480 Grafschaft Baden,
wird, der Artikel wegen der von Seite der vorderösterreichischen Regierung versuchten Abänderungen'"der Rhcinschifffahrt aus dem Abschiede fallen. 8 18.
v. Unterötweil.
Art. 241. 178V. Weil sich zwei Bürger von Unterötweil einer Streitsache wegen mit dem Raths'Herrn Caspar Mehcr von Knonau, als Herrschaftöherrn zu Octwcil, gütlich verständigt haben, findet e>>^Vorbescheidung der fraglichen Bürger nicht statt und man betrachtet dieses Geschäft als beseitigt. 8 21- ^242. r. I78tt Den unterhalb des Krcbsbachcs wohnenden Bürgern obiger Gemeinde wird einmütigdie Appellation an das Landvogteiamt und von da an die Jahrrechnung gestattet, wenn sie inncrh"zehn Tagen nach Ausfällung eines gcrichtSherrlichen Spruches sich sowohl bei ihrem Gerichts- oderschaftsherrn als bei dem Landvogtciamte deshalb melden. 8 15. I> 2. Hinsichtlich des Abzuges vonmögen, das von da in die Grafschaft Baden kömmt, sollen die Mehcr von Knonau bei ihrenfälligen, durch einen Vertrag von 1662 festgesetzten Rechtsamcn bestens geschützt bleiben. 8z. Schließlich wird noch einigen Bewohnern von Unterötweil, die hinterrücks eine von Unwahrhe^"strotzende Beschwcrdcschrift über ihren Herrschaftöherrn an die Stände Bern und Glarnö eingesandt ha^das obrigkeitliche Mißfallen durch die Gesandtschaften nachdrücklich bezeugt und sie zu eiucr Buße ^fällt. 8 15. ß 243. 1784. Glarus wünscht instruktionsgemäß, daß das Gegcnrccht der Grafschaftvon dem nach Unterötweil gezogenen Gut den Abzug fordern zu dürfen, vorbehalten und die Ausüb^desselben dem Landvogteiamt aufgetragen werden möchte, welchem Begehren die Jahrrechnung entspricht. §
k. Zurzach. .
Art. 244. 1784. Das Memorial der die Zurzachcrmcsse besuchenden Kauflcutc, worin dergeäußert worden ist, daß drei Tage vor dem Anfange jeder Messe der Engroshandel gestattet wc ^wird, da die landvögtliche Begutachtung in Absicht auf den wcitcrn gedeihlichen Fortbestand der Zl"'!"messe dem gedachten Ansuchen widersprechende Maßregeln vorschlägt, ack refeienckum genommen,
Bitte an Bern und Glarus, gegen Zürich ihre Gesinnungen cinzuberichtcn. Inzwischen soll es beibisherigen Uebung verbleiben. 8 18. ß 245. 1787. Auf die Anzeige, daß sich zwischen dem Landvegamte und dem constanzischcn Obervogte zu Klingnau schon oft wegen Arrestanlcgungcn auf der ZurZ ,,messe, wie deren Präcedenz und Gültigkeit Differenzen ergeben haben, wird elfteres aufgefordert,ausführlichen Bericht an die Stände einzusenden. 8 48. ß 246. 1788. Weil nichts erheblichesVorschein gekommen ist, wird dem Landvogteiamt diesmal aufgetragen, in den Zurzach betreffendenVerträgen, besonders in demjenigen von 1520, nachzuschlagen und inzwischen in der SacheBehutsamkeit zu verfahren. 8 12. » 247. 178V u. I7VV. Auch die alten Verträge gaben h'""kein Licht. 1789 8 12. 1790 8 9.
1'. Birmcnstorf.i>. Feuerspritze.
Art. 248. 1784. Dem Stand Bern hatten im Laufe dieses Jahres einige Gcmeindögenofst" ^Birmcnstorf ein Memorial eingereicht, worin sie sich über ihren Untervogt beschweren, daß er diecution und Pfandaustragung gegen diejenigen, die ihren Zuschuß an die Bezahlung der auf ^lichen Befehl anzuschaffenden Feuerspritze verweigerten, bei dem Landvogteiamt ausgewirkt habe. 5^und Glarus, nicht instruirt, finden, es sei dem Landvogt aufzutragen, die Klagen gegen'den ^Zehnder zu untersuchen, darüber rechtlich abzusprechen und der allfällig sich beschwerenden Partc>