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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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552 Lauis.

haben bereits den Rampone begnadigt; Freiburgs Gesandter dagegen bemerkt, seine Obern tragen groß^Bedenken, diesem Gesuch zu entsprechen. 8 29.

Art. 407. t. 17«». Es wird dem Landvogt aufgetragen, dem Dominik Lamoni, von Muzzano, einenVogt ack Utes zu geben. 8 22. ß 2. 17?»«. Die Jahrrechnung erkennt mit Mehrheit, daß Lamoni vonnun an in den Besitz seines großväterlichen Vermögens gesetzt werden und ihm von dem übrigen Ver-mögen die Nutznießung zukommen soll. 8 t2. ß Z. 17«1 Die Angelegenheit des Lamoni betreffend duVerlassenschaft seines mütterlichen Großvaters, welche durch einen Compromißspruch erledigt wurde,aus dem Abschiede. 8 8. ß 4, 17«2 Obwohl Glarus und Schaffhausen wünschen, Lamoni möchte niAweiter angehört werden, wird dieser Rechtshaudcl an eine Commission der Gesandten von Lucern, Unte^walden, Basel und Freiburg gewiesen, aus deren Gutachten hervorgeht, daß letztes Jahr die Jahrrcchnu^durch den Kanzler Ferrari sträflich hintergangcn worden sei. Man erkennt deshalb, der bereits in juä>catum erwachsene Jahrrcchnungsspruch von 1790 sei zu vollziehen; auch habe Ferrari die diesmalCommissionaluntersuchung, die dem Lamoni seit der letzten Jahrrechnung erwachsenen Reisekosten nedrei neuen Louisdor an den Ueberrcuter zu bezahlen. Man hinterbringt dies den Hoheiten durchAbschied. 8«.

Art. 408. 17?»«. Der Landvogt Bellmont benachrichtigt die Jahrrechnung, seine Gcmalin sei in >e«Nacht von einer Tochter glücklich entbunden worden und ersucht die Gesandtschaften, dieses Kind ^Namen der regierenden Stände aus der Taufe zu heben. Die Jahrrechnung willigt ein, und indemGesandtschaft von Lucern gebeten wird, nebst den übrigen katholischen Gesandten dieser Ceremoniezuwohnen, überläßt man den Ständen, die Verehrung für die Frau Kindbettcrin " zu bestimmenihre Raten an Zürich einzusenden, damit derEinbund" sammcthaft an seine Bestimmung abgcs^werden könne. 8 24. ^

Art. 409. 4. 17N1 Da der Großweibel Blaser eine Schuldfordcrung an den gewesenen Landvogt ^mont, aus Schwyz, hat, beschließt die Jahrrechnung, die dasige Regierung soll angegangen werden,Großweibel zu seiner Forderung zu verhelfen. 8 24. 2. 17«;!. Die Gesandten dringen ernstlichdaß Bellmont, welcher den Großweibel wegen eines im Gcfängniß gesessenen Uebclthäters verkürzt,^in Lauis, wo das Factum geschehen, verantworte, auch daß der Stand Schwhz die Sache endlichzu seiner als sämmtlicher Hoheiten Ehre zur Erledigung bringe, zumal dies eine Schuld sei, die ^Landvogt als Beamter, nicht als Particular gemacht habe. 8 25. Z, 17«3. Die Jahrrechnung 0^den Wunsch des Standes Zürich, daß der Großweibelgetröstet" werden möchte, in den Abschied. 8 - ^

stacht

4. 17«l». An obige Forderung des Großwcibcls wollen Zürich, Bern, Lucern und Frciburg den Zv>bezahlen; Schwhz, Obwalden, Zug, Glarus, Solothurn und Schaffhauscn, dies als eine Priva

ansehend, verweisen den Großweibel an die schwhzerischen Behörden. Basel ist geneigt, drei Lon>zu geben und Uri und Nidwalden nehmen die Sache all relerenckum. 8 24. ^

Art. 410. «, 17N1. Augustin Taglioretti, Gastwirth zu Lauis, sucht um Bewilligung zueiner Extrapost zwischen Lauis und Luino an. § 29. ß 2. 17«2. Zu diesem Vorhaben crthciltcnnahe alle Stände ihre Einwilligung. Da jedoch die Gesandtschaft von Basel ohne vorhergegangene ^suchung des Drittmannsrechtes ihre Zustimmung nicht crthcilen kann, wird dieser Gegenstand noch^»<1 relerenckum genommen. 8 25.

Art. 411.4. 17S2. Der glarnerische Gesandte erklärt, er hätte erwartet, man würde ihn, nachdem