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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Oberes Freiamt. 45 j

8 63. 1792 8 62. !> 131. 17»:;. Den falschen französischen LouiSdor, ferner den ganzen undben Thalcrn, wie auch den Mailänder- und Brabantcrthalcrn hat der Landvogt durch Publication^en weitern Curs zu benehmen. §59. ß 132. 17»ät17»7. Demselben wird alljährlich anempfohlen,"uf das Müuzwescn gcflisscn Acht zu geben und dem Eintritt aller schlechten Münzen bestmöglichst vor-liegen. 1794 H 64. 1795 8 62. 1796 8 69. 1797 8 62.

läl. Straßcntvescu.

^ Art. izz. 177«». Auf den Wunsch der Gesandtschaft von Zug wird dem Landvogt aufgetragen,^ ^"dstraße genau zu beaufsichtigen und deren Zerfall bestens vorzubicgcn. 8 72. » 134. 178». Der-^ Zeigt an, daß er das alte Straßcnmandat wieder publicirt, auch mehrere mündliche Befehle crthcilt8 73. 135. 178117»7. Jährlich wird dem Landvogt anbefohlen, die Straßen der Bogtei^ ier in möglichst gutem Zustande zu erhalten. Ucberdicö bekam er im Jahre 1795 den Auftrag, dafür^ lgen, daß die Landstraßen gegen die anstoßendenoffenen" Felder ordentlich ausgcmarkt werden,^it den erster» durch Ucbcrackern kein Schaden geschehe. 1781 8 56. 1782 8 66. 1783 8 60. 1784 8 55.^ 8 60. 1786 8 64. 1787 8 66. 1788 8 56. 1789 8 52. 1790 8 56. 1791 8 64. 1792 8 63.^ 8 60. 1794 8 65. 1795 8 63. 1796 8 7». 1797 8 63.

IS. kommende Hitzkirch.

^ Art. izg ; ?»2. Der nach dem Absterben des Frciherrn von Ramschwag neugewählte Commenthur,. ^ Truchseß von Zcil-Wnrzach, Generalmajor im schwäbischen Kreis, wird in den gewohnten obrig-'chcn Schutz genommen. 8 65.

Iii. Juden.

in d ^^». Die schwhzerischc Gesandtschaft macht den Anzug, daß ungeachtet die Schutzjuden

hör ^ Grafschaft Baden keinen Verkehr mit dem ober» Frciamt treiben sollten, dennoch von den Ange-einer^ ^^^'bcn anderwärts Handelsgeschäfte mit Juden gemacht werden, daher Schwhz die Erlassunginn^ ^^6""g ^ir nothwcndig halte, dahin gehend, daß kein anderer Handel als um baarc Bczah-^en dürfe, folglich den Juden um keinerlei Schuldfordcrungen Recht gehalten und dieselben^ alls verwarnt werden sollen. Sämmtlichc Gesandtschaften, als nicht instruirt, nehmen diesen Anzugtj^lreinium. z 56. ^ 1Z8. 17»». Der Vorschlag wird von allen Ständen genehmigt, womit der Ar-°us dem Abschiede fällt. 8 59.

17. Lorales.

g. Dictwcil.

>>l d 1778. Das im Jahre 1777 abgefaßte Gutachten über die Kompetenz und Judikatur

^ffelb bußwürdigcn Fällen zu Dictwcil wird ratificirt und die Jahrrcchnung beschließt, daß

^erf ^ " berinstrumentirt" und sowohl dem Stand Luccrn zu Händen der Herrschaft Hcidegg, als der^Wischen Canzlei zugestellt werden soll. 8 77.

!>. Tins,

ziiyzlj ^0. 178». Wegen des Organistcndienstcö zu Tins will es Lucern bei dem lctztjährigen SprucheEnstes "^^^'bcn lassen, und auch hinsichtlich des mit der Organistcnstclle verbundenen Schulmcister-leitH ^wd gefunden, wcnit man in der allgemeinen Sitzung darauf zu sprechen käme, müsse katholischer-^ besagtem Spruche bcharrt werden. 8 8. ß 141. 178S. Die Gemeinde Sins, die schon seit vier