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^tretende Landvogt Gilli, über welchen bei Anlaß der Nechnungsabnahme sich verschiedene Beschwerden^gen Bedrückungen erhoben hatten, bcurtheilt worden sei, aus dem Ausstande hinein berufen und zuSentenzirung der andern fehlbaren Beamten zuziehen. Die übrigen Gesandten finden aber, dies^be darum nicht geschehen können, weil die andern zu Bestrafenden in das landvögtliche Vergehen ver-achten gewesen seien. Der glarnerische Gesandte verlangt, daß seiner Erklärung im Abschiede gedacht^be, und behält sich zugleich die Rechte seines Standes kräftigst vor. 8 30. ». 17»». Bern verlangt^gen des Criminalhandels in Sachen des alt Landvogtcs Gilli und des Statthalters Riva, und zwar^ch Anleitung aller bekannten Rcchtöformcn, daß denselben kein Gehör mehr gestattet werde und wenn^ wirklich Liberationsortsstimmen erhalten hätten, legt es dagegen Protestatio» ein. 8 20.
Art. 412. 17»». Der Landvogt hält dafür, daß der griggische Handel commissionalitcr untersucht^rden sollte, womit, ungeachtet der Protcstation von Glarus und Schaffhausen, die Gesandten von Uri,chkl und Freiburg betraut werden. Der erfolgte Spruch fällt in den Abschied. 8 16.
Art. 413. 17»». Da Giacomino Tumasoli, aus Origlio, sich durch die letztjährige (sie) Jahrrechnungs-.'^tiz gekränkt glaubt, wünschen einige Gesandtschaften, daß demselben geholfen werden möchte, weil erfyen Armuthszeugniß habe, die übrigen hingegen halten dafür, diese Materie sollte aus dem Abschiede^en. z 22.
. Art. 414. 17»». Es wird mit Mehrheit der Stimmen bewilligt, daß dem Priester Alois Magi-^6, von Dürrcnmühle, die vor einem Jahre bei dem Landvogtciamte hinterlegten zweihundert Kronengestellt werden sollen. Die Gesandten von Zürich, Bern, Lucern, Solothurn und Schaffhausen hingegen
zu Untersuchung der Acten instruirt. 8 31.
. Art. 415. z. I7»s. Da die Nachkommen der avogadrischcn Familie zu Bioggio das Patronatrccht^ vier Chorherrenpfründen an der Pfarrkirche zu Lucino im Comaöcischcn zufolge einer Stiftung desSchafes Avogadri besitzen, welches Recht jedoch die mailändische Negierung die besagten Nachkommen^ Fremde nicht ausüben, auch sie die Renten davon nicht beziehen läßt, so wird die hierauf bezügliche'^schrift in den Abschied genommen, damit der Stand Zürich im Namen der sämmtlichcn Hoheiten ein. "'^chlungsschreiben an die genannte Regierung erlassen kann. 8 32. jj 17»«. Die zürcherische Ge-^tschgst berichtet, ihr Stand habe sich an die mailändische Regierung gewendet, jedoch noch keine Ant-^ bekommen. Man läßt diesen Artikel aus dem Abschiede fallen. 8 33. .
Mendris oder Mendrisw.
Inhalt.
' 0. Justizsachen. 450.
^ Landvögte. tlk—ILZ. 6- Straßen. tSl—tSZ.
Änstallirung des LandvogtcS. tM^tZZ. Äollsachcn. tat tZg.
Wohnung de» LandvogtcS. t3t—4ZS. Kirch-nsachen. t«st-«S8.
^ «andvogt Binzegger. tZ7. Klöster. tö»-t77.
° Statthalter. tZ8 tt». LocaleS.
r Mirale. tZN. tto. Flecken M-Ndri«.
i. Großweidel ttl. ^ Schulen. t7S—tSt.
». und «ivildeerete. tt2-ttk. >-. Fleischdankvervachtung. tkö
^ug. ^ ^ Divist und Borghest. tSS. t87.^ieilichrz
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