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Murte»,
1783. Frei bürg. Franz Joseph Mauriz von Techtermann, des großen Raths, von Freiburg.
17»». Bern. Carl Ludwig Stürlcr, des großen Raths, von Bern.
17»3. Freiburg. Franz Peter Philipp Ludwig von Gottrau, des großen Raths, von Frciburg-
177».
Art. 261. Vorlegung der dritten und Abnahme der vierten, von Michaelis 1777 bis Michaelis 1^reichenden Amtsrcchnung. 262. Nach Ablesung der erstcrn Rechnung beschwert sich die bcrnerische 6^'sandtschaft, daß in dieselbe ein Abzug von einem Erbe gebracht worden, welches eine gewisse FrauSulzer, von Wintcrthur, von einer Frau Ougsburger, gebornen Herrenschwand, gemacht habe. Die letz-tere sei eine bcrnerische Bürgerin und keine Mediatunterthanin von Murtcn mehr gewesen, die Mitt^also bcrncrisches Vermögen, wovon mithin ihren Principalcn der Abzug allein gebühre. Die freiburghässGesandtschaft behauptet, der Abzug komme beiden Ständen zu, um so mehr als die Erbin, auchgeborne Herrenschwand, Unterthanin beider Stände gewesen sei. Die Passation der Rechnung blc>^daher einsweilen suspendirt. 8 9. jj 263. Dem Kommissar Bochud wird der Auftrag ertheilt, dieausstehenden sechs Rcconnaissances der Vogtei Murtcn zur Stelle zu bringen und über eine siebente,welche bestritten wird, Bericht zu erstatten. 8 1V. jj 264. Bei Ausmarkung des großen und kleinen Ze^tenS in Lugnorc hatten sich zwischen dem Schlosse Murtcn, als Besitzer des kleinen Zehntens, und derPfründe Motier, wie dem Statthalter zu Murten, als Antheilhaber an dem großen Zehnten, Streiktesten erhoben. Die Gesandten finden nach näherer Untersuchung, es sollten zu Ausweichung von Ju^'"venienzcn beide Zehnten vereinigt werden und dem Schultheiß sieben Zwölftel nebst hundert „BürdendStroh, dem Statthalter und der Pfründe Motier aber fünf Zwölftel zukommen. Zugleich wünsche"^Gesandten eine Vereinigung aller dem Schloß, wie den Officialen zugehörigen Zehnten und zwar d»rdie beidseitigen Obercommissarien, ebenso eine solche der kleinen, den Officialen der Vogtei Murten Z"stehenden Zehnten, auch daß die Statthalter-, Weibcl-, Bannwarten- und Zolk- oder Communailleszeh"^dem Schloß zugetheilt und die Inhaber derselben durch ein jährliches Fixum an Geld oder an Getrr"entschädigt werden möchten, 8 11. jj 265. Hinsichtlich des Ansuchens von Freiburg, das zu Verne!)"""wünscht, kraft welcher Titel der Statthalter von Murten einen Zehnten im untern Wistenlach bez""'der ihm jährlich bei vierzig Thalern eintrage, erachtet man für das beste, die angetragene Zcb"^"liquidation abzuwarten. 8 12. » 266. Wegen der vielfältigen „ Accensationen von gemeinen Güter" /welche die vier Gemeinden des untern Wistenlach an verschiedene Partikularen unter Auflage uuab rbarer Bodeuzinse und etlicher anderer Rcstrictionen gemacht haben, wird ein Reglement entworfena«l ralilicanclum genommen. 8 13. 267. Da die auf letzter Rcchnuugöconferenz angeordnete Besann^des Galmwaldö nur mangelhast ausgeführt wurde, indem das Land gar nicht aufgebrochen undSame bloß auf den Wasen gesäet worden ist, so wird anbefohlen, nunmehr eine gänzliche Säuberndes Bodens vorzunehmen. 8 14. 268. Es ergibt sich hinsichtlich des großen Kanals auf dem Murt"^moos, daß dessen oberer Theil noch nicht gehörig geräumt worden ist, weshalb man die unverzüü'Anhandnahme dieser Arbeit befiehlt. 8 l5. 269. Wegen des Seebordes wird den „mooöanthcilhabe" ^Gemeinden" angesinnt, alle Jahre, bis die Seebordbefestigung vollendet sein wird, dreizehnSteine auf von dem Schultheißen anzuweisende Stellen zu führen, auch jedes Jahr auf den Weg längdSees Kies zu bringen, und zwar auf je zehn Schuh ein Fuder. Zugleich läßt man der Stadt M"