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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Murtcn, Z78S.

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antheil keine Einwendungen gemacht hatten, nimmt man -»6 rstilicandum, sie seien schuldig, der Stadtund den übrigen Gemeinden den geforderten Antheil an die diesfälligcn Kosten zu bezahlen, 8 28. j>Hinsichtlich des durch die frciburgischc Gesandtschaft empfohlenen Gesuches des Müllers zu KcrzerSum eine Sägcconcession verbleibt Bern bei seinem Abschlage, indem in der Umgegend von Kerzers Sägengenug vorhanden seien und die Vermehrung derselben nur Anlaß zu Holzfrevelu und zur Holzausfuhrgeben würde. 8 29. ß 315. Bon den Obcrcommissarien sind die von den Weinausschenkenden der VogteiKurten vorgelegten Titel geprüft worden und es wird nunmehr dem Schultheiß aufgetragen, aufs neueiu publiciren, daß Alle, welche keine Titel vorzuweisen haben, dem Reglement von 1783 unterworfensein sollen. 8 39. ß 316. Ein von der Stadt Murten vorgelegter Vergleich mit der Gemeinde Gurwolf^treffend Wcidfahrtsönderung wird, auf die Dcclaration beider Parteien, daß sie damit vollkommen^frieden seien, von den Gesandtschaften gut geheißen. 8 31. ß 317. Da im Galmwald bei Ablieferung^uer Holzpcnston Unordnungen entstanden, verfügt man, die hiefür bezeichneten Stämme dürfen in Zukunftuur in Gegenwart der Bannwarten von den verordneten Arbeitern gefällt, sollen zum Preise von zehnGatzen auf Kosten der Pensionairc aufgcklastert, hernach zu der bestimmten Zeit weggeführt und dazu alles^gehauene Holz gebraucht werden, außer den Wedelen, welche den Bannwarten gehören. Weiter seiber Antheil des Schultheißen, sechönndscchzig Klafter, durch den Jnspector zuerst zu verzeigen, den Bann-harten ein Fixes au Holz, nämlich zwei Klafter eichenes und drei Klafter tanncnes, zu bestimmen, endlichbem Jnspector eine Holzpension von zwölf Klaftern, zur Hälfte Tannen-, zur Hälfte Eichenholz, zu verab-salgen, welch' alles den Ständen zur Approbation anhcim gestellt wird. 8 32. ß 318. Die Unehelichen zuKurten sind mit dem Vergleiche von 1781 zufrieden, wünschen jedoch Restitution der bisanhin zurück-gebliebenen St. Johannispfunde und aller ihnen hiedurch verursachten Kosten. Die Gesandten entsprechenb'escm Wunsch und crtheilen dem Rath einen diesfälligcn Befehl. 8 33. jj 319. Einem Bewohner von Prazh'rd auf Ratification der Hoheiten hin bewilligt, sein Oehlcrecht auf einer andern Stelle auszuüben, inMeinung, daß er dem Schloß für diese Translocation und das zu errichtende Radwerk den jährlichenBenzins einer halben Maß Nußöhl entrichte. 8 34. jj 329. Eine Accensation zu Naut wird mit dem^adinge bestätigt, daß die Gemeinde von dem Zinse der zehn Batzen nur neune beziehe, den zehnten aberbem Schloß als ein Zeichen des Lehens entrichte. 8 35. 321. Da hinsichtlich der Verwaltung des Ge-'"eindsguteS von Sugiez sich Klagen erhoben, wird dem Schultheiß anbefohlen, über die Einrichtung der^Meindsrcchnung, die wünschbarc Trennung des Gemeinds- und Armengutcs, die Abstellung der allzu^'stgcn Gcmcindsvcrsammlungen, die Ausleihung von Gütern gegen Wein, den Zustand der Waldungendxn Etat des Vermögens überhaupt Bericht zu erstatten. 8 36. ß 322. Der Murtncrzoll sammt dem^ gehörigen Communailleszchnten wird um sicbcnhundertundzwanzig Kronen vom 11. Februar 1786^ 11. Februar 1799 verliehen. 8 37. 323. Die bernerische Gesandtschaft steht in der Ansicht,^ Stand könne nunmehr den Zuzug der murtnerischen Mannschaft ansprechen und dieselbe mit einem^»Mandanten und mit Offiziers versehen, um so mehr als Freiburg 1781 diese Mannschaft nicht nur^geboten, sondern als Besatzung in die Hauptstadt genommen und zu verschiedenen militairischen Expe-'^°nen gebraucht habe. Der durch die Tractate von 1569 und 1664 bestimmte Fall sei mithin nun^getreten,der Zug soll sich dermalen schwingen" und an den Stand Bern kommen. Freiburg glaubt^ dagegen feierlichst verwahren zu müssen. 8 38. jj 324. Die Reparaturkosten der Zehntenschcune zu"r, im Betrage von 199 Livres 9 Schillingen 3 Deniers werden gut geheißen, jedoch dem Schultheiß

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