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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Unteres Freiamt.

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IS. Maße nnd Gewichte.

Art. 1()8. 17««. Die Muttermaße und Gewichte für trockne und nasse Früchte, die laut Abschiedl?gz ^ aufbewahrt werden sollten, befinden sich zufolge eines Berichtes zur Stunde

nicht daselbst, sondern in den Händen des Fichtcrs. Die Jahrrcchnung verordnet deswegen, jenerSchluß ssi den Landschreibcr zu vollziehen und der Fichtcr habe sich von nun an bei Adjusti-ch die Canzlci zu verfügen. H 24. ß 109. 17«7. Dem Landschreiber wird ernstlich anbefohlen,^ letztjährigen Auftrag Genüge zu leisten. 8 29. ß litt. 17««. Die fraglichen Muttcrmaße sind an^ Canzlei abgegeben worden; allein es berichtet der Landschreiber, die Gemeinden hätten sie selbstgeschafft, ^nd der Fichtcr hoffe wegen seiner Entfernung von der Canzlci ein Doppel zu erhalten.^ sich aus dem Abschiede von 1763 zeigt, daß die Hoheiten die Muttcrmaße und Gewichte der Stadt^garten für das untere Freiamt angenommen haben, trägt die Jahrrcchnung dem Landvogt auf, dic-in der Canzlei mit denen der Stadt zu vergleichen. H 24. ß Iii. 17«». Bei dieser Bcrgleichungdcy ^ Ausnahme des Oclmaßcs wirklich eine völlige Ucbcrcinstimmung und man beschließt, die. Achter zurückgestellten Maße nnd Gewichte von Zeit zu Zeit nach dem bremgartcnschcn zu adjustircn,l k>n neues richtiges Oclmaß nebst einem trüben Maß, woran es bisher gefehlt hat, anzuschaffen, tz 27.17»». tzju solches Oel- und trübes Maß ist, laut Bericht, nun vorhanden. z 24.

1V. Straszentvcsen.

Art. ijZ 177«. Der Landvogt meldet, daß die Straße von Wohlenschweil nach Othmarsingen^ "A)r vollkommen ausgebaut sei. Bei der Bcrathung, auf welche Weise die Grundcigenthümcr, dieselh^^ geradern Richtung dieser Straße Land hergegeben, zu entschädigen seien, vermeint Zürich, die-kech" durch ein verhältnismäßiges und auf eine bestimmte Zeit eingeschränktes Wcggeld unterstütztkc>>l ^ äußert, wie schon in Frauenfcld, daß die Weggeldcr als buildcöwidrig ansehe, nnd Glarustz ^ einem Veitrage von Seite der Stände um der Folgen willen nicht stimmen, will aber zu einerNu» in anderer Weise mitwirken. Das Landvogtciamt wird nunmehr beauftragt, die Bcrcch-

^ g über diese Landabtretungen in die Hände zweier unparteiischer, sachkundigen, beeidigten Männerllt durch si^ emc neue Schätzung aufnehmen zu lassen. Schließlich wird auf den Wunsch der

den Gotteshäusern Muri, Hermctschwcil und Gnadcnthal durch den Landvogt anbefohlen,^uri 6" ihre Frohndicnste und für Abnutzung dcö Geschirres einen Beitrag zu leisten, der für

kich äwölf, für Hcrmetschweil auf fünfzehn und für Gnadcnthal auf sechs Louisneuf festgesetzt»uf^ ^ 177». Zürich und Bern hatten im Laufe des Jahres den nach eidlicher Schätzungk»tscl"^'Aden sich belaufenden Betrag für diese Landabtretungcn ausbezahlen lassen. Auch die Klöster"nd ""k in obiger Weise die Gemeinden, sondern Muri gab noch vier Louisneuf mehr,

^uuutliche scchSzehn Louisneuf alsfreiwilliges Geschenk". Dem Landschreibcr wird von derleuf ^ vieljährigen Bemühungen um diesen Straßenbau eine Gratifikation von zehn Louiö-

siche ^ ^ Landvogtciamt erhält den Auftrag, für jede in seinem Amtsbezirke befind-

end s^'dtlandstraße eine den Verhältnissen angemessene Vorschrift und Polizcivcrordnung zu entwerfenein die Stände zu übcrschickcn. 22. ß 115. 17«». Der Landvogt reicht ein solches Project

kllass don der Jahrrechnung ähnliche Beschlüsse gefaßt werden, wie solche für die Grafschaft Badenworden waren, y 29. j> 116. ». 17«1. Es fällt der Bericht, daß daö vor einem Jahre beschloß-