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Oberes Freiamt.
Art.
1.
177».
Zug.
k/
2.
1781.
Zürich.
kf
3.
178».
Bern.
»k
4.
178S.
Glarus.
5.
,787.
Lucern.
ff
6.
178».
Uri.
»l -
7.
17»1
Schwh z.
»k
8.
, 7»».
Obwalden.
kl
9.
17»3.
Zug.
k,
16.
17»7.
Zürich.
It. 1782.
12. 1782
und
17»».
I. Beeidigung von Beamten.
s. Landvögte.
Carl Caspar Kolin, des Raths, von Zug. 8 68.
Daniel Hauser, Zunftmeister, von Zürich. 8 53.
Gabriel Stettler, des großen Raths und Stiftsschaffner zu Zofingk"-
von Bern. 8 55.
Joachim Lcgler, des Gerichts der Neune und alt Landshauptmann
Weil, von Dornhaus, Gemeinde Betschwanden. 8 56.
Johann Jost Rüttimann, des kleinen Raths, von Lucern. 8 64.
Carl Franz Schmid, alt Landammann und alt Landvogt im ober»
amt, von Altdorf. 8 56.
Balthasar Kamer, Hauptmann, von Steinen. 8 62.
Peter Jgnaz von Flüe, alt Landammann, von Sächseln. 8 58.Johann Baptist Blattmann, des Raths, von Aegeri. 8 6t.
Hans Jakob Jrmingcr, Zunftmeister und alt Landvogt im untern Fre>avon Zürich. 8 6t. -
I>. Landshauptmann.
Franz Michael Müller, Statthalter und Landsfähndrich, von Zug. 8 59.
a. Landschrcibcr.
Dem Franz Joseph Lconz Müller, Sohn des Obigen, wird die Landschreiberstclle üb^tragen. Da er aber wegen Minderjährigkeit dieselbe noch nicht bekleiden kann.
Iiis
der damalige Canzleiverwaltcr RooS in das Handgelübde genommen, in der ^nung, daß er die Canzleigcschäfte wie bisanhin fleißig besorgen werde. — Erst ^ ^
übernimmt Müller die Stelle selbst und wird nunmehr beeidigt. 1782 8 66.
1796 § ^
2. Unterbeamte. ^
Art. 13. 1771». Der Landvogt wird aufgefordert, auf nächstes Jahr Bericht zu erstatten, ^Richter, Ammänncr und Wirthe verpflichtet seien, hoheitlich abzustrafende Fälle in den Zwingsbefl^anzuzeigen, was nachlässig geschehen sein soll. 8 73. ß 14. 178». Das Landvogtciamt zeigt an, ^trotz genauer Nachforschung nicht entdecken können, daß etwas sträfliches oder pflichtwidriges vorgehtworauf ihm anbefohlen wird, bei einem schicklichen Anlaß seine wie der Zwingherren Beamte v ^bescheiden und sie ernstlich an ihre Pflichten zu erinnern. Künftig soll dies bei jeder Huldigung ^schehen. 8 74. ß 15. ,782. Aus dem großen Amte Meienbcrg, meldet der Landvogt, wurden ^AmtSrechnung nur sehr wenige und geringe Bußgefällc gelaidct, auch glaube dieses Amt sicheinen Untcrvogt willkürlich bestellen und absetzen zu können, wie denn wirklich auf Absterben ^ein neuer das Amt angetreten habe, worauf dem Landvogtciamt aufgetragen wird, sich über diesen ^ ^zu erkundigen, wie über die Rechtsamen des Amtes Meienbcrg bis nächstes Jahr Bericht zu erstatten. 8 ^16. 178». Er eröffnet, daß der Untervogt im Amte Meienbcrg seine Pflichten gebührend erfüllfügt bei, das fragliche Amt sei in der That zu den Untcrvogtöwahlen berechtigt. 8 56.