Orbc mit Tschcrliz. I78S.
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Wertung gethan werde, 8 4. jj 102. Die der Gemeinde Penthereaz 1781 anbefohlene „Einfristung" des^uronwaldeö verursachte derselben allein an Arbeitslöhnen eine Ausgabe von vicrhundcrtundachtzig Florins.
werden nun dieser nicht begüterten Gemeinde zehn Eichen, welche dem Aufwachsen von jungem Holz^adlich waren, als Unterstützung verabfolgt, in der Erwartung, das; sie in Znkunft zu den gemachtenZuschlägen gute Sorge trage, 8 5. 103. Der Secrctair des Landvogtcs hatte in einem Walde beiEllars-lc-Tcrroir verschiedene Einschläge gemacht, die ihm jedoch stets aufgebrochen wurden, worauf erwne Buße auf diese Eingriffe setzte und die Gemcindsangchörigcn anhalten wollte, bei ihren Eiden die^evlcr zu deelarircn, weshalb die Gemeinde bei den Ständen klagend einkam. Die Gesandten beschließen"un, weil der Sccretair auf diese Einfristung namhafte Kosten verwendet habe, auch dazumal von derGemeinde keine Opposition erhoben worden sei, die von ihm bis jetzt gemachten Einschläge beizubehalten^ud zwar könne der große Einschlag noch zehn, die klcincrn noch fünfzehn Jahre geschlossen bleiben, unter^ Bedingung jedoch, daß die nöthige „Wegsamc" gelassen werde und weder er selbst noch andere den^eidgang in diesen Einschlägen haben. 8 6. » 104. Die Gesandten hinterbringen beim Mangel eines^kglemcnts über die Einschlagung von Particularwaldungcn den Entwurf zu einem solchen den Hoheiten^ Ratification. 8 6. ß 105. Da bei Anlaß einer Exccution auf einem Acker Schaden verursacht worden,man dem Besitzer als Ersatz dreißig Florins zukommen, trägt aber zugleich den Hoheiten an, einenTheil dieses Grundstückes anzukaufen, zu welcher Abtretung der Eigcnthümcr gewillt sei. 8 7. ß 106. Wegen^ über verkaufte und abcrgirte Reben zu Orbc gemachten Stipulationen, neuen Grosses, Rentiers undDottels glaubte der Cnrial zu Orbc zweitausend Florins fordern zu können, welche Summe von denGesandtschaften jedoch auf vicrzchnhundert Franken ermäßigt wird. 8 8. jj 107. Ein Richter zu TschcrlizWA darum an, in einem nahe bei seinem Hause gelegenen, ihm zugehörigen „Stöcklein" ferner Wein^schenken zu können, worin ihm jedoch um der Consequcnz willen nicht entsprochen wird, weil 1781Landlcuten hinter Tschcrliz dies bei Buße verboten worden ist. 8 9. 108. Die scchszchn Gemeinden^ Vogtci Tschcrliz stellen vor, daß sie seit undenklichen Zeiten von den Wiedcrlosungcn der Subhasta-^Nen „ j,i drei Jahren Zeit" lobfrci gewesen seien und erst 1728 diese lobfrcic Rccmtionszeit von^ Subhastationcn genommen und auf sechs Wochen gesetzt worden sei. Die Gesandten finden ein solchesM für die Lobsobvcntioncn allzu gefährlich und nachtheilig, da nach den drei Jahren fast nicht mehr^sthen werden könne, wann und welche Handändcrungcn vorgegangen seien. Die Petenten werden daher^gewiesen. 8 10. !! 109. Die Bürgerschaft von Tschcrliz und der dortige Pfarrer waren mit gegenseitigen^chwcrden bei den Ständen cingckommcn und zwar über den „ Halt" eines Stücklcin Waldes. Der^ndvogt erhält daher den Auftrag, dieses Holz vermessen und ein Verbal über die Markung errichtenlassen, auch dasselbe den Hoheiten vorzulegen. 8 11. » 110. Zu Poliez-le-Grand hatte im Jahre 1781,^ Bettag, der Schmied einen Backofen gewaltthätig eröffnet, dessen Gebrauch an diesem Tage von derLeinde bei Buße verboten war, und er wollte diese Buße nicht bezahlen. Die Gesandten finden, der SchmiedUm heg gegebenen Aergcrnisses willen kräftigst zu rcmonstriren; auch habe er das Strafgeld zu erstatten,Gemeinde hingegen genieße weder die Bcfugniß, Verbote zu machen, noch Bußen anzulegen, da eineZeitliche Verordnung solche Störungen bereits untersage. 8 12. » III- Ein Memorial zu besserer Erhal-ts der obrigkeitlichen Waldungen, in das diesmal nicht eingetreten werden kann, wird einerseits inAbschied genommen, anderseits dem neuen Landvogt zugestellt, um darüber sein Befinden den StändenZusenden. 8 13. 112. Das Begehren der Gemeinden Villars-Tiercclin, Dommartin und Sugncns in
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