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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Unteres Freiamt. 497

bei Anlaß der Huldigung des Schultheißen Honeggcr erstattete Bericht zeigt, daß wirklich bereitsStadtämter verbessert, auch an gehöriger Revision aller übrigen gearbeitet werde. § 27. 444. ?7»S.^hchtlich der obigen Angelegenheit war ein Theil der Gesandtschaften instruirt, nach vollendeten Jahr-^""ugsgeschäften "ach Brcmgarten sich zu verfügen; allein man ging hicvon ab, um dem ohnehin insichern Stande befindlichen dasigen Fiscus Kosten zu ersparen. Man vereinigt sich nunmehr zu einerOrdnung, die in den Abschied genommen wird, damit die Stände ihre Ansichten und eine allfällige"ehmigung an den Vorort einberichten und durch denselben diese Verordnung dem Magistrat von Brem-svll^ ^ Einführung zugesandt werden könne. Sie enthält folgende Bestimmungen: Der kleine Rathder bisherigen Anzahl von zwölf und der große bei derjenigen von achtundzwanzig Gliedern,y "cht das Stadtgericht ausmachen, verbleiben; in dem kleinen Rathe sollen zu Behandlung jedenSchaftes wenigstens drei und in dem großen nennRichter" erforderlich sein. Bei Geldstrafen, die sich) höher als zehn Pfund belaufen, darf kein Recurs gegen irgend eine Behörde statt finden. Der^ tschreiber soll in Zukunft nur für zehn Jahre gewählt werden undder ausgediente bei der erstennicht von neuem auf die Bahn kommen können". Die wesentlichste Pflicht dieses Beamten ist^ genaue Führung folgender drei Protokolle: a. Ueber die Verhandlungen des großen und kleinen»bes, d. das Schulden- und 0. über das Waisenwcscn. Vor allem soll zu Erzielung besserer'»Mg das in der Nathsstube befindliche sogeheißcnc Gäntcrli oder der Verwahrungsort für öffentliche^ Briefschaften, dem Anschein nach der Hauptsitz der Unordnungen, wohl untersucht, über alles,an diesem Orte liegt und künftig hincingcthan oder herausgenommen wird, ein genaues protocoll-ldvd ^^Zeichniß geführt werden, und der Schrank von nun an mit zwei Schlüsseln versehen sein,t)/" ber eine in die Hand des Amtsschultheißen, der andere in die des Cassiercrs zu legen ist. 8 3t.

Vorbeschiedenc Ausschüsse des Magistrats berichten, die diesfälligen neuen Vorschriften seien^ "awmt befolgt worden; doch bemerkt die Jahrrcchnung mit Bedauern, daß unter der Magistratur zu^ 'garten noch jetzt ein leidenschaftlicher Geist herrsche. Um das Wohl des Gemeinwesens in besagterkaws ^ befördern, werden noch einige Bestimmungen entworfen und den Ständen zur Ratificationbtt betreffen das Rechnungswesen, die Kautionen der Oekonomicvcrwalter, die Besetzung

d^^bostcllen und Aemter, die Umfrage und Stimmensammlung, die Anzüge (Motionen) in den Raths-H^^'^ungen und enthalten unter andcrm folgendes: Da außer dem Gäntcrli ein zweites öffentliches^ebi/ das Archiv, besteht, in demselben aber noch die Capitalbriefe mangeln, so sind die jetzigen

^ mögliche Weise ausfindig zu machen und hernach ist Jedermann durch eine Publi-

'Rr ^^ordern, dem Cassicrer bis auf einen gewissen Termin die allfällig bei Händen habenden Schuld-"Mente einzuliefern, indem sonst dieselben als ungültig erklärt und neue gemacht werden würden. 8 29.» b. Wohnung für den Landschrciber.

">n I78S Der Jahrrcchnung werden zwei Häuser in Bremgarten zum Kaufe angetragen,

schej derselben für die Canzlei einzurichten. 8 24. jj 447. 1784. Zürich könnte zur Bcaugen-g genannter Häuser Hand bieten; Bern hingegen will die öffentlichen Gebäude in den gemeinenTg ^ " "'cht vermehrt wissen, und GlaruS äußert, man möchte bei der bisherigen Uebung verbleiben.

g^igt, daß das biSanhin von dem Landschrciber gemiethete Gebäude wegen seiner schlechtenqn ^ Mangelhaften Löschanstalten in Brcmgarten keine Sicherheit gewähre, so wird einerseits der"gistrat ermahnt, eine bessere Feuerordnung einzurichten, anderseits dem Landvogt ausgetragen,

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