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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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437
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Grafschaft Sargans. 4Z7

^'Itcllungcn ^ machen, übrigens mag er bei seiner Ehre und Acmtcrn verbleiben. Da sich zugleichdaß Landammann Oberli und Pannerherr Good von Mcls durch ihr wachsames und standhaftesc»eh,eu die gegen das Stift PfäfcrS gefaßten Anschläge vereitelten, zu Habhaftmachung der Rädels-Mcr mitwirkten und in diesem ganzen Geschäft eben so viel Fleiß als Treue beurkundeten, so wirdftcn beiden Beamten in einer ehrenvollen Zuschrift der Dank der Jahrrechnung bezeugt. 8 59.

Art. 141. Schwhz und Glarus erklären, daß sie auf das von der Stadt Chur au ihre

Seiten' gestellte Gesuch au die wegen des Falschmünzers Joseph Anton Hobin, von Flums, erlaufenenen beizutragen, nicht eintreten werden. Die Jahrrechnuug beschließt cinmüthig, wenn Chur widerhoffen diese Kosten nochmals nachsuchen sollte, sei hierauf durch den Vorort zu crwicderu, dieselbendie Stände nicht, weil der in Chur arrctirte Hobin sich im Sarganscrland keines Vergehensgemacht habe. 8 66.

Freilassungsm'imilde für die Grafschaft Sargans.

tirte ^schsautend »ut derjenigen für den Thurgau (man sehe Seite 393), nur erscheinen in ihr andere Dcpu-' '"U»lich die Herren Joseph Anton Oberli, Amtsvorstchcr von Mcls, Johann Brodcr, Amtsschulthciß von^°scvb^' Sulscr, Amtsvorstchcr von Wartau, David Bcrtsch, Amtslandammann des Sarganscrlandes,

»ad , A»ton Hubcr, Amtsschulthciß von Wallcnstadt, Caspar Rudolf Good, Pannerherr des Sarganscrlandes,b°>» ^vrstchcr derselben Herr Joseph Anton Oberli. Statt vom tt. Februar und X Orten ist in dieser Urkunde^ Februar und VlII Orten die Rede.

Oberes Freiamt.

tndiaung von Beamten. 11s.

Inhalt.

Un,

Beamte. 13-16., ""Rechnung. 17-37.

^"'ensachcn.

Grenze zwischen Rüti und Zug. SS.

e zu Mosen am Hallweilersee. 33 16.

>e bei Betweil. 17. 18.

Belize zwischen Hitzkirch und Rothenburg. 13. 30.° Grenze gegen das Rothenburgeramt. 3133.

"'^«chtssachen. sjz«.

^ Maßregeln gegen das Bettelgesindcl. 6s.

' Harschier.. Läufer- und Großweibelordnung. 63 63.^ Dieb«h.hloj. 66.

ü»t»r. und Compctenzzwiste.

M>t der Abtei Muri.

Wegen Erlassung von Verordnungen zu Beinweil. 6770.

" Wegen der AuStheilung von Sanitätsscheinen. 71. 7s.

Wegen beanspruchten Reichsbodeni. 73 76.

U. Wegen der Waldungen. 77. 78.u dem Zwingvcrwalter zu Heidegg.

^ Wegen des TavernenrcchtcS zu Mosen. 73 81.lAlle Artikel sind achtörtische Geschäfte, ausgenommen i Art.

4.

d.

10.

11.

12.

15.1».I ».

16.

17.

18.

l>. Wegen des SchatzungSrcchtcS über Fleisch, Brod und

Wein. 8s88.c. Wegen eine» Auskaufe» zu AltmiS. 83 31.0. Mit dem Zwinghcrrn zu Ermcnsee. 3Z33.l>. Mit dem Zwinghcrrn zu Sins. 36 33.

Zustizsachen.

». Häuscrverkäufc. 100. 101.

Ii. Appellation von Urtheilen. 10s101.

c. Verordnung wegen der friedschätzigen Güter. 103 107.<l. Canzleitarcn. 108. 103.

Holzausfuhr. IlN113.

Allmendenvertheilung. 116118.

Salzsachen. 113. IM.

Münzwcsen. 1ZI13s.

Strasienwcscn. 133 133.

Commendc Hitzkirch. 136.

Juden. 137. 138.

LocaleS.

a. Dietweil. 133.

d. Sin». 110. 111.

«. Beinwcil. Iis.

>1. BoSweil. 113113.

Personelle». 130-13?.

110. III. Katholisch- Sonfcrenzen. Art. Iis. Zürich und Bern.s