494 Unteres Freiamt.
sene Straßenmandat bekannt gemacht worden sei. § 24. ß 2. Da die Gemeinden Boswcil und Waltenschn'^ungeachtet wiederholter Befehle und einer ihnen auferlegten beträchtlichen Buße an dem Straßenbauihrem Bezirke bis jetzt nichts gearbeitet haben, so wird der Landvogt beauftragt, dieselben unverzüglichhiezu anzuhalten. 8 24. ß 117. 1782. Dem Landvogt wird anbefohlen, den jeder Gemeinde obliegen^Straßcnbezirk ausmessen und ein diesfälliges Vcrzeichniß in der Canzlei verwahren zu lassen, umZukunft dem Entstehen von Verdrießlichkeiten vorzubicgen. 8 23. ß 118. 1783. Da die Bremgesund Mellingen obliegenden Straßen sehr schlecht unterhalten werden, bekömmt das Landvogteiamt ^Auftrag, den fraglichen Städten nachdrückliche Vorstellungen zu machen. § 21. Ij 119. u 1784. ^Stadt Bremgarten leistete dem Befehl Folge, weil aber im Bezirke von Mellingen ungeachtet des la>^vögtlichen Ansinnens keine Hand an die Straßcnreparatur gelegt worden ist, so wird die Stadt du^ein ernstliches Warnungsschreiben im Namen der Jahrrechnung an ihre Pflicht erinnert. 8 24. ß 2 ^zürcherische Gesandtschaft wünscht, daß die durch die Gerichte von Bremgartcn über Dietikon führetganz zerfallene Poststraße, welche die Lucerncrfuhr bcfährt, hergestellt werden möchte. 8 24. ß 12l). t. 176"'Mellingen leistete obiger Aufforderung Folge; dagegen geht diesmal an die Stadt Bremgarten eintorium ab. 8 25. ß 2. Dem Landvogt wird aufgetragen, das wegen Sammelns der Ackersteine längs ^Landstraßen in der Grafschaft Baden erlassene Mandat auch im untern Frciamt zu veröffentlichen. WeSder'Poststraße erfolgt ein neuer Auftrag, 8 25. Ij 121. 178«. Die Ermahnung an Bremgartcn ^nicht ohne Wirkung, indem an der Poststraße einige Reparaturen vorgenommen sein sollen. 5 lÜ-122. 1787 — 17»S. Da die Straßen während dieses Zeitraumes meist befriedigend beschaffenbegnügte man sich diesen wichtigen Polizcigegcnstand alljährlich der besonder« Sorgfalt des Landvögteia»' 'zu empfehlen, auch dasselbe darum anzugehen, schadhafte Strecken sogleich rcparircn zu lassen und denbcamtcn fleißige Aufsicht auf die Straßen einzuschärfen. 1787 8 26. 1788 8 22. 1789 8 24. 1799 § ^1791 8 18. 1792 8 20. 1793 8 21. 1794 8 22. 1795 8 23. ß 123. 17»«. Bremgarten muß ausSdurch den Landvogt aufgefordert werden, sowohl die Eommunicationsstraße nach Wohlen als die Strakin der Nähe der Stadt in bessern Stand zu stellen. 8 22. ß 124. t. 17»7. „Die Beschaffenheit ^Straßen geht, sagt der Abschied, dem größern Thcil nach nicht bloß über das Mittelmäßige hinaus, ^ ^verdient wirklich gut genannt zu werden." 8 24. ß 2. An Bremgarten wird das Ansinnen wiederholt? ^von dastgem Stadtwesen abHangenden, in starkem Verfalle befindlichen Straßen nach dem Beispiele ein der Nähe liegenden herzustellen. 8 24.
17. Weggelder.
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Art. 125. 1781 u. 1782. Sämmtliche Gemeinden erneuern den Wunsch, daß sie wegen ^großen Ausgaben für Straßenbauten, wofür sie noch in keiner Weise entschädigt worden seien,Bezahlung des Weggeldcs in der Grafschaft Baden befreit werden möchten. Da ein bestimmter ,
wie hoch sich der Betrag des Weggeldcs belaufe, nicht erthcilt werden konnte, indem bei Bezugnie eine Söndcrung nach den Landvogteicn vorgenommen worden ist, wird der badenscheaufgefordert, den Wcggeldbezüger mit Abfassung eines genauen Verzeichnisses zu beauftragen, ^ ^durch die fragliche Behörde an Zürich einzusenden ist. 1781 8 25. 1782 8 26. ß 126. 1783. 2lnsUntersuchung ergibt sich, daß das Weggcld im Jahre 1782 ungefähr 44 Gulden betragen, woraufGemeinden auf Ratification der Stände hin für die Zukunft von Entrichtung des badcnschen Wogl!^