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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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577
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Luggarus. 577

^ 36 neue französische Dublonen von einem Israeliten käuflich übernommen worden, der verlautenBauet sei bereit, den Abzug hievon mit dem Nachlasse von fünf Procent, weil er ein französischer^"gehöriger sei, zu bezahlen. 8 12. jj 576. I78K. Denjenigen Ständen, welche im letzten Jahre Vanctbon dem Abzüge befreit wissen wollten, tritt diesmal Solothurn bei. Die Gesandten von Lucern, Unter-halben, Zug, katholisch Glarus und Frciburg hingegen, sich auf den Bund von 1715 berufend, sind^gegengesetzter Ansicht. Uri und Schwhz wünschen dieses Geschäft durch Verglich zu erledigen. 8 Ii), jj1787. Da die evangelischen Stände ihre Rata an dem vanctschen Abzüge noch nicht empfangen,^gen sie auf dessen Bezahlung. 8 8. jj 578. 1788. Der Landvogt berichtet, daß Vanct den Abzughabe. Diejenigen Stände, welche noch nichts bekommen, behalten sich ihren Anthcil vor. 8 7. »^3. i?8N u. 17tttt. Die schaffhausensche Gesandtschaft wird ersucht, dafür besorgt zu sein, daß der? t Landvogt Johann Caspar Schclling den vanctschen Abzug aushingebe. 1789 8 1790 8 2.- 57»i. Die genannte Gesandtschaft bezeugt, der Abzug habe nicht mehr als 3^/z Louisdor betragen,im Jahre 1786'der Landvogt Schclling den katholischen Gesandtschaften ihren Antheil verabfolgt und^ sei Willens, jetzt den evangelischen Ständen den ihrigen auszubezahlen. Der Artikel fällt nunmehr aus^ Abschiede. 8 1.

S. Polizeiliches.

^ Art.-581. 1778. Ganz unerwartet erscheint Johann Joseph Maroni, königlicher Stadtrichter zu^0, als Abgeordneter des Erzherzogs Ferdinand, doch ohne Creditiv, vor der Jahrrcchnung, um wegen^ Territorialviolation, die Schiffer auf dem Lauiscrscc bei Brustnpiano sich zu Schulden kommen ließen,Genugthuung zu dringen. Nachdem er von einer Commission, zusammengesetzt aus dcu Gesandten" Zürich, Bern, Lucern, Glarus, Basel und Schaffhauscn, angehört und von ihm das Vorgetragenein Schrift verfaßt worden war, müssen sich die Gesandtschaften aus Mangel an Instructionen damitgnugen, dem mailändischcn Abgeordneten eine Erklärung zuzustellen, welche man in den Abschied fallen^ ' Zugleich werden die allseitigen Hoheiten angefragt, ob nicht gegen diejenigen, die sich bei diesem^falle verfehlt haben,einigermaßen mit thätlicher Ahndung" verfahren werden sollte, um so mehr,^ der königliche Abgeordnete wegen der »imltiwri«, welche das mendrisische Gebiet verletzt haben, einind^ Erhoffen lasse. Die Gesandten nehmen deswegen ein Schreiben an den Residenten von Nagel^ Abschied, mit dem Gesuche, daß die Stände an Zürich ihre Gesinnungen hierüber aussprechen. 8 10.

«. Justizsachen.

a. Rcvisionsbcgchren.

sch. Art. 582. 1781. Franciska Taragnola, gcborne Orelli, von Luggarus, beschwert sich über einen^richterlich?» Spruch unter der Regierung des Landvogtcs Gottrau und begehrt Revision, welchemder Jahrrechnung wegen der vorgefallenen Jnformalität in der Meinung entsprochen wird,^""dvogt die Untersuchung und Entscheidung dieses unter Blutsverwandten obschwcbendcn Han-^ut hiesigen Gesetzen von neuem an Schiedrichtcr weise. 8 10-

d. Beweis des ledigen Standes,daß 583. 1783. Den Hoheiten wird durch den Abschied die Bitte der Shndici zur Kenntniß gebracht,'c Landschaft von der Ausweisung der ststi. lideri in Zukunft freigesprochen werden möge. 8 11. »' ^4. Fraglichem Gesuch ist von allen Gesandtschaften, Obwalden und Freiburg ausgenommen,