Luggaruö. ^
^en Klosterrechnungcn sich erzeben, daß bessere Ockonomie eingeführt und die Schuldenlast vermindertKorden ist, wird einmüthig den Hoheiten vorgeschlagen, einstweilen von der Vereinigung dieser Klöster^ abstrahiren und den Artikel aus dem Abschiede fallen zu lassen. 8 4. 643. I7»7. Weil das KlosterMadonna dcl Sasso ohne Bewilligung der Jahrrechnung und ohne in den Rechnungen davon Meldung^ thun Capitalien aufgenommen, wird beschlossen: a) Sollen auf Kosten des Klosters ein Jnventariumer dessen Capitalien verfaßt und die Schuldbriefe in einem dreifach verschlossenen Schranke in deraussei zu Luggarus aufbewahrt werden; d) soll den Gläubigern des Klosters angcsinnt werden, inncr-^lb Monatsfrist ihre Anforderungen einzugeben und von nun an keine weitem Geldvorschüssc zu machen,k Bewilligung sei denn zuvor bei der Jahrrechnung eingeholt worden; c) soll die Abbczahlung vonItalien in der Canzlci statt haben und das Geld alsobald wieder angelegt werden; 6> sollen im Kloster^ so viele Patres sich aufhalten als die Einkünfte es gestatten; o) soll dem abgesetzten Pater Procuratordie lucernerische Gesandtschaft das Mißfallen der Jahrrcchnung auf das ernsthafteste bezeugt, undder Pater Commissar zu Lauis ersucht werden, so bald als möglich diese erledigte Stelle mit einemHilgen Manne zu besetzen, 8 7.
b, Chorhcrrcnstist zu Canobbio.
Art. 644. 1788. Der Anstand zwischen der Gemeinde Brissago und dem Chorhcrrcnstifte zu CanobbioJen Anforderungen des letzten an die Gemeinde für allda ausgeübte Verrichtungen am St. Peter- und Pauls-^ k beschäftigt die Jahrrcchnung und es wird mit Mehrheit erkennt, daß das von Brissago verweigerte Geldk der Betrag des Zehntens in der Canzlei zu Luggaruö hinterlegt werden solle, wodurch die ChorherrenAnlaßt werden dürften, Brissago vor dem Landvogte, als dem competirlichen Richter, rechtlich zu belangen.^ luctionögemäß wünscht der bcrnerischc Gesandte Untersuchung dieses Geschäftes und der schaffhausensche^ Keder dessen gütliche Beilegung oder wenigstens möglichste Wahrung der Rechte der Chorherren, 8 15,178«». Obiger Streit wird im Beisein des Landvogtes durch Vermittlung des Gesandten von Zürichbeigelegt, womit dieser Artikel aus dem Abschiede fällt. 8 16.
12. Looales.
Flecken Luggarus.a, Spital,
^ 646. 177«. Wegen dieses Spitals werden die Gesandten von Zürich, Uri, Zug und Freiburgdie "äswru Untersuchung beauftragt, aus welcher sich unter andcrm ergibt, daß die Ausgaben für'!> ^ ^dkinder den größten Thcil der Einkünfte desselben aufzehren. Man läßt den diesfälligcn Berichtfallen. Bei diesem Anlasse dringt die bernerische Gesandtschaft instructionsgcmäß darauf,Kech ^ Schuldnern des Spitals nichts von den Kapitalien und sehr wenig von den Zinsen nachgelassenHill/ Schlüsse wird noch bemerkt, wenn dem Spital nicht schleunige und kräftige Hülfe geleistet
^^e derselbe spätestens in zehn Jahren vollends zu Grunde gerichtet sein. 8 12. 647. 178«.^uerische Gesandte, als Präsident einer wegen des Spitals niedergesetzten Commisfion, die nebenstatt ^ Gesandten von Schwhz, Glarus und Solothurn besteht, beliebt: a) Die Grundstücke sollenPcrs^ hundert nur auf fünfundzwanzig Jahre verliehen werden; d) wenn ein Kind ausgesetzt und dieZu /" ^utdeckt werden sollte, habe dieselbe im Falle von Zahlungsfähigkeit dem Entdecker fünfzig KronenElsten, wäre sie aber mittellos und hätte mithin die Gemeinde den Entdecker zu belohnen, sollen
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