Grandson. I78l.
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Art. 193. Abnahme der fünften Amtsrcchnung des allen und der ersten des neuen Landvogtcs, denZeitraum von Michaelis 1779 bis Michaelis 1781 umfassend. » 194. Die Beschwerden der einen Drittelder Metralic von Fiez ausmachenden Gemeinden Villars-Bourquin, Grandcvcnt, Mauborgct und derMithaftcn von Vaugondrh über den ganzen Gemcindcralh, dahin gehend, daß: a) Dieser Rath aus acht-zehn Gliedern bestehe, davon nur sechs aus ihrer Mitte genommen werden; d) derselbe unbefugter^eisc Bürger annehme, welche im Falle der Verarmung sämmtliche Gemeinden „im Kehr" unterhaltenmüssen und o) diese Behörde sehr viele unnöthigc Kosten verursache, veranlassen die Gesandtschaften,dein Landvogtciamt aufzutragen, die Parteien zu verhören und einen gütlichen Verglich unter ihnen zuderniitteln zu trachten. Sollte ein solcher nicht zu Stande kommen, so hätte es ein Projcct hinsichtlichdieses Raths zu entwerfen und dasselbe der Alternativobrigkcit einzuschicken. 8 15. js 195. Man nimmt^ ratiticanckuw, daß diejenigen, welche dem Reglement von 1779 zuwider Wein verkaufen, mit einerBuße von zehn Florinö bestraft werden sollen. 8 16. 196. Ebenso, in Folge einer Bittschrift der Prä-dicanten, es möchte denselben gestattet werden, den Wein von ihrem eigenen Gewächs sowohl als ihren^nsiouöwein nach Belieben in ihrem Wohnsitze oder da wo sie Bürger sind, doch nicht in beiden Ort-Taften zugleich ausschenken zu dürfen. 8 17. » 197. Weiter ein Gesuch aus Morgcs um Abzugsnachlaß,darauf gegründet, daß das Abzugörecht zwischen der Vogtci Grandson und den berncrischcn Jmmediat-Mdcn niemals ausgeübt worden, auch in dem Coutumicr von Grandson nichts darüber enthalten sei,'"'t dem Antrage auf Abweisung, indem laut eines Vertrages vom 24. September 1602 in Verhältnissen">ie die hier statt findenden der Abzug und zwar zu fünf Proccnt bezahlt werden muß. 8 18. >j 198. Hin-"chtlich des Zchntcnstrcites zwischen den Schlössern Pvcrdun und St. Aubin, als Besitzer des großenZehntens von Bonvillars einer- und dem Schloß Grandson anderseits wird den beiden Obcrcommissaricnbfgetragen, die hierauf bezüglichen Documcnte einzusehen, die Zeugen zu verhören, ein Projcct zu ent-werfen und solches den Principalcn zur Sanction einzusenden. 8 19. » 199. Eine Bittschrift des der-waligen Besitzers der Mühle zu Concise, ihm, da im Seithcwald nicht genugsam Holz vorhanden sei,der Joux de Provence solches anzuweisen, veranlaßt die Gesandtschaften, da das Holzrccht fraglicher^Ühle sich allein auf den Seithcwald erstreckt, zu dem Antrage an die Hoheiten, kein Holz anderswo^jeigm zu lassen, noch viel weniger in eine Entschädigung einzutreten. 8 2V. jj 200. Die Beschwerde^ Besitzer der Zwingmühlc zu Avonand, daß von dem Einziehcr von Grandson ihrem Lchcnmüller^ Usagc oder die sogenannte Coupe de Chemincc abgefordert werde, wird ungleich bcurtheilt, indem'e eine Ansicht davon ausgeht, daß in dem Abcrgcmcnt der Mühle, von 1602, nur von einem Boden-^ und von keiner andern Schuld geredet werde, nach der andern aber dieses Foccage lediglich ausLässigkeit der Bezüger zurückgeblieben sei. 8 21.
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Art. 201. Abnahme der zweiten und dritten, von Michaelis 1781 bis Michaelis 1783 gehenden^wsrechnuug. 202. Hinsichtlich des obbcrührtcn Zehntenstrcitcs berichten die Obcrcommissaricn, verschie-be Umstände hätten dessen Beilegung bisanhin verhindert, welche aber auf das Frühjahr unfehlbar erfolgenp^e. y g ^ 203. Da sich ergeben, daß im Seithcwald genugsam Holz vorhanden ist, so wird demAbbogt aufgetragen, dem Mühlebcsitzcr zu Concise das laut Dcvis nöthigc Holz durch die Bannwarteu