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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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626 Orbc mit Tschcrliz. 178».

rechnung. 92. Den Gemeinden Bioleh und Etagniercö wird ein nochmaligerVorstand" wegen desOrjulazwaldes bewilligt, bei welchem Anlasse sie aufs neue bemerken, sie hätten zwar nur ein Erkcnntnißder Hoheiten von 1769 vorzuweisen, es sei ihnen aber der Wcidgang seither von den Landvögtcn allezeitthcils unentgcldlich, thcils um einen Geldzins verliehen worden. Die Gesandten finden jedoch, es könnedem Gesuch nicht entsprochen werden, mithin sei der fragliche Wald in Bann zu legen und einzuschlagen,was man -tck ratilicaixlum nimmt. 8 1. >! 93. Einmüthig wird erkennt, dast künftig zu den Verjanliwlungen des Lchcngerichtcö zu Tschcrliz durch den gewohnten Officialcn vicrundzwanzig Stunden vorhergeboten werden soll. Würden die Parteien am Tage zuvor, che die Sonne untergegangen, sich vertragenund solches alsobald anzeigen, so wären sie kein Emolnmcnt zu bezahlen schuldig; auf den Fall aber,daß sie die Anzeigefrist unangemeldet vorbeigehen ließen oder gar nicht erscheinen würden, hätten sie bewsich vergeblich versammelten Lchengericht das halbe Emolument zu entrichten. Weil die Franchiscs vonTschcrliz über die Emolumentc bereits das Nöthige enthalten, erläßt man diesfalls kein neues Rcg^'mcnt. 8 2. 94. Dem Gesuch von eilf Particularcn zu Gounioi-ns-la-Ville um Errichtung eines DarbratheS wird noch nicht entsprochen, da der größte Thcil der Gemeinde hicvon nichts wissen will, ^dergleichen Räthe in benachbarten Orten gar nicht wohl ausgefallen. Es soll daher, beschließen ^Gesandtschaften, vor allem die ganze Gemeinde versammelt und hierüber einvernommen werden. 8 ^95. Dem Pfarrer zu Oulens, welcher wegen Herstellung des dasigen Pfarrhauses zur Micthe sein muß^'wird der von ihm bezahlte dreijährige Hauszins, auf hundcrtncunundfünfzig Florins sich belaufend, rc>»'boursirt. 8 4. ^ gg. Jedem der zwei sehr bedürftigen Männer, welche bei einer Ezccution zu TsM'durch einen Platz machenden Wächter, dem das scharf geladene Gewehr losging, schwer blcssirt wurdetwerden hundert Florins an Geld und zwei Säcke Mischelkorn als Unterstützung verabfolgt. 8 5.

178S.

Art. 97. Abnahme der vierten und fünften, von Michaelis 1783 bis Michaelis 1785 gehenden Ä>ntsrcchnung. 98. Der Landvogt beschwert sich über Verminderung des Zehntens in seinem Amte,durch das 1773 erlassene Herdcinschlagreglemcnt, das eine beträchtliche Zahl von solchen Einschlägenvorgerufen, verursacht sein möge. In Folge dessen lassen sich die Gesandten über den Zchntencrt^öwährend der letzten scchsunddreißig Jahre einen Conspcct vorlegen, woraus sich ergibt, daß der Zeh"^in diesem Zeiträume 2862 Mütt 1 Kopf abgeworfen, auch die Verminderung des Ertrages nicht merkgenug sei, um jenes zum allgemeinen Besten gemachte Reglement einer Revision zu unterwerfen. 8 ^99. Da einer der Schloßäckcr nicht gehörig auögcmarkt ist, wodurch die Anstößcr öfters benackM'werden, so wird dem Landvogt anbefohlen, diese Ausmarkung nach den im Schloßarchiv sich vorfindenPlänen und Grosses zu veranstalten. 8 2. jj 160. Der Pfarrer zu Asscns macht wegen eines ehemals Zseiner Pfarre gehörenden Stückchen Waldes eine Anregung. Bei der Untersuchung zeigt sich, ^,selbe ohne Zweifel von einem seiner Amtsvorfahren einem Particularcn um einen Bodcnzins ausgcU"und dadurch entäußert worden ist. Dem Pfarrer wird nunmehr anbefohlen, hierüber der ,

obrigkeit durch den Landvogt nähere Mitthcilung zu machen. 8 3. 101. Der gleiche Geistliche I"darum an, sehr zerstreut liegende und daher nur mühsam zu bearbeitende, mithin auch mindern Erabwerfende Pfarrgüter vertauschen zu dürfen. Die Gesandten geben ihre Einwilligung, in derdaß das einzutauschende Land wohl auögcmarkt und auf den Plänen wie in den Büchern hievon