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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Oberes Freiamt.

dem Landvogteiamtc Lenzburg Berichterstattungen an die regierenden Stände gelangt. Den Nachgesandt^von Zürich, Bern, Luccrn und Uri in Znzug des alten wie des neuen Landvogtcs wird nun aufgetragenein Gutachten über diese Angelegenheit zu hinterbringen, welches zur Kenntniß der Hoheiten in d^Abschied fällt. 8 74. Ii 41. 1780. Durch den Verwalter der Herrschast Hallweil (der Obcrhcrr warLaufe des Jahres verstorben) werden einer neuen Commission, zusammengesetzt aus den Nachgesandtvon Bern, Lucern und Zug und dem Vorgesandten" von Unterwalden, noch mehrere Originaltitel v<^gewiesen. Die Commission berichtet über Alles ausführlich und es wird auch dieses Referat den Hoheitdurch deu Abschied hinterbracht, 8 75. Ii 42. 1781. Die bernerische Gesandtschaft spricht den Wunsches möchte der Landvogt bis zu völliger Beseitigung dieses Geschäftes mit allen Rechtsübungen und EZttorialien auf dem streitigen Lande gänzlich inne halten. Von Lucern aber wird begehrt, daßder Landvogt des obern Freiamteö, als derjenige von Lcnzbnrg, wie auch der Zwinghcrr von Heidtsund der Herrschaftöverwalter von Hallwcil im Laufe des Jahres nochmals sich besprechen möchten, ^das vierte Seegestade angewiesen werden könnte und wie weit sich solches erstrecken solle. Diesertrag wird a,l retei-emlum genommen. 8 57. Ii 43. 1782. Der Zusammentritt ist nicht erfolgt, sovon Seite Berns gewünscht wird, daß die Unterredung und Beaugenscheinigung möglichst bald vor >gehe, welcher Ansicht sämmtlichc Gesandtschaften beistimmen. 8 67. Ii 44. 1783. Im Laufe deswaren die Obgenannten und zwei Deputirtc von Bern und Lucern zusammengetreten und hattenPlan und ein Verbal abgefaßt, welche, Nidwalden ausgenommen, von sämmtlichen Ständen geuetM^worden sind. Aus den dieöfälligcn Instructionen geht hervor, daß die Mehrzahl der Stände Willens ^das abgesteckte Gestade nun wirklich ausmarkcn zu lassen. Da jedoch die Gesandten von LuccrnUnterwalden noch nicht zur Beistimmung bevollmächtigt sind, werden sie ersucht, ihre Obern zu vcriiwg^die Einwilligung zu Ausführung des entworfenen Projektes an Zürich einzusenden, damit alsdann ^Landvogt gemeinsam mit den andern Betheiligten die erforderlichen Marksteine setzen könne. 8

45. 178Ä. Unterwalden kann sich nun mit den übrigen Ständen gänzlich vereinigen und von der luccrischen Gesandtschaft wird bemerkt, ihre Obern hätten schon unterm 4. August 1783 deswegen augeschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Die bernerische Gesandtschaft spricht ihre hVerwunderung aus, indem ein solches Schreiben nie an Bern gelangt sei und erbittet sich eine ^Es wird nun in der zuversichtlichen Hoffnung, daß die Stände Bern und Lucern alles Anstößige s ^lichst beseitigen werden, dem Landvogt abermals der Auftrag ertheilt, die Marksteine setzen zu lassen- 8

46. 1783. Bei einem im Laufe des Jahres geschehenen Zusammentritt sämmtlichcr, bei der Ausmaß ^des vierten Seegestadcs am Hallweilersee interessirten Theile sind zufolge eines der Jahrrechnunggelegten Verbales die Marken gesetzt worden. 8 61.

o. Grenze bei Bctweil. ^

Art. 47. 1778 178A. Betreffend diese Markung war die glarncrische Gesandtschaft bis 1zu Annahme der von sämmtlichen Ständen unter den im Abschiede von 1775 enthaltenen Cautelcn ^nommcncn Verglichslinic instruirt, daher dieselbe jährlich ersucht wurde, bei ihren Principalenwilligung auszuwirken. Als 1782 dieselbe erfolgte, bekam der Landvogt den Auftrag, die zz.setzung zu bewerkstelligen und ein Verbal vorzulegen. 1778 8 78. 1779 8 7». 1780 8 71. 1781 »1782 5 65. 1783 8 59. 1784 8 53. Ii 48. 1783. Erst dieses Jahr konnte das Verbal ratificirt we1785 8 58.