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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Luggarus. 57z

^an findet auch, daß die Zahl von eilf Notaren bei der starken Zunahme der Bevölkerung nicht hin-reichend, mithin das Decrct von l695 als für die gegenwärtigen Zeitumstände unpassend aufgehoben werden^te, indem sonst leicht zu wenige junge Leute für diesen Beruf sich ausbilden würden. Die berncrischeGesandtschaft protestirt gegen die Annahme Zanettiniö, nimmt aber das Angehörte relerenUum. z 6.

2. Markcnsachen.

a, Dirinclla.

Art. 55t. 1778. Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, Gcneralgubernator der Lombardei, sendet^ königlichen Vicar zu Laveno, Carl Sormani, doch ohne Crcditiv, an die Jahrrcchnung, um sich über'e Errichtung einer Mühle an dem Flüßchcn Dirinclla oder Rialrosso zu beschweren, durch welche, nach^ Inhalte des Art. 8 des TractatS von Varese, man sich mailändischcr Seits bcnachthciligt glaubt.

Jahrrechnung läßt den Entwurf einer in gemeinsamem Namen an den k. k. Residenten von Nagel zufassenden Zuschrift, worin dieser Sache halben alle Gründe und Gcgcngründe cüthaltcn sind, in denschied fallen, mit dein Wunsche an die Hoheiten, sich hierüber beförderlich gegen Zürich auszusprechen. 8 9. II177». Die Gesandten von Bern, Lucern, Uri, Solothurn und Schaffhausen werden beauftragt,^ Erwiederung auf das dickfällige Schreiben des Residenten zu projectiren, welcher Entwurf in denichied füllt. Zugleich äußert der berncrische Gesandte, er werde nach beendigter Jahrrcchnung sich^ch Mailand verfügen, um zu horchen, ob daselbst eine von den Ansichten der Jahrrechnung abweichende''cht obwalte, in welchem Falle dem gedachten Schreiben noch bcizurückcn wäre, daß man keinen An-nehme, dem Müller zu befehlen, den gemachten Canal zuzuwerfen und von dem Gebrauche der"ssie einöweilen gänzlich abzustehen, dagegen hoffe man, die königliche Hoheit werde zu verfügen belie-^ daß die während dieser Unterhandlungen von dem Schweizerbodcn zu der mailändischen MühleÄstete Quelle von dem dortigen Müller nicht weiter benützt und somit alles in den frühcrn Standstellt werde. Man ersucht die Stände, sich an Zürich über dieses alles behufs Abscndung des oben^^hnten Schreibens beförderlichst zu erklären. 8 8. ß 553. 178». Der Landvogt hatte mit der mailändischen3>crung wegen der fraglichen Mühle einen Vertrag abgeschlossen und ihn den Ständen mitgctheilt, sop diese Angelegenheit als erledigt zu betrachten ist. Wegen der dickfälligen Ausgaben, die sich auf^ 3 Livres belaufen und die vertragsgemäß von den XII Ständen und der mailändischen Regierung2^"gen sind, kommen die Gesandten einmüthig übcrein, daß jeder Stand zwölf neue Thaler, weniger/? Kreuzer, hieran beizutragen habe. 8 5.

> b. Ponta di Polla.

^rt. 554 1782. Das Landvogtciamt berichtet, daß auf den Bergen von Jndcmini oder der sogc-Uten Ponta di Polla zwischen der schweizerischen und mailändischen Botmäßigkeit ein neuer GrenzsteinUnd sei, und macht zugleich darauf aufmerksam, es walte wegen ungefähr zwanzig oder fünf-

^ Ranzig Juchartcn Weidlandes auf einem hohen Berg zwischen Brissago und Canobbio eine Markcn-^Ueit ob. In Folge dessen bekömmt der Landvogt den Auftrag, Jemanden, auf dessen Treue und^'3hcit sich verlassen könne, dahin abzuordnen. 8 7. » 555. 1783. Die Markung wegen destz ' ^ndes konnte laut landvögtlicher Anzeige noch nicht vorgenommen werden, weil der Podcsta vonl. '°bbio dem Landvogt anzeigen ließ, der Notar, bei welchem die erforderlichen Schriften aufbewahrtsei abwesend, dürfte aber im nächsten Herbst wieder zurückkehren. 8 7. II 556. 178Ä. Ungeachtet