Grafschaft Baden. 47z
übertragen und läßt diesen Vorschlag in den Abschied fallen. 8 6. » 18t. < 1781. Das Projcct wirdgeheißen. Zugleich zeigt der Landvogt an, es sei ihm von der Stadt Baden aus ihrem Wcggcld dieZinnie von 200 Gulden zur Unterhaltung der Straßen in der Grafschaft für das erste Mal ausbezahlt^'den, worüber er nun Rechnung ablegt. 8 5. ß 2. 1782 — 17»7. Bis 1798 ist jedes Jahr die Zuschuß-uvrnie von 288 Gulden, von 1798 an 388 Gulden ans dem Wcggclde der Stadt Baden verabfolgt^ von dem Landvogteiamtc Rechnung über die Verwaltung dieses Straßenfondcs abgelegt worden, derJahre 1797 auf 1655 Gulden 18 Schillinge sich belicf. 1782 8 6. 1783 8 5. 1784 8 6. 1785 8 5.^ 8 4. 1787 8 5. 1788 8 5. 1789 8 6. 1798 88 4. 11. 1791 8 5. 1792 8 3- 1793 8 3. 17944- 1795 8 4. 1796 8 3. 1797 8 3.
8. Straßeninspector.sein ^ 1781. Dem Straßeninspector Spitteler wird ein Patent auf acht Jahre crthcilt, worin^ ^ Pflichten enthalten sind, und man sichert ihm eine jährliche Belohnung von 158 Gulden zu, wennveunzjg Tage den Straßenarbcitcn widme. 8 5. ß 183. 1781». Dem Genannten wird in seinemu»d Entlassung von dieser Stelle, weil er seine ganze Zeit dem Dienst „seiner gnädigen Herren
eine Zürich" widmen müsse, unter Zufricdcnhcitsbezeugung entsprochen und statt seiner auf
^ öNwijährige Probe hin dessen Sohn Caspar ernannt. 8 7. jj 184. 17»». Dem jungen Spittelerden ^ nachdrücklichste mehrerer Fleiß aiigcsinnt. 8 5. ß 185. 17»Z Demselben wird bei nunmehrinsk . Probezeit, da er in Erfüllung seiner Pflichten vieles zu wünschen übrig ließ, die Straßen-^ "wn abgenommen und Nntcrvogt Graf von Schneisingcn mit derselben betraut. 8 6. ß 186. 17»:t^ ^ Beamte, welcher bei den außerordentlichen Straßenarbcitcn seit verwichcucm Herbst die nützlichstenhiefü geleistet, und darauf vierzig bis fünfzig Tage mehr als gewöhnlich verwandt hat, bekömmt^ 8ne Extrabelohnung von 58 Gulden aus der Straßenfondcassa. 8 4.
17. Weg- und Brückengelder.
g. Uebcrhaupt.
187. 178». Auf das Begehren des Standes Bern, daß bei allen Zollstätten, auch überall,Geleite, Brücken- und Wcggeldcr beziehe, gedruckte Tarife angeschlagen werden möchten, damitUua»s»^"" v)as er zu bezahlen schuldig sei, wird dem Landvogt aufgetragen, solches aller Ortenzu bewerkstelligen. 8 21.
^ t>. Zu Wettingcn.
"dch ^ 5778. Hinsichtlich des dasigcn Weggcldcö wird dem Landvogt anbefohlen, die Tarife
^rdx ^ Jahre 1777 angeordneten Reduction im Namen der regierenden Stände zum Drucke zu^l>n ^ ü>egen der Bitte des Klosters, das Weggcld möchte nicht bloß auf einen Termin vonl>chj^ bewilligt werden, richtet man im Abschiede das Gesuch au die Stände, über diese TcrminS-die H Instructionen zu ertheilen. 8 18. ß 189. 177». Zürich und Bern instruircn dahin, daßdiesx/^Pung auf zwanzig Jahre, vom 1. August deö laufenden Jahrcö an gerechnet, crthcilt, mithink>>tez als erledigt angesehen sein solle, während Glaruö findet, Wettingen gebühre der Bezug
Brückengeldes. 8 9. 198. 178». Der Convcnt, hierüber nicht beruhigt, hatte bei den»oh Perpetuität der Tarife nachgesucht. Die Angelegenheit kann jedoch auf dieser Jahrrechnung
. erledigt werden. 8 8. ß 191. 1781. Nach allseitig eröffneten Instructionen vergleichen sich
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