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Grafschaft Baden.
gedehnt, daß die letztere alle sie betreffenden, schon existirenden oder künftigen Mandate und Verordnung^der Landeshoheit geslissen befolgen solle. 8 10.
2Z. Locales.
.4. Stadt Baden,a. Canzlcigebäude.
Art. 221. 1778 — 1780. Das alte Canzlcigebäude wird gegen das Haus zum rothen Thu^'eingetauscht und dieses während der genannten Jahre für die Canzleibedürfnisse eingerichtet. 1778 81779 8 l0. 1780 8 12.
V. Stadthaldc.
Art. 222. 1778. Die Zu- und Abfahrt derselben ist von dem Magistrat zu Baden wesentlich erleidtert worden, wofür man ihm durch den Laudvogt das Wohlgefallen bezeugen und zugleich ansinnendie obere wie die untere Halde von nun an sorgfältig zu unterhalten, bei großen WassergüssenSchleichen des Stadtbachcs außerhalb des Kapuziucrthores alsobald beschließen zu lassen, um dadurch ^Wasser den Auslauf in den Stadtgraben zu verschaffen. 8 7.
o. Repetirschule.
Art. 223. 1780. Mit Freude vernehme» die Stände Zürich und Bern den Wunsch des reformi^Pfarramtes, zu besserm Unterrichte der Jugend eine Repetirschule einführen zu dürfen, wofür der Sä)mcister eine jährliche Gehaltserhöhung von zwei Neuthalern anspreche. 8 34.
cl. Schloßhalde.
Art. 224. 1782 — 1783. Die 1782 angeordnete partielle Ausbesserung der Schloßhaldenina^wurde im folgenden Jahre auf die ganze Mauer ausgedehnt und diese Arbeit bis 1785 vollendet. 1782 81783 8 10. 1784 8 10. 1785 8 12.
o. Armcnsond. ^
Art. 225. 1781 —1707. Der reformirte Pfarrer Heinrich Fries legt einen Bericht über das un^seiner Verwaltung namhaft angewachsene Armcngut ab und verbindet damit den Wunsch, in ZukunftGesandtschaften von Zürich und Bern alljährlich Rechnung ablegen zu dürfen, was 1782 zum ersten -geschah; von 1790 an durch den Pfarrer Rengger. 1781 8 28. 1782 8 28. 1783 8 31. 1784 81785 8 32. 1786 8 26. 1787 8 34. 1788 8 27. 1789 8 31. 1790 8 28. 1791 8 22. 1792 81793 8 26. 1794 8 28. 1795 8 32. 1796 8 30. 1797 8 28.
k. Reformirte Kirche. >,„
Art. 226. 178». Dem Pfarrer wird aufgetragen, die nothwendig gewordene Reparatur balvlichst vorzunehmen. 8 32. 227. 1788. Dem Genannten wird die Bewilligung zur Bemaluug der >6^thurmkuppel ertheilt und er angewiesen, mit den dieöfälligen Kosten Zürich und Bern zu belastensie nicht in die hoheitliche Rechnung bringen zu lassen. 8 27. jj 228. 17041. Die Rechnung überstellung der Kirchhofmauer wird genehmigt und das Pfarramt beauftragt, unter Aufsicht des Landv^)die erforderlichen Verbesserungen am Kirchcngebäudc vorzunehmen. 8 28. 229. 1707. Weil sich ^daß namentlich an dem Dachstuhle eine Reparatur dringend nöthig sei, die auf ungefähr 510stehen kommen möchte, werden die Stände ersucht, dies nicht bloß zu genehmigen, sondern den La»beförderlichst mit dieser Reparation zu beauftragen. 8 28.