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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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471
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Grafschaft Baden. 474

Diese Bitte wird ihnen gewährt. 8 7. ß 159. 1782. Der Stadt Mellingen soll die ihr schon 178» zuWelcher Unterstützung anerbotenc Summe von hundert Gulden nunmehr ausbezahlt, auch die Privat-welche Land für die Straße abzutreten hatten, mit 529 Gulden 52 Kreuzern 2 Hellern entschädigtWerden. 17g) y g z 7 ^ Ißt) »7^;; Es mird dxr Bericht erstattet, daß die Straficnbaute voll-

findig beendigt und wohl ausgefallen sei. 8 6. ß 191. I78äl. Weil Glaruö sich weigert, seinen Slnthcil°n ßß Gulden an die 529 Gulden 52 Kreuzer 2 Heller zu bezahlen, übernehmen Zürich und Bern dieseGulden auch noch, 8

0. Von Baden nach Kaiserstuhl.

Art?. »778. Da man 1777 der fürstlich-constanzischcn Regierung die Herstellung der Com-Malstraßx zwischen obigen Städten von neuem zugesichert hat, wird, weil der Stadtmagistrat zu Badengen verschiedener ähnlichen Bauten der fraglichen Straße seine Aufmerksamkeit noch nicht geschenkt, vcr-Igz ^ mittlcrwcilcu die notwendigsten Verbesserungen ohne längcrn Aufschub vorzunehmen. 8 5. ß1771» u. 17««». An den schon 1771» eingeleiteten Bau der Straße ist nicht geschritten worden,' die beiden Gemeinden Ober- und Untcrchrcndingcn, gestützt auf einen Verglich von 1561 mit derc. Baden, von dieser Arbeit gänzlich befreit zu sein vermeinten. Sic konnten jedoch eines bessernwerden, worauf unter Entkräftung des genannten Vcrglicheö ein neuer zwischen der Stadt und^ Gemeinden abgeschlossen wurde, zufolge dessen jene die Straße vom Hochgerichte weg bis an dasc ^ Dbcrchrendiugcn, diese hingegen diejenige von Obcrchrendingcn bis an den Goldbach zu machenk"' 1779 z 8. 1780 8 10. ß 164. 17811787. Erst im letztgenannten Jahre konnte der Berichtden ^'dcn, die Straßcnbautc sei ausgeführt, welche Verzögerung daher rührte, daß die Stadt Ba-Tu ^ die Gemeinden Ehrcndingcn sich lange nicht verständigen konnten, wo und wie die Brücke über dieerbaut werden solle. 1781 8 7. 1782 8 8. 1783 8 7. 1784 8 8. 1785 8 8. 1786 8 7. 1787 8 8.

<l. Von der Fähre zu Windisch bis an die Zürchcrgrcnze.

Ak 1771». Der Landvogt hat die Wiederherstellung der Straße über Dictikon wie auch die

^ ellkommnung derjenigen über Würcnlos ohne Verzug zu veranstalten. 8 5. ß 166. t, 178«». Wasb^^ere Straßenstreckc anbelangt, ist dem Auftrag ein Genüge geschehen, hingegen konnte die Aus-^ andern noch nicht vorgenommen werden, so daß ein neuer Befehl crthcilt wird. 8 <4- I!^f>hr ^ die Strecke von der Fähre zu Windisch bis Baden, welche Straßcnbautc vor der

bereits in den Jahren 1778 und 1771» zur Sprache gekommen, sei völlig und wohl been-de z wünsche die Gemeinde Birmeustorf, die hiebet freiwillig die ersprießlichsten Dienste geleistet,wchn ^"ng zu erhalten, in Zukunft für deren Unterhaltung nicht angesprochen zu werden. Die Jahr-lk7 ^ ^schließt, es sei ein solcher Revers an Birmcnstorf auszustellen. 1778 8 6. 1779 8 1>. 1780 8 5. ßUcbcr die ganze Straßenstreckc von der Fähre bei Windisch bis an die Zürchcrgrcnze istverfertigt und der jeder Dorfschaft zur Unterhaltung obliegende Bezirk ausgcmcsscuwurde zugleich eine Spccification über die Mannschaft und das Zugvieh, sowie über die^ des Straßcnmatcrielcö in jeder Ortschaft aufgenommen. 8 7. ß 168. »78<». Die fraglicheeim . lssößtenthcils reparirt und der Gemeinde Ncucnhof zur Erleichterung der sie betreffenden Arbeit2uchart guten Kieslandcs aus dem Straßcnfond angekauft worden. 8 6. ß 169. 178 7. Esber landvögtlichcn Llnzeige, daß die häufig diese Straße passircnden, höchst überladenen" s^bige äußerstmitnehmen". 8 7.