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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Grafschaft Baden. 475

^ stände beschwert hatte, daß das Wcggeld zu Baden und der Stadtzoll zu Mellingen statt wiewher> in Lucerner-, nunmehr in Zürchcrwährung bezogen werden, findet die Jahrrcchnung erforderlich,^'eder die ersterc Währung in Absicht auf das nach Lucern gehende Salz eintreten zu lassen. Von dieserkrfügung sei, sobald sie von den Ständen ratificirt worden, Luccrn Kenntnis; zu geben; hingegen der^ erwähnten Abgabe von drei Kreuzern für ein Faß Salz, die eigentlich nie cxistirt habe, keineAhnung mehr zu thun. 8 12.

x. Zu Baden.

^rt. 204. 17SV. Der Magistrat der Stadt Baden, dem 1765 ein Wcggeld auf zwanzig Jahre^eilt worden war, welches 1781 bis auf jetzt verlängert wurde, äußerte sich mündlich und schriftlich, daßdxy Weggcld Errichtung eines Straßenfondcs unzulänglich gewesen sei, indem die Stadt während^^nwrkten Zeitraumes noch über 57l)t1 Gulden aus ihrem Acrarium habe zusetzen müssen. Es wird

^ um Verlängerung des Weggeldes gebeten, da weitere Straßenbauten bevorstehend seien und dervor überdies sechs Hauptstraßen zu unterhalten habe. Die Jahrrechnung schlägt ihren Committentcns» r Weggeld auf zwölf Jahre in der Meinung zu verlängern, daß in den Straßenfond der Graf-statt wie bisher 2()l) Gulden künftig 36(1 Gulden jährlich abgegeben werden, und auch der Stadt^ 'Ugen von diesem Weggclde alle Jahre 166 Gulden zukommen sollen. 8 11.

18. Kirchensachen.

2lns Nachdem der Fürstbischof von Constanz die Gemeinde Würenlingen in ihrem

ders^" Bewilligung eines eigenen, im Orte selbst wohnenden und alle Pastoralvcrrichtungcn alldaben Seelsorgers angclcgenst empfohlen, und hierauf von dem Landvogte die Gründe des Bcgeh-^ Anweisung des erforderlichen Pfarrpfrundfondcs, sowie die Rechtsamcn und allfälligen Bedenken^^stisttcs zu Zurzach, des Klosters Sion und der Stadt Klingnau gehörig untersucht worden^ nähere Beratschlagung auf gegenwärtige Jahrrechnung verlegt, die durch die drei Nach-te k ^ Landvogt dieses Geschäft begutachten läßt, und sich dann zu dem Schlüsse vereinigt,v^^^tirte Pfründestiftung möchte von den Ständen ratificirt werden und Bern und Glarus sichgegen Zürich erklären. Aus dem Gutachten ergibt sich, daß an den eigentlichen Capitalfond> dulden zwei Geschwister Mchcr, von Würenlingen, 3666 Gulden beisteuerten, und daß die^saat ^bst nicht nur den Bau der Pfarrwohnung übernahm, sondern anch 1666 Gulden an denkvnft ^ ^^üalfond beischoß u. s. f. 8 13. 266. 17811. Die Jahrrcchnung beschließt, es sollen in Zu-Co^^ Z^ar 1781 zum ersten Mal, die Kirchwcihcn in allen Ortschaften der Grafschaft den zweiten^ ^ August gehalten werden, und verordnet, es sei hievon der fürstbischöflichcn Curie in Constanz^fvrr ^ ^udvogteiamt Anzeige zu machen. 8 23. 267. 1781. Auf den Vorschlag des rcformirtcnZu Baden wird daselbst die zweite Kommunion am Wcihnachts - und am Osterfeste nach der^0^ ^ormirtcn Kirchen der Grafschaft, Gebistorf ausgenommen, gewohnten Uebung auf den hohen^g und auf den Tag nach dem Christtag festgesetzt. 8 27.

^ 1K. Klöster.

^stcht ^'u zwischen den Ständen und dem Fürstbischof von Constanz eine Gleichheit in

^ ^rl ^ Vergebung der Chorhcrrenstellen in Zurzach einzuführen, wünscht der Stand GlarusÜ'ug folgender Verordnung: Es soll ein Chorherr zwar resignircn dürfen, die Stelle aber erst

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