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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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631
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Orbe mit Tscherliz. Z7S». gzj

Amtsrcchnung. II 143. Hinsichtlich der Fiscalkosten wünscht Bern, daß der Landvogt zu Entdeckung und»Fertigung" der Frevel keine Proccsse führen dürfe, ohne vorher der Altcrnativobrigkcit den Fall angezeigt^d von ihr die nöthigcn Anweisungen erhalten zu haben, auch daß erbei jeder Instanz" weitere^erhaltungsbefehlc bei den Hoheiten nachsuchen solle. Frciburg will diesen Antrag seinen ConstitucntenUnterbringen. § 19. II 144. Da die Cottcts in der Vogtci Tscherliz sich in sehr schlechtem Zustande be-enden, wird deren Ernencrnng beschlossen und dem gegenwärtigen Schloßcinziehcr übertragen, der diekosten auf ungefähr tausend Livres anschlägt. Man nimmt diese Sache ack mtikoanckum. 8 11. H145. Wegen der im Jahre 179l) durch die geheimen Räthe von Bern und Freiburg angeordneten Dorf-Aachen ergibt sich, daß von den scchszchn Gemeinden, in welchen solche Wachen eingeführt waren, bloß^>ere Rechnungen über ihre dicsfälligcn Auslagen eingegeben und auch diese seit drei Jahren sich nicht^ehr um Entschädigung angemeldet haben, worauf mau den Hoheiten vorschlägt, die Sache mit Still-schweigen zu übergehen, indem sonst alle Gemeinden gleich gehalten werden müßten. 8 <2. II 146. Die^tschast Etagnicrcs bittet, das verderbliche und ungeachtet des Verbotes von 1781 sich immer vermehrende^einausschenkcn zu untersagen. Die Gesandten halten dafür, daö erwähnte Verbot sei nicht nur zutätigen, sondern auch die Buße zu erhöhen, und zwar nach einem Vorschlage der Obcrcommissarien beiersten Ucbcrtretung auf fünfzig Florins, bei einer zweiten auf die gleiche Summe nebst achtundvicrzig-stündigcr Gefangenschaft. Dieses wird den Hoheiten zur Ratification empfohlen. 8 13- II 147. Die durchku Ncchnungsconfcrcnzbeschluß von 1789 nicht befriedigten Pfarrer von Pölitz-le-Grand und Bottens^ben <.j neues Memorial ein. Die Gesandten, überzeugt diese Zehutensache sei in den Jahren 17511789 wohl untersucht worden und die Petenten können unmöglich neue Titel und Gründe vorbringen,tätigen den Entscheid des letztgenannten Jahres, was all ratillcan«l»m genommen wird. 8 14. II148. Zwei Bürgern in Tscherliz, welche das zu Wässerung der Schlofimatten verwendete Abwasser einesTünnens ableiten wollten, wird dies untersagt, ihnen übrigens anhcimgcstellt, allfällige Klagen überBeeinträchtigung vermeinter Rechte vor dem Civilrichtcr anhängig zu machen. 8 15. II 149. Die Besitzer derBühlen und anderer Radwerke am Talent bitten,'ihnen die ihm Juratwald befindlichen Quellen zur^Nutzung zu überlassen. Die Petenten werden abgewiesen, mit der Bemerkung, die Gemeinden hättenwenn Jemand unberechtigt Wasser auö dem Talent ableiten sollte, bei dem compctcntcn Ortsrichtcr^»Melden. 8 16. II 159. Dem Gesuch der Gemeinden Etagnieres und Biolch-Orjulaz um Wicdcröffnung^ OrjulazwaldeS und um Gcstattung des WcidgangeS in demselben wird nicht entsprochen. 8 17. II^1. Betreffend die obrigkeitlichen Waldungen, Jurten-, Penthercaz- und Orjulazwald, und derenNutzung werden verschiedene Verfügungen getroffen. 8 18. II 152. Bern will dem Forstinspcctor eineRatification von zweihundert Livres zukommen lassen, was Freiburg ack relvren,i»m nimmt. 8 19. IIDa einer der vier Bannwartcn über den Jurtcnwald eine geringere Besoldung bezieht, als die dreischlägt man den Hoheiten vor, diese kleinere Pension in Zukunft stets dem zuletzt ernanntenannwart zu verabfolgen. 8 29. II 154. Hinsichtlich des StipulationSrcchtcs des Curials von Tscherliz^ gefunden, zufolge Art. 39 der FranchiscS dieses Ortes kommen die Vcrschrcibung und Stipulation^ Jnventaricn der Pupillen, sowie auch der die letztem berührenden Acten, zu deren RechtsgültigkeitAutorisation und Intervention des Gerichtes erfordert wird, ausschließlich dem Curial zu. Man nimmt

na ratillc-tt.aum. 8 21. II 155. Die Gemeinde Tscherliz hat wegen der Herdacccnsationen ein Ver-schliß derjenigen 68 Stücke Land eingegeben, welche von ihr seit 1739 an verschiedene Partikularen