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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Murtcn. ,7!»».

aus dem Mooseinschlage ungefähr so viel, als die Auslagen für den Straßenunterhalt betragen mögen,auch habe es an der Beisteuer für die Wegknechtcnbesoldung Antheil, weshalb die Gemeinde abgewiestNwird. H 39. 362. Dem Begehren von Moticr hinsichtlich der chorgcrichtlichcn Emolumcnte kann um dernachtheiligcn Folgen willen nicht entsprochen werden, indem allmälig alle Consistorialkosten auf den G"meindsseckel fallen könnten. Es wird daher die Abweisung dieses Gesuches all ratillcanllum genommen. 8 46- i!363. Zwischen den Gemeinden Nant und Sugiez einer-, wie Praz und Chaumont anderseits hatte sichwegen der Schulmeisterbesoldung ein Anstand erhoben. Die Gesandten finden, es sollen die Schulmeisterim untern Wistcnlach nach alter Uebung nicht aus dem Seckel der Gesammtgemcinde, sondern von jed"Dorfschaft, zu der die Schule gehöre, besoldet werden, die wegen der Schulvisitation entstehenden Koste"hingegen seien, wie die Prämien der Schulkinder, auf Rechnung der Gesammtgemcinde zu setzen,dürfe keinem Kind der Schulbesuch verwehrt werden, was in Folge dieser Uneinigkeit bereits geschehtwar. 8 4t. ß 364. Die vier Dorfschaftcn des untern Wistcnlach und die Gemeinde Lugnore sucheneine Salzbütte nach. Bern hält nicht rathsam, deren Zahl zu vermehren und glaubt, die Inhal'"'der Salzbütten zu Murten könnten verpflichtet werden, ein gewisses Quantum Salz in dieser Gcg"^bereit zu halten, das im Nothfalle durch eine vertraute Person auözuwägcn wäre. Frciburg,Instruction, nimmt dies all i-esorenllum. 8 42. ß 365. Da die Gemeinde Praz verpflichtet ist, ^Unterhaltung des Bachbetteö Pfähle einzuschlagen, wird ihr in ihrem Holzstcucrbegchren entsproß"und zwar durch Ablieferung von etwa zehn Tannen, was all ratilleanllum genommen wird. 8 43- ^366. Hinsichtlich des Zehntens von Courlevon und einiger anderer Zehnten entspann sich zwischen d""Schlosse Murtcn und der Pfründe Meyriez ein Streit. Die Gesandten tragen hinsichtlich der letzt""den beidseitigen Obcrcommissaricn auf, ein Bcreinigungsproject zu entwerfen, welches den Principaleinzugeben wäre; das Zcrwürfniß wegen des courlevonschen Zehntens aber sei nach ihrer Meinungfüglichsten durch einen zu treffenden Zehntcntausch zu vermitteln, was man den Hoheiten zur Ratificast^empfiehlt. 8 44. ß 367. Man erachtet als das zweckmäßigste, den Communaillcszehnten während d"nächsten zwei Jahre probeweise statt in Geld, in Getreide versteigern zu lassen, zumal die StändeMurtcn nicht soviel Getreide einnehmen als sie auszugeben haben, auch dadurch ein Mehrerlös err"werden dürfte. Dies wird all istliieantliim genommen. 8 45. ß 368. Weil gegen das Begehren deHauptmanns Emanucl Küpfcr aus Bern, ihn auf dem großen Moos Torf graben und diesen vcrkohzu lassen, von Murten sowohl als andern Ortschaften Einwendungen gemacht worden waren, Z'^tPetent sein Begehren zurück. 8 46. ü 369. Die ewigen Einwohner zu Kerzers suchen um cigenthüw "Ueberlassung eines sechs bis acht Juchartcn großen Stück Landes an, das an einen ihnen 176t b"v>ligtcn Moosgrund von acht Juchartcn Inhalt stoße. Es wird ein Abschlag ertheilt, um so mehr "

die Petenten schon l783 mit einem ähnlichen Begehren abgewiesen worden sind. 8 47. ß 376. ^ ,des Fischcnzenrechtes des Schultheißen in der Bibercn wiederholen beide Gesandtschaften dieMeinungen. Bei diesem Anlasse wird gefunden, es dürfte, da über das Fischen und Jagen >" ^gemeinen Bogteien keine Verordnungen bestehen, ein diesfälligeö Reglement erlassen werden. 8 4^ ^371. Freiburg äußert von neuem, es sollte der Streit des Rathsherrn von Dicsbach gegen die G""""Gurwolf gemeinsam erörtert werden. Bern ist ohne Instruction. 8 49. ß 372. Dem Zollcommis »Murten werden über einige Punkte seiner Instruction Erläuterungen gegeben; zugleich macht er vcri ^dene das Zollwescn betreffende Vorschläge, wovon man den Hoheiten Kenntniß gibt. 8 56. » 673.