Lauis und Mendris. Ayz
ungeachtet aller Nachforschungen nichts Bestimmtes über obige Taxe finden konnte, beantragt eine des-ö niedergesetzte Kommission, bestehend aus den Gesandten von Zug, Basel und Freiburg, es bei derttlaut einer historischen Erzählung" bestimmten Taxe von 37 ^ spanischen Doppien bewenden und demüchof Novelli anzeigen zu lassen, da alle Geistlichen im Lauisischen die Hälfte, im Mendrisischen aber^ dritten Theil ihrer jährlichen Einkünfte den Landvögten für das Placet entrichten, werde er sichbeschweren können, wenn man für jeden der beiden Landvögte obige Taxe von 37 Vz Doppien von^ verlange, welches nicht einmal „den Sechstel seines jährlichen Einkommens" betrage. Dieses Com-'monalgutachten wird den Ständen zur Ratification hinterbracht und sie ersucht, sich gegen Zürich aus-. Bechen, z 17. ß 194. I7»2. Da die Aussicht vorhanden ist, daß die Taxe auf die ehemals schon^gene Summe von 37 ^ spanischen Doppien für jeden der beiden Landvögte festgesetzt werde, so ersucht^ " Zürich, 'dem neuen Bischof hicvon Anzeige zu machen und den Landvögten anzusinnen, die Taxe wedernoch zu erniedrigen. Die schaffhauscnsche Gesandtschaft frägt an, von wem bei erledigtem>v» Stuhle zu Como die Einkünfte in den Landvogtcien Lauis und Mendris zu Händen genommen
Hab ^ ^ Landvogt erklärt, der Bicar zu Como, welcher alle bischöflichen Viceö vertrete,
^ " solche bezogen, 8 16. jj 195. 17»». Es wird berichtet, daß Rovelli jedem der beiden Landvögte^nannte Taxe bezahlt habe. 8 1(1.
k. Kosten des bischöflichen Pastoralbesuchcs.
^ l96. 17»2. Der Landvogt von Lauis zeigt an, daß bei dem letzten Pastoralbesuchc des ge-en Bischofes von Como mehrere Gemeinden der Landschaft durch große Kosten belästigt worden seien,anbefohlen wird, wenn der neue Bischof Novelli gleichfalls eine Visitation abstatten sollte,wie vidiinjiüx Abschrist des DecretS, das ihn verpflichtet, solche Besuche in seinen eigenen Kosten^""^men, zuzustellen, 8 7. jj 197. 17»». Sämmtliche Hoheiten bestätigen die lctztjährige Verordnungiu ^ Zahrrechnung ertheilt den Landvögten von Lauis und Mendris den Auftrag, sie in Kraft tretenhalt Bischofes Gegenvorstellungen gemacht werden sollten, weitere Ver-
^^""gsbefchle bei den Hoheiten einzuholen. 8 6. ß 198. 17»äl. Eine aus den Gesandten von Luccrn,iich ^ Freiburg bestehende Commission bescheidet auftragsgemäß die Regenten der Landschaft Lauis vor. ' um ihnen anzuzeigen, es habe der Bischof eine Gegenvorstellung an den Auditor der Nuntiatur zu
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Eingeschickt, dahin gehend, daß er nicht verpflichtet sei, auf eigene Kosten den Pastoralbcsuch vor-^ Die Regenten, unter Vorbehalt dem nächsten Landescongrcß hicvon Anzeige zu machen,^ Bischof nur alle sieben Jahre in den drei Vierteln Lauis, Agno und Riva, welcheHech! Como einverleibt seien, einen Besuch zu verrichten habe, wofür ihm diese Viertel hundert
"Achten wollen; würde hingegen der Bischof, oder wenn er sterben sollte, dessen Nachfolgerder sieben Jahre eine Visitation vornehmen, hätte in einem solchen Falle der jeweilige Bischof
""eil ^ bestreiten. Weiter äußern die Regenten den Wunsch, es möchte bei allen Visitations-
lich^ Landvogt oder ein Stellvertreter desselben gratis zugegen sein, damit nichts wider die hohcit-hefieff vorgenommen werden könne; auch verlangen sie, daß alle die Kirche oder die Geistlichendey Berordnungcn des Bischofes gleich bei der siebenjährlichen Visitation ausgefertigt werden, umChanen die Mühe und Kosten zu ersparen, solche in Como abzuholen. Den Regenten wirdk>iichx "von der Jahrrechnung aufgetragen, auf den Fall, daß der Landescongrcß Einwendungen machen' Rurich hstvon zu benachrichtigen. 8 4. » 199. 17»S. Die Mehrheit der Instructionen geht dahin,
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