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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Luggaruö. 58g

daß sogleich nach erfolgter Ernennung eines Erzbischofcs der Betrag und die Placirung der Capi-^üen, auch die Ursache der erfolgten Verminderung des anfänglich in hunderttausend Thalcrn bestandenencrinögcns ermittelt werden sollte. Obwohl Lucern, Uri, Untcrwaldcn, Zug und Freiburg dieses Geschäft^6 beendigt angesehen, zeigen sie sich mit Rücksicht auf die obwaltendenträfen" Gründe geneigt, diese Ma-in dem Abschiede zu behalten, welchem auch der glarncrischc Gesandte beipflichtet. 8 Z. 665. 1784.^egen dxs Kollegiums kann abermals keine Einmüthigkcit erzielt werden und man läßt deshalb die ver-miedenen Voten in den Abschied fallen, 8 2. 666. 1783. In Erwägung, daß keine Ucbcrcinstimmung^ Stande gebracht werden kann, erklärt der zürcherische Gesandte von seiner frühem Meinung abweicheniu wollen, zwar mit dem ausdrücklichen Vorbehalte der hoheitlichen Rechte. Auch der bcrnerische will cnt-kommen, seine Obern wünschen jedoch bei schicklichem Anlaße das Ansuchen erneuern zu können,w übrigen Gesandten nehmen das von Zürich und Bern Geäußerte a <l rvlerenckum. 8 2. 667. 178«.^ Artikel wegen des Kollegiums fällt diesmal aus dem Abschiede. Von Zürich wie von Bern sind dieWhrigen Acußerungen wiederholt worden. 8 2.

, b. Gcmcindsstreit.

Art. 668. 17K1. Auf das Begehren der basclschcn Gesandtschaft wird das unter Vermittclung derndten von Uri und Schaffhausen zwischen den längst wegen ökonomischer Verhältnisse entzweitenkindögenossen von Ascona zu Stande gebrachte Verkommniß dem Abschied beigcrückt. 8 14.

15. Onsernonethal.

Art. 669. 1781. Wilhelm Broggini, der die begründete Vermuthung hat, es seien im Onscrnonc-^ Erzmincu befindlich, kömmt mit dein Gesuche ein, ein Bergwerk betreiben zu dürfen, wodurch vielenDürftigen Arbeit verschafft würde.' Die Jahrrcchnung crthcilt auf Ratification der Obern hin eine.Billigung auf zehn Jahre und zwar ohne Abgabe. Die glarncrischc Gesandtschaft glaubt, es sollte fürsse Concession eine gewisse Rccognition bezahlt werden, und diejenige von Frciburg meint, ob nichtPolitik" wegen der Nähe der Lombardei ein solches Unternehmen von der Hand zu weisen sei,^wal Broggini sich der Gefahr aussetze, sein Vermögen dabei aufzuopfern. 8 9. 670. 1782. Sämmt-^ Hoheiten geben ihre Zustimmung zur Ausbeutung des Bergwerkes. Die Stände Bern, Basel undBiburg in dxr Meinung, daß bloß auf geringere Erze, keineswegs aber auf Gold oder Silber, so wenig^ auf Salz gebaut werden dürfe. Zudem steht Bern in der Ansicht, es sollte eine jährliche Abgabewerden und Basel meint, man müsse hiemit zuwarten, bis man wisse, ob das Bergwerk viel^ wenig ertrage. 8 5. ß 671. 178». Es fällt der Bericht, das Bergwerk sei inö Stocken gerathcn^ bezweifeln, ob dasselbe weiter werde betrieben werden. Der lctztjährige Vorbehalt wegen der^ ^beutenden Metalle wird einerseits erneuert, auch dem Landvogt anbefohlen, daß er das Bergwerk nicht^ Broggini an Jemand andern verpachten lasse. 8 5.

?. Brissago,a. Kirchengütcr.

^ Art. 672. 1783. Mit Bezug auf die Streitigkeit zwischen dem Pfarrer und der Gemeinde Brissago^gen Verwaltung der Kirchengüter wird von der Jahrrechnung mit Mehrheit beschlossen, es habe bei^ "uf dxm ^ beruhenden spndicatorischcn Verordnung zu verbleiben, zufolge deren Kirch-

H ^ oder Fabricieri für Verwaltung der Kapitalien und des Almosens ernannt werden sollen, welchein Gegenwart des Pfarrers Rechnung abzulegen haben, eine Ucbung, die seit vierzig Jahren