutten vollenden zu lassen. Man nimmt alle diese Verfügungen all ratikoanllum. 8 26.1!383. Wegen der außerordentlichen Menge von Strolchen und Deserteurs wünscht der Statthalter eineVermehrung der Schloßwache zu Murten. Da jedoch dem Schultheiß stets ein Schloßweibel zu Gebotesteht, auch zwei Patrouilleurs für die Vogtei vorhanden sind und überdies in besondcrn Fällen derselbedie erforderliche Mannschaft aufbieten kann, abstrahirt man von einer solchen Vermehrung. 8 27. 384. Dieerwähnten Patrouillcurs, die nicht völlig sieben Batzen für den Tag beziehen, suchen bei den gegenwärtigentheuern Zeiten um eine Besoldungsvermehrung an. Weil indeß ihre Bezahlung den Gemeinden obliegt,tritt man hierauf nicht ein, läßt aber jedem eine Gratification von acht Kronen zukommen, welche sech-zehn Kronen auf gemeinsame Rechnung zu bringen sind. 8 28. 385. Der Landvogt meldet, daß nun-mehr die sämmtlichen Gemeinden des Kirchspieles Murten jedem Ehegaumer eine Krone für das Jalssbezahlen. 8 29. jl 386. Nach Ableben des Bannwarten im Galmwald wird seilt Sohn für diese Stelleempfohlen. Die Gesandten nehmen die Wahl nicht vor, sondern fordern den Schultheißen auf, der Alter-nativobrigkeit zwei tüchtige Männer für diesen Posten vorzuschlagen. 8 36. 387. Ein Bürger von lllniiZhält um ein ungefähr eine Juchart haltendes Stück des Galmwalds an und zwar wegen seiner Mittel-losigkeit. Es wird jedoch den Hoheiten von den Gesandten angetragen, diese Herdconcession zu verwei-gern, da kein anderer Grund als Armuth vorgeschützt werde. 8 31. 388. Für eine beträchtliche Behausung'die ein Bürger von Salvenach, einer der Galmringgenossen", in der besagten Dorfschaft zu erbauenangefangen, kam derselbe um eine Steuer ein, worauf ihm aus dem Galmwald drei Trämtannen unddrei Rafentannen verabfolgt werden. 8 32. 389. Um bei allfälligen Mooöeinschlägen eine gehörigeschnür zu haben, war man auf den Gedanken gekommen, über den in der Vogtei Murten gelegenenTheil des großen Mooses einen Plan aufnehmen zu lassen. Die bernerische Gesandtschaft zeigt nunniclssan, ein solcher Plan sei bereits in Bern vorhanden und seine Obern wären geneigt, die die Vogtc>Murten beschlagende Partie abzeichnen zu lassen, auf welcher Copie die noch nicht eingetragenen Mooseinschlüge beigesetzt werden könnten. Freiburg nimmt dies all rekerenllum. 8 33. 396. Betreffend dwStreitsache des Rathsherrn von Diesbach mit der Gemeinde Gurwolf ist nach der Ansicht Freiburgs keinStatut vorhanden, mithin sollte ein diesfälliges Reglement errichtet und diese Sache gemeinsam erörtertwerden. Bern, ohne Instruction, kann laut seiner frühern dicsfälligen Aeußerung nicht zugeben, sabdas Geschäft durch gemeinsame Behandlung in seinem Rechtskäufe gehemmt werde. 8 34. 39 l. Dadie Probezeit des Polizeireglements für das untere Wistenlach, durch welches der Wohlstand der v>crDorfschaften so gehoben wurde, daß ein Theil der Schulden getilgt werden konnte, zu Ende geht, scr-ordnet man dessen Beibehaltung und nimmt bloß einige unbedeutende Veränderungen vor, die den Hs'heiten zur Sanktion empfohlen werden. 8 35. 392. Zwischen Nant und Sugiez einer-, wie Praz u«dEhaumont anderseits entstand ein neuer Streit, indem jene Dörfer behaupteten, Alles, was sie seitfür Schulvisitationen und Schulprämien bezahlt haben, müsse ihnen aus dem Seckel der Gesammtgemeindeersetzt werden, was die zwei letzten: Gemeinden bestritten, da der Abschicdsartikcl von 1793 nicht r»wirkender Natur sein könne. Die Gesandten theilen die Ansichten von Praz und Ehaumont, weisen auRatification hin die beiden andern Gemeinden ab und verfügen zugleich, daß die über diesen Strc