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Luggarus.
1. Beamte.
s. Landvögte.
Michael Wagner, des großen Raths, von Bern.
Johann Walter Rudolf Bellmont, alt Sessclmcistcr, von SchneiJoseph Anton Rcding von Bibcregg, des Raths, von Näfels.Urs Victor Joseph Tschann, des jungen Raths, von SolothM»'Joseph Alois Salcfius Franz Xaver Pchcr im Hof, des kleiM"
Raths, von Lucern.
Joseph Alois Vonmatt, Landöfähndrich, von Stans.
Johann Leonhard Heiz, von Basel.
Bernhard Oechslin, Professor, von Schaffhausen.
Hans Caspar Schweizer, alt Landvogt im Mainthal, vonHeinrich Anton Straumcher, Landsfürsprcch, von Altdorf.Ii. Holzlieferungm an die Landvögte.
Art. 543. 1781. Die bcrnerische Gesandtschaft fragt instructionsgemäß an, ob nicht die Holzhän^anzuhalten seien, einen jeweiligen Landvogt mit genügsamem Brennholz zu verschen. Man bringt^diesfällige, im Decrctenbuche eingetragene Verordnung von 1765 den Hoheiten durch den Abschied i
Art. 533.
1778.
Bern.
kl
534.
178«.
S ch w h z.
kl
535.
1782.
Glarus.
kl
536.
1784t.
Solothurn.
kl
537.
178«.
Lucern.
kl
538.
1788.
Nidwalden.
kl
539.
17««.
Basel.
kl
540.
17»2.
Schaphausen.
kl
541.
17«4l.
Zürich.
kl
542.
17»«.
Uri.
Kenntnis. Z 11. jj 544. 1782. Bern beharrt nach genommener Einsicht erwähnter Verordnung nicht
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auf seinem Antrage, sondern will es lediglich bei derselben bewenden lassen, ebenso die übrigen SM"Nidwalden, GlaruS und Basel ausgenommen. 8 6. 545. 1783. Am Schlüsse der dieser Materiegepflogenen Verhandlung, in der sich verschiedene Gesinnungen kund gegeben hatten, äußert der Lands-er verlange keine Abänderung besagter Verordnung, sondern wolle sich mit den Holzhändlern abzufi"suchen. Die Jahrrechnung vernimmt dies mit Wohlgefallen und fordert den Landvogt auf, nächstes o"Bericht zu erstatten. 8 6. ß 546. 17841. Der mit den Holzhändlcrn abgeschlossene Verglich wird ^Hoheiten durch den Abschied hinterbracht. Man ersucht dieselben, ihre Genehmigung an Zürich einzubcrmlZufolge dieses Vergliches verpflichten sich die Holzhändler, dem Landvogt jährlich drsißig, mit zwei ^ .bespannte Karren Buchenholz unentgeldlich zukommen lassen zu wollen, durch welche Leistung sie sich ^ ^glauben, den Landvogt um Erlaubnis zur Arbeit au Sonn- und Festtagen angehen zu müssen. 8^ ^547. 1783. Der Verglich ist einmüthig mit Ausnahme von Glaruö genehmigt worden, welcherauch jetzt noch darauf bcharrt, „daß einem Landvogt zu Luggarus genügsames Holz angeschafft .solle". 8 5. 548. 178«. Alle Gesandten, Glaruö ausgenommen, erklären einmüthig, das Verkokwegen der Holzlieferung solle ratificirt bleiben und diese Sache als beendigt angeschen werden. .8
v. Notare.
Art. 549. 17««. Bei Anlaß der dem Peter Anton Zanettini, aus Ascona, crthciltcn BewilligM^Ausübung des Notariatsberufes macht der bcrnerische Gesandte darauf aufmerksam, daß die Annahme
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neuen Notars, deren es bereits zweiunddreißig gebe, dem Decret von 1695 zuwider sei, worin es„Betreffend die Schreiber sollen alle in ihrem Stand wie im Vergangenen verbleiben, man solle !>e
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lassen absterben bis auf die Zahl der eilf, über welche Zahl keine außer den Kanzlern der Gemeindenerwählt werden und sollen sie ihre Schriften nach Form Rechtens und hiesiger Decrcten einrichten." 8 ^550. 17«7. Zanettini ist nicht nur von den meisten Ständen als Notar angenommen worden, ^