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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Lauis, 5Z5

Uber die Aussteuer hinaus gibt und das gemeiniglich in Kleidern, Lingerie u. dcrgl. besteht, wenn fle'u baarem Geld gegeben würde, abzügig sein solle, wird den Hoheiten Kenntnis; gegeben und ihnen°uheimgestcllt, bis auf die nächste Jahrrechnung hierüber zu entscheiden. 8 27. js 29V. l. 1788. MitMehrheit wird erkennt, daß wenn die Scherpa in Lingerie und Kleidern gegeben werde, sie dem Abzug"'cht unterworfen sein solle, wohl aber, wenn dieselbe in Geld bestehe. 8 14- !> 2. Auf das Gesuch, dieArtikularen möchten von der Vcrzeigung abzügigcn Gutes befreit werden, indem sich ereignen könnte, ein einziger Abzugöfall von mehr als hundert Personen angezeigt würde, tritt die Jahrrechnung nicht8 26l-

«. Polizeiliches.

g. Maßregeln gegen Gesindel.

Art. 291. 1778. Der Landvogt wünscht, es möchte, um demStrolchen-, Bettel-, Banditen- undwbsgesindel" Einhalt zu thun, zu Lauis ein Zuchthaus erbaut werden, welches Begehren aller Auf-..^suuikeit würdig erächtet und den Hoheiten hinterbracht wird. 8 l2. js 292. 177». Da die Aus-yrung einer solchen Baute dermalen mit vielen Schwierigkeiten verbunden wäre, wird dem Landvogt"getragen, sich mit den Regenten zu berathcn, auf welch' andere Weise dem schädlichen Treiben cin-« "Uscher wie fremder Bettler, Landstreicher und Müßiggänger Einhalt gcthan werden könnte. 8 ll). ss> 178». Der abtretende Landvogt meldet, cS sei zwar von den Regenten ein diesfälliges MandatMn worden, der Vollzug desselben stoße aber auf Hindernisse. Es wird daher dem neuen Landvogtgesinnt, hierüber mit den Regenten einzutreten. 8 9. ss 29-1. I7»N. Zürich wünscht, daß auf dem^""tkennel (Monte Cenere) Sichcrheitömaßrcgcln zu Gunsten der Reisenden getroffen werden möchten.Folge dessen wird der Landvogt aufgefordert, sich mit den Regenten zu berathcn, auch mit den Land-au zu Luggaruö und Bellcnz in Briefwechsel zu treten und ein diesfälliges Projekt an die HoheitenZusenden. Inzwischen verordnet man, daß der Landvogt dem LandöhauPtmann anbefehlen solle, die.,^u auf dem Monte Cenere beizubehalten, bis alle Viehhändler von dem Lauiserjahrmarkt zurück-^Ut ssch werden, auch diese Wachen Patrouilliren zu lassen. 8 17. ss 295. 17»?. Der Landvogt be-^ möglich gewesen, zum Schulze der Reisenden etwas Mchreres ausfindig zu machen,

^^udtschaften begnügen sich mit dieser Anzeige, nur die glarncrische wünscht, man möchte auf ein^ Mäßiges Project denken. 8 ll. !> 296. ?7»2. Auf wiederholte Einfrage mehrerer Stände erfolgt derreck ^ bessern Mittel haben gefunden werden können, als die von 179V. Die Jahr-

^thließt nun genaue Vollziehung jener Maßregeln. 8 1v. 297. 1. 17»S. Die über die Bettel-test ^ gehenden Kosten werden durch eine aus den Gesandten von Bern, Uri, Schwhz und UnterwaldenEommission auf die Hälfte herabgesetzt, welches thcils all rolerondum, thcils ad ratilleandumde,, 8 ü 2- Bei diesem Anlasse wünscht die freiburgische Gesandtschaft, daß die durch

terte von sämmtlichen Gemeinden zu Abhaltung von Gesindel und verdächtigen Personen gefor-

künftig nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch die Jahrrechuung entrichtet werden^ 298. 17»«. Das lctztjährige Projeet wird einstimmig angenommen, kraft dessen sich die^ Halste reduciren. Die zürcherische Gesandtschaft eröffnet instruktionsgemäß, daß der Land-^^unft zu Verminderung der Auslagen seine Befehle durch die Landschaftödicner ausfertigen und^>1 lassen solle, ohne den Landschaftsrath deswegen zu bemühen. 8 21.