Grandson. 1787.
Avonand wird der schlechte Zustand der Marken seiner Pfrundgüter vorgestellt. Der Landvogt bekömmtdeshalb den Auftrag, die Markung vornehmen zu lassen und das dicsfällige Verbal einzusenden. 8 21-!!225. Der gleiche Pfarrer sucht darum an, ein Stück Herd gegen ein anstoßendes vertauschen zu dürfen,in welchem Gesuche ihm willfahrt wird. 8 22. ß 226. Zwischen der Stadt Grandson und der GemeindeValehres-sous-Montagnh erhob sich ein Streit, indem jene wünschte, den ihr auf dem Territorium vonValehres zugehörendcn Lillhwald gegen Erlegung eines EinschlagpfcnningS ganz einschlagen zu können,was die Gemeinde wegen des ihr darin zustehenden Wcidrechtes nicht zugeben will. Nach vorhergegan-gener Untersuchung finden die Gesandtschaften, das Begehren von Grandson sei abzuweisen und die Stadtin die daherigen Kosten zu verfallen, wohl aber habe sie zufolge des 1763 erlassenen und 1765 rat>-ficirtcn Reglements die Befugniß, einen Drittel des fraglichen Waldes für so lange in Bann zu legen,bis die jungen Stämme außer aller Gefahr sein werden, von dem weidenden Vieh Schaden zu leiden. 8 ^
178».
Art. 227. Abnahme der dritten und vierten, von Michaelis 1787 bis Michaelis 1789 gehendenAmtörechnung. jj 228. Uebcr die unauögemittelten Holzrcchte und Pensionen im Scithcwald ergibtaus dem landvögtlichen Berichte, daß der Besitzer des Gutes la Lance von keinem Cantonncmcnt höre»will, worauf beschlossen wird, er sei, so lange er das Holzrecht nicht mißbrauche, dabei zu belassenFerner hält man dafür, daß die Pension für den Statthalter weiter auf sechs Fuder sich belaufen, ^jenige für den Bcstchcr der Poissine dagegen von zehn Fudern auf sechs herabgesetzt werden soll, endlnvdem Pfarrer zu Concise sechszehn landesübliche Fuder zu bestimmen seien. Alle diese Verfügungen werde"all r-ttiNl-anckum genommen. 8 18. >! 229. Der Landvogt zeigt an, daß dem Verfall der Partieuliü'Waldungen nur durch eine Passation a Clos gesteuert werden könnte, worauf ihm aufgetragen wird, e>diesfälliges Reglement zu cutwerfen und es an die Altcrnativobrigkeit einzusenden 8 19. ß 239. Es erst 3der Bericht, daß die Gemeinde Vaurmareus in keinen der ihr gemachten Vorschläge habe eintreten wollt"'sondern bei der übertriebenen Forderung von sünfundsicbzig Jucharten Waldung für ihre Holzrechte beha^In Folge dessen wird dem Landvogt anbefohlen, nochmals die Gemeinde zu einer billigern Forderung "zu einem Cantonncmcnt zu vermögen zu trachten. 8 20. ß 231. Der Landvogt beklagt sich über ^maßungcn der Gerichtsstatthalter. Bei einer Untersuchung zeigt sich aber, daß nur zwei derselbenihnen zukommenden Rechte überschritten, auch daß derjenige zu Avonand, seiner Entfernung wegen, e>WCompetcnz haben müsse. Der Landvogt wird daher ermächtigt, die beiden Statthalter, welche sich anmaßte"'Mandate, Citationen und Nogatorien zu bewilligen und sogar Legalisationen zu besiegeln, in die Schra"ihrer Pflicht zn weisen. 8 21. » 232. Die Wcibel von Grandson halten darum an, ihnen auch die 25^tragung der Signalemente von Personen, die weiter zu führen sind, zu bewilligen. Das Begehrenabgewiesen, da diese Bediensteten nur die Aufträge der Landvögte zu vollziehen haben. 8 22. ß 233. Wdie Gemeinde Bullet verschiedene Grundstücke in der Vogtei Grandson gekauft, die Kaufsumme aber Mrichtig angegeben, zudem verschiedene andere Liegenschaften erstanden hat, welche sie weder "otaria^verschreiben ließ, noch davon das schuldige Lob bezahlte, so wird von den Gesandtschaften verfügt, ^Landvogt habe sich bei seinem Kollegen in Averdun anzumelden, damit dieser der Gemeinde BulletBefehl ertheile, ihre Rechnungen und Bücher in das Schloß Averdun zu bringen. Der Landvogt vGrandson hat nach deren Einsicht an die Hoheiten einen Bericht zu erstatten. 8 23. ß 234. Der P^r