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Aufbewahrung der Acten soll unverzüglich von der Landschaft gesorgt werden. Schließlich läßt man dieGegenvorstellung der Notare wider die vor der Einprotocollirung verlangte Unterzeichnung durch die Par-ken m den Abschied fallen, 8 9. jl 259. !. 17i»S. Mit Bezug auf diese Gegenvorstellung läßt es dieMehrheit der Gesandtschaften instruktionsgemäß bei der letztjährigcn Verordnung bewenden; da jedochk'uize Stände verlangen, daß deshalb eine Einvernahme statt haben möchte, wird eine aus den GesandtenHucern, Unterwalden und Zug bestehende Commission hiemit betraut und deren Gutachten, welches^ Wunsch der Notare um NichtUnterzeichnung der Acten für begründet hält, in den Abschied gcnom-8 9. jj z. Die Regenten der Landschaft waren bei den Hoheiten mit dem Gesuche cingckommcn, die-k mit der Errichtung eines Archivs für die Notariatöschriften zu verschonen. Die Jahrrcchnung läßt^ durch die vorhin genannte Commission, mit Zuzug des Laudvogtcs, ein dieSfälliges Gutachten hinter-"gen, das in den Abschied fällt. Schwhz und Glarus wollen es bei dem hierüber im letztjährigcnschiede Enthaltenen bewenden lassen. 8 8. 269. r. 17M». Das Commissionalgutachtcn betreffend dieare ist Mehrheit gut geheißen worden, einzig wünscht Freiburg noch den Zusatz, daß ein jeweiligerndvogt monatlich die Protocolle derselben einsehe, damit, wenn Nachlässigkeiten zum Vorschein kommen^ ku, einem solchen Notar durch die Jahrrechnung eine angemessene Strafe auferlegt werden könne. 8 19. »^Das Commissionalgutachten wegen des Archivs ist genehmigt worden. 8 9. !I 26l. 17»7. Man ver-^ bei dem ersterwähnten Gutachten mit der weitem Anordnung, es soll den Notaren der Befehl^deill werden, theilö dem Landvogtciamt ihre Protocolle stets ungesäumt behufs genauer UntersuchungZulegen, damit dasselbe die Fchlbarcn der Jahrrcchnung anzeigen könne, theilS sollen die Notare die^ nicht auf fliegende Blätter, sondern in ein Minutenbuch einschreiben, 8 7.
K. Kanzler.
,^t. 262. 17»«. Die beiden Kanzler Ferrari und Peri legen ein Bittschreibcn um Verminderung der
bei „igen Abgabe von 72 Filippi ein, welches sei referen«ium genommen, zugleich aber dem Abschiedgefügt ^ 2g ^ zgz i Die Mehrzahl der Gesandtschaften ist zu Abweisung der Petentenu>rt; Bern, Luccrn und Schwhz hingegen wollen ihnen entsprechen. Die glarnerischc Gesandtschaftbies aci ratilieanNiiw, verlangt aber die Nachlaßgründe der Petenten zu kennen. 8 22. ij 264. 17«s.eiden Criminalkanzlcr werden in ihrem Gesuche nun wirklich per nmzora abgewiesen. 8 19.
S. Kammcrrechnung und Taxen.
<i. Commisswnscmolumcntc.
tz. 265. 178«. Auf die in einigen Instructionen angeführte Beschwerde wegen der Taxe der^^'ss^nsemolumcnte bcscheidet die Jahrrcchnung die alten Regenten und Beamten vor sich, wobei sichbciß dieselbe unbegründet sei. Die Session bezeugt deshalb den Vorberufenen das „ hochobrigkcit-Mißfallen und läßt es bei der bisherigen Ncbung bewenden, in der Meinung, daß solche Commis-unnöthiger Weise erkennt werden sollen. 8 15. 266. 17««. Da die Gesandtschaft vont»rc minutata der Landschaft Lauis einen undeutlichen Artikel in Betreff der Commissions-
em.,^uden hat, wird auf den Antrag einer diesfalls niedergesetzten Commission den Regenten der Befehl' '"künftig die Namen derjenigen, welche von ihnen wegen Bemühungen für die Landschaft belohnt
beutlich anzumerken. 8 27.
y b. Pönalpräccpte.
267. 1787. Das Landvogtciamt macht aufmerksam, wie sehr es durch Pönalpräccpte über-
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