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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Oberes Freiamt. 44^

ct. Grenze zwischen Hitzkirch und Rothenburg.

Art. 49. 1782. Der Landvogt zeigt an, daß durch einen Wolkcnbruch zwei Marksteine zwischenluccrnerischen Amt Rothenburg und dem Amt Hitzkirch weggeschwemmt worden seien und daß in Folge^hen ein Markenuntergang stattgefunden, ein Plan aufgenommen und ein Project abgefaßt worden sei., ^"d dem Landvogt aufgetragen, diese Markung nunmehr in vollkommene Richtigkeit zu bringen undbiesfälliges Verbal nächstes Jahr der Session vorzulegen. 8 63. 50. 1785t1783. Nachdem indag erstgenannten Jahren der Auftrag an den Landvogt wiederholt werden mußte, wurde 1785Verbal über die nunmehr berichtigte Markung vorgewiesen und von den Gesandten ratificirt, womitArtikel aus dem Abschiede fällt. 1783 8 57. 1784 8 53. 1785 8 58.

0. Grenze gegen das Rothcnburgcramt.sej ^ 51. 17112. Durch den Austritt des Mcrischwanderbaches, wo sich derselbe in die Rcuß ergießt,tandvögtlichem Bericht, die Markscheidung zwischen dem obern Freiamt und dem Merischwandcr-zu geworden, und wenn nicht der Gemeinde Birri anbefohlen werde,einen Faschinenhaag

c»4^n", würden in kurzem einige Juchartcn Landes auf freiämtischem Boden weggespült werden;^ tvären bei allfälliger Erneuerung der Markcnlinie drei alte Grenzsteine wieder gehörig aufzurichten.5 ^den deswegen dem Landvogtciamt die nöthigen Aufträge erthcilt. 8 66. ß 52. 17115t. Die Jahr-ung hgrt mit Vergnügen, daß dieselben vollzogen worden und nimmt das vorgelegte Vcrglichs-lect r-ttikoalllliim. 8 62. 53. 1711Ä. Letzteres erhält die Genehmigung, womit dieser Artikel° dem Abschiede fällt. 8 66.

3. Landrechtssachen.

eis ^ Laurenz Wcttstcin, Tischler, von Bißlingen, in der Herrschaft Blumcnfeld, wird

^ ^ndmann angenommen. 8 59. 55. 1785t. Ebenso Franz Morel, aus Savoicn, und BalthasarFramcnspach im Gebiete des Erzstiftes Mainz. 8 63. ß 56. 17811. Ebenso Johannes°us dem Obcrclsaß. 8 57.

<». Fremde Ginzuglinge.

beläst^ Das obere Frciamt läßt vorstellen, wie sehr es durch die vielen armen Fremden

welche in ihrem angewöhnten liederlichen Sinne ganz unbesorgt dahinleben, arbeitsame<^^otten und öfters von Weib und Kindern wegsterben oder dieselben verlassen, die alsdann nichtdadn ^ ^"mndc, sondern dem ganzen Land zur Beschwerde fallen. Dieser Ucbelstand sei zum Theil^)ein/ ^anlaßt, daß die Landvögte für ihre Rcgicrungszcit solchen Fremden AufenthaltöbcwilligungS-^ ^theilcn Pflegen. Die Jahrrcchnung, diesem Gegenstand alle Aufmerksamkeit widmend und eine^ Uebels auch darin findend, daß dergleichen Leuten die Vcrchelichung allzuleicht gestattetFr^' ^""stragt den Landvogt eine Verordnung zu entwerfen und befiehlt, es sollen einstweilen keine^genommen werden. 8 71- !! 58. 1785t. Der Landvogt berichtet, daß er die von ihm entworfenestressend die Einzugsvcrhältnisse den Gemeinden vorgetragen habe, welche aber solches nichtIndern ihre bisanhin genossenen Freiheiten vorgeschützt hätten. Weil jedoch die Jahr-^ ^ eingerissenen Unordnungen nicht ferner dulden will, läßt sie das Project commissionaliterträgt dem neuen Landvogt wie der Canzlei auf, dasselbe mit den Gcmcindövorgcsetztcn auö-^becjfj ^ "'ber die Anzahl und die Verhältnisse besagter Fremden bis nächstes Jahr eine zuverlässige^"tion aufzunehmen. 8 65. 59. 178Ä. Es ergibt sich, daß in den vier Acmtcrn sich dermalen

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