Unteres Freiamt.
^ Ausschluß der transitircnden Salzfuhren, befreit, dagegen der Stadt Baden als Entschädigung den
W>g ihres Weggeldcs um ein Jahr (bis 1790) verlängert. 8 22. » 127. I78äl. Alle lll Hoheiten
'"^ficircu den letztjährigen Vorschlag, womit dieser Artikel aus dem Abschiede fällt. 8 25.
18. Reust.
Art. 12g. 17NZ. Der Landvogt berichtet, daß die Gemeinden Niedcrlunkhofcn, im Kelleramt, und"tenschweil, im untern Freiamt, ein Regulativ über die Rcußwuhrungcn getroffen haben, und daß derand Zürich gefunden, es sollte über den dasigen Reußlauf ein Riß aufgenommen und dem Fluß seineunalbrcitc durch zu setzende Hintcrmarken bestimmt werden, von welchem Riß auch ciu Doppel in der' krfrcicimtischcn Kanzlei niederzulegen wäre. Die Jahrrcchnung heißt diese vorläufigen Verfügungen gut.Reußwuhruugcn selbst anbelangt, deren Kosten für die Kclleramtsangchörigcn Zürich übernehmen' wird dem Landvogt aufgetragen, einen genauen Devis über die Rottenschweil zufallenden Arbeitenzu lassen und einzusenden. 8 21. jj 129. 17N2. Die Auslagen über die nun vollendeten^ßwuhrungcn betragen für Rottenschweil 260 Gulden 3 Schillinge, welche in die Amtörechnung gebracht^ cn. Dem Landvogt wird für seine dieöfälligcn Bemühungen das obrigkeitliche Wohlgefallen bezeugt.
^ Bericht, daß die Reuß in der Gegend von Fischbach, woselbst mehrere obrig-^)e Lehcngüter an dieselbe grenzen, ebenfalls großen Schaden anrichte und daß eine starke Einwuh-3 höchst nothwcndig wäre. Das Landvogteiamt hat demzufolge die Aufnahme eines Kostcndcviscs zuWalten, von den Anstößen: Erklärungen über ihre Beiträge abzufordern und alles den Ständen'Wchickcn. 8 23. 130. I7Nt. Diesem ward durch den Landvogt Genüge geleistet, welcher jedochtts ^ diejenigen Gemeindsgcnossen zu Fischbach, die keine Güter besitzen, sich weigern, an den"'ch'chen Arbeiten Thcil zu nehmeu, worauf dem Laudvogt angesinnt wird, diesen das Nöthigc nach-^ chch vorzustellen. 8 24. 131. 17Näl. Um diesen Verheerungen zu steuern, erachten die Gesandten^^thwcndig, durch die Güter der gegenüber liegenden, zur Grafschaft Baden gehörenden Gemeinde^ ^'ven Durchschnitt zu machen. Der Landvogt wird daher darum angegangen, mit dem badenschcnzusammen zu treten, um die fraglichen Angehörigen zu vermögen, das hiczu erforderlichebilligen Bedingungen herzugeben. 8 25. ß 132. 17NS. Aus dem Berichte der beiden Land-au! bcrvor, daß mit Bezug auf den Durchstich und die Gütcrabtrctung von Seite der Gemeinde^ beinahe noch mehr Schaden als Fischbach von der Reuß erlitten habe und deswegen zu dem">ife Theiles ihres wenigen guten Landes sehr schwer zu vermögen wäre, unübersteiglichc Hindcr-
1^^"'Vorscheine gekommen seien; worauf die Jahrrechnung beschließt, der Gemeinde Fischbach zu über-dh durch Strcichwuhre so gut als möglich zu erleichtern. 8 26. 133. I7N7. Auf die Anfragehz^.^^'schen Gesandtschaft wegen des Rcußschadcns zu Fischbach meldet der Landvogt, daß derselbe"^'6) burch das vom Berg herunterfließende Wasser verursacht worden sei, indem dasselbe das'v» ^ untergraben habe. Den Fischbachcrn sei der Rath erthcilt worden, Gräben zu öffnen,^^Üwasser die nöthigc Ableitung zu verschaffen, und seit Anwendung dieses Mittels haben dieHungen aufgehört. 8 27.
IN. Kirchensachen.
fest ^4. R78». Da die Kirchweihen im ober,: Freiamt auf der diesjährigen Jahrrechnung zu Frauen-zweiten Sonntag im October festgesetzt worden sind, sollen sie auch in allen Ortschaften des