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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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479
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Grafschaft Baden. 47g

Z. Reformirtcs Pfarrhaus.

Art. Z30. 17»»17»7. Die Auslagen für die an obiger Wohnung vorgenommenen Reparaturen^rden alljährlich saldirt. 1790 § 28. 1791 8 22. 1792 8 25. 1793 8 26. 1794 8 23. 1795 8 32,^6 8 30. 1797 8 28.

t>. Verenabad.

Art. 231. 17»?.. Das rcformirte Pfarramt meldet, daß in genanntem öffentlichen Bade eine Douche^ Tropfbad mit geringen Kosten eingerichtet worden sei, deren Vervielfältigung sehr wünschcnswcrthare, worauf dieser Geistliche die Anweisung bekömmt, sich sowohl an die Wundschau in Zürich als an

^ollexium lnsulaniim in Bern zu wenden, welche Behörden mit Anleitung und Unterstützung ohne^Afel nn die Hand gehen werden. 8 22. jj 232. 17»2. Man gestattet Obigem die Anfertigung einer' Niehrern Röhren versehenen Tropfmaschine, die auf ungefähr 250 Gulden zu stehen kommen wird,^gleich ergeht der Auftrag an den Pfarrer, den Magistrat zu ersuchen, das ganz offene Vcrcnabad^cschützung und Bequemlichkeit der armen Badenden wenigstens thcilweise mit einer Dachung zu^Achen. z 25. ß 233. 17»!!. Es wird mit Beifall vernommen, daß der Magistrat sich freiwillig zuMstung und Unterhaltung der Tropfmaschine angeboten habe. 8 26.

i. Apotheken.

. Art. 234. 17»?. Der rcformirte Pfarrer zeigt an, die Apotheken seien mit so schlechten Arznci-kird ^^hcn, daß daraus für arme Kranke Gefahr erwachse. 8 22. jj 235. 17SL. Der Landvogthalt ^^^agt, Magistrat zu Baden zu besserer Aufsicht über die vcrnachläßigtcn Apotheken anzu-und zu diesem Ende von Zeit zu Zeit Visitationen, nötigenfalls durch zürcherische Acrzte, vor-zu lassen. 8 25.

K. Rathhaus.

öefi ^^^>7. Weil das Confcrcnzzimmer in allen Beziehungen sich im Verfalle

zcj ^ ^ - kam schon in crstcrm, besonders aber in lctzterm Jahre dessen Reparation zur Sprache. Esqwe ^ dieselbe, auch auf das nötigste beschränkt (Getäfel und Fußboden von Tannenholz,

^ ^ mit feinem Tuche, zwölf Fautcuils und ebenso viele Sessel mit blauem Plüsch und vcrgol-u. s. f.), auf nahe an 4000 Gulden zu stehen kommen würde. Man läßt deshalb denAbschied fallen, mit der Bemerkung, daß Bern und Glaruö ihre diesfälligcn Erklärungen^ ^tand Zürich zukommen lassen möchten. 1796 8 18. 1797 8 15.

It. Würenlingcn.

Obiger Gemeinde wird in ihrem Begehren um fernere Ucberlassung der schon zum^ale, zuletzt 1768, bewilligten Benutzung von siebzig Juchartcn in den dortigen Hoch- und Frohn-^ei w" ^^^^crodctcn Landes, unter den vormaligen Bedingungen und um den jährlichen Canon vonhabxii Kernen auf jede Juchart entsprochen. 8 14. ß 238. 177». Diese siebzig Juchartcn Landesher ^ auf achtundfünfzig reducirt, weil die Erlaubniß crthcilt worden ist, zwölf davon zu Gunsten^acholischen Pfarrfründc daselbst zu versilbern. 8 13. >! 239. 178«. Würenlingcn stellt abcr-her g, begehren um zehnjährige Ucberlassung des quästionirlichcn Landes, worin die JahrrcchnungLeinde willfährt. 8 16.

^ c. Rhein.

- 240. 1778. Da im Laufe des Jahres nichts vorgegangen, soll, wenn nichts neues sich ereignen