648
Mutten, 1783.
ersten Punkt treten die Gesandtschaften dermalen nicht ein, hinsichtlich des zweiten bemerken sie, daß lautUrbaricn zwölf Gros ein Murtnerpfund, mithin zwanzig Gros achtzweidrittcl Batzen ausmachen und mitBezug auf den dritten wird die Anleitung gegeben, der erlittene Schaden sei durch die Geschworenen nachBilligkeit zu schätzen. 8 16. » 363. Die „ewigen" Einwohner zu Kerzers kommen um Erlaubnis zueinem Einschlage von acht bis zehn Jucharten mit Erlen bewachsenen Erdreiches auf dem großen Moosein, welchem Gesuch jedoch nicht entsprochen wird, da ihnen schon im Jahre 1761 ein Einschlag vonacht Jucharten bewilligt wurde. Zugleich wird der Gemeinde, wie den ewigen Einwohnern genaue Be-folgung des Reglements von 1761 neuerdings anbefohlen. 8 17. jj 3l14. Der Müller zu Kcrzers suchtum eine Sägeconcesfion nach. Die berncrischc Gesandtschaft eröffnet, daß die Sägebesitzer in Laupen,Gümmenen und Jerisbcrg, sowie derjenige zu Ulmiz sich diesem Begehren widersetzen und trägt deshalbauf Abweisung an; die freiburgische hingegen könnte, insofern keine erheblichem Oppositionen sich zeigen,entsprechen. Bei dieser Ungleichheit der Ansichten wird die Sache all referenNum genommen. 8 18. !!365. Die Bitte eines Bürgers von Salvenach um ein Pintcnschenkrccht wird auf Anhalten der Gemeinde,welche in Gewährung dieses Begehrens ihr höchstes Berderbcn Voraussicht, um so eher abgeschlagen, alssich ergibt, daß alle mit Wirthö- und Pintenschcnkhäuscrn versehenen Dorfschaften in Abnahme, hin-gegen die solche nicht besitzenden im besten Zustande und Wohlsein sich befinden, indem dergleichen We«'Häuser beständigen Anlaß zu Zcitversäumniß und vielfältigen Unfugen und Unglück geben. 8 19. jj 366. ^einige Wirthe und Pintenschcnkcn wider das unbefugte Wcinauswirthcn der Partikularen klagend einge-kommen sind, so wird von den Gesandtschaften in Betracht, daß dieses uneingeschränkte WcinauSschenlendas Sittenverderbnis mächtig fördere, für nothwcndig erachtet, eine Untersuchung der Privilegien nnbConcessionen der verschiedenen Gemeinden und Partikularen vorzunehmen, auch durch den Abschied e>ndiesfälligcs Reglement den Hoheiten zur Ratification hintcrbracht. 8 26. 367. Es hatte die GemensGurwolf der Stadt Mutten die Sönderung ihrer Mitwcidfahrt vorgeschlagen, worauf der fraglichen 6^mcinde von den Gesandtschaften befohlen wird, der Stadt ihre Propositionen deutlich einzugeben, welcheohne Verzug Gcgcnpropositioncn machen soll. Diese Memoriale seien dem Schultheiß zu behändigcnvon demselben mit Beizichung der „Prudhommcö" zu prüfen, von welchen gemeinsam ein Project Z"entwerfen und im Falle die Parteien es annehmen, der Alternativobrigkeit zur Sanction einzufindensei. 8 21. ß 368. Um einiger Thürchen willen, die auf einem gcmeinwcidigen Felde angebracht werdensollten, erhob sich zwischen den Gemeinden Büchölcn und Gcmpenach ein Streit. Aus dem von 1^datirtcn Einungsbriefe der letztem Gemeinde ergibt sich zwar, daß die Unterhaltung dieser ThürchenGemeinde Büchslcn obliege; um jedoch die gute Nachbarschaft beizubehalten, sollen die Kosten unter d>eParteien „wettgeschlagen" werden. 8 22. 369. Den Obercommissarien wird aufgetragen, daS Renov^tionsgcschäft von Mutten und Lugnore gänzlich zu beendigen. 8 23.
1783.
Art. 316. Abnahme der vierten und fünften, von Johanni 1783 bis Johanni 1785 gehenden Amtsrcchnung. » 311. Hinsichtlich des sumerischen Abzuges beharrt Bern wie Freiburg bei denAnsichten. 8 26. ß 312. Das Murtnermoos wird beaugenscheinigt, wobei sich zeigt, daß an der Straeiniges verbessert, auch der Canal ziemlich gut gesäubert worden ist. 8 27. ß 313. Da die Gemein edes untern Wistenlach, als der Thurmbau in Mutten beschlossen wurde, wider den auf sie fallenden