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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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470 Grafschaft Baden.

innerhalb Jahresfrist die Verbesserungen vorzunehmen, wozu sie wegen des Wcggcldbezugcs um soverpflichtet ist. 8 4. ß 151. «. 17113. Aus dem Berichte des Landvogtcs sowohl als aus dem des Straßen-aufsehers zeigt es sich, daß durch die schrecklichen Ucberschwcmmungcn am 11. September 1792 die Straßen,bcsondcrs im untern Theile der Grafschaft, sehr geschädigt, auch hin und wieder ganz zu Grunde gerich^worden seien, daß aber in kurzem die Haupt- und Communicationsstraßcn wieder in gutem Zustandebefinden werden. 8 4. ß 2. Das von dem Landvogte verfaßte Project wegen der Wcgknechte fallt in denAbschied, damit die Stände auf die nächste Jahrrcchnung deshalb instruircn können. 8 4. ß a. Die Sta^Baden hat dem an sie gestellten Ansinnen so viel als möglich Genüge geleistet. 8 4. 152. 1. 47^'Durch die Berichterstattungen über das Straßcnwcscn ergibt sich, die seit einiger Zeit ungewöhnlichstarke Waarenspedition habe verschiedene Straßcnbezirke, besonders die Communicationsstraße von Bndennach Kaiserstuhl sehr verderbt. 8 5. ß 2. Da die Stifte und Gotteshäuser sich bis zur Stunde zuträgen an den Straßenbau, rcspcctive an die Besoldung der Wegknechte, nicht verstehen wollen, verordnedie Jahrrechnung, der Landvogt möchte ihnen das Glückunter einer großmüthigen Regierung" und >Besitze so wichtiger Einkünfte zu sein, nachdrücklich vorstellen und beifügen, daß man bis Martinötag ^sprechende Aeußerungen erwarte, widrigenfalls das landesherrliche Ansehen müßte gebraucht werden. 8^

153. 17113. Aus den Antworten auf diese Aufforderung hat es sich gezeigt, daß die fraglichen Gnunzins- und Zehntcnherrcn zu einem Zuschüsse an die Wegkncchtbcsoldung in der Hoffnung sich bereit findenlassen, es werde derselbe als ein freiwilliges Geschenk betrachtet, nur auf unbestimmte Zeit gefordert usie dadurch an ihren Rechten nicht verkürzt werden. Den Gemeinden hat der Landvogt anzukündigen'daß man wegen der dcrmaligenklemmen" Zeiten an sie cinsweilen keine Forderung machen wolle. 8^.

154. 1711« Mit der Aufstellung besonderer Wegkncchte ist im Laufe des Jahres auf drei Straßen, ^derjenigen von der Fähre zu Windisch über Baden bis Schlieren, d. auf der von Mellingen nach Kaist^stuhl und c. auf der von Zurzach über Würenlingen nach Stilli der Anfang gemacht worden. Dienannten Straßen wurden zwölf Wcgknechten übergeben, welche je nach der Länge ihres StraßenbezUjährlich eine Besoldung von sechs bis zwciuudzwanzig Gulden aus dem Straßcnfondc erhalten. Der 1dieses Jahr entrichtete Beitrag der Grundzinshcrren beträgt 23V Gulden. 8 4. ß 155. 17117. DurchLandvogt sind auch jetzt die Beiträge der Stifte und Klöster einzuziehen und ihnen anzuzeigen, die NNwendigkcit erfordere, mit diesen Zuschüssen so lange fortzufahren, bis der Straßcnfond zu hinlänglichKräften gekommen sei. 8 4.

t>. Von Baden nach Mellingen.

Art. 156. 1778. Die berncrischc Gesandtschaft bemerkt hinsichtlich dieser Straße, deren Beibehält"^als Hauptstraße 1776 beschlossen worden ist, sie befinde sich an verschiedenen Orten ui zerfallenem Znslnn^namentlich an dem sogenannten Sommerhaldenstutz. In Folge dessen wird dem Landvogt aufgetragen,Städte Baden und Mellingen, sowie diejenigen Gemeinden, welche an dieser Straße mitzuarbeiten finaufzufordern, genannten Uebelständen beförderlichst abzuhelfen. 8 8. ß 157. 17711. Laut landvögtl 'w^Berichte beabsichtigt man, der Straße bei dem Sommcrhaldcnstutz eine geradere Richtung zu geben,durch sie um fast neunhundert Fuß abgekürzt würde. 8 7. ß 158. 17811. Den Uebelständen ist bceegrößtenthcils abgeholfen; auch wird berichtet, die Gemeinden Nicderrordorf, Stetten undhätten, ohne hiezu einige Verpflichtung gehabt zu haben, kräftigst mitgewirkt und wünschen nunRevers zu bekommen, in Zukunft nicht für Unterhaltung in Mitleidenschaft gezogen werden zu ^n