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Grafschaft SarganS. 4Z5
^u Glarus anbefohlen, sich bei den Schiffleuten zu Wallenstadt über die bisherigen Verhältnisse genau^ erkundigen. 8 51. ß 130. 178^!l. Der Bericht fällt, daß folgende Taxe in Uebung sei: Eine einzelneWersen gewöhnlich 6 Kreuzer; ein cxprcsscr Wcidling für jeden Schiffmann nebst ^ Maß Wein,^ Pfund Brod und t/z Pfund Käse 36 Kreuzer; ein Herr mit einem Pferd gewöhnlich 20 Kreuzer;^ Pferd allein 12 Kreuzer; ein ezpresses Schiff 40 Kreuzer, nebst jedem Schiffmann ^ Maß Wein,Pfund Brod, t/z Pfund Käse und 40 Kreuzer. Dis Gesandtschaften lassen es bei dieser Taxe ver-üben und beschließen, sie sei der ueucrrichtcten Schifffahrtsordnung bcizurückcn und zu WallenstadtWesen öffentlich anzuschlagen. Auch sollen die Secvögte bei einkommcndcn Klagen wegen Uebcr-k>Mg dieser Taxe schnelle Justiz halten, widrigenfalls nicht nur die Schifflcutc, sondern auch die Sce-zur Strafe und Verantwortung gezogen würden, 8 48. ß 13t. I78S. Der Beschwerde des glar-u„d Gesandten über Forderung doppelter Taxen von fremden Reisenden wird im Abschiede gedachtLa Landvogt aufgetragen, hierüber an die Stände Bericht zu erstatten, 8 54. ß 132. 178<». Der^ bogt meldet, die Schifflcutc zu Wallenstadt behaupten, sie seien bei den öffentlich angeschlagenenstcn verblieben, worauf ihm ernstlich anbefohlen wird, Dawiderhandelnde zu bestrafen, auch an Zürich- Richten, wie es sich mit der Klage verhalte, daß Fremde, welche Gelegenheit finden, in einem
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^ fernem Klagen vernommen. Dessenungeachtet wird auf den Wunsch von Glaruö dem Landvogt
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Schiff nach Wesen zu fahren, bisweilen zu Miethung eines eigenen Schiffes oder Bezahlung^ Schifflohncö angehalten werden. 8 57. 133. 1787. Der Bericht des Landvogteiamtes lautet,^ >abe Schifflcuten die uöthigen Vcrhaltungöbcfehle hierüber crthcilt uud im Laufe dieses Jahres
größere
staö^^^N' burch ciu Mandat bekannt macheu zu lassen, daß jedem Fremden freistehen solle, in Wallcn-^ b),e in Wesen ein leer zurückkehrendes Schiff ohne Bezahlung doppelten Lohnes benutzen zu dürfen.^ Artikel fällt nunmehr aus dem Abschiede, 8 59.
17. Locales.
»a^h S)cr Landvogt berichtet, die Steuer für die brandbeschädigtcn Muriscr betrage
lau; Zehrungökosten für die Collcctantcn u. f. f. 4604 Gulden 46 Kreuzer, welche Summe
k"le»i vorgewiesenen Etat gewissenhaft unter die Verunglückten vcrtheilt worden sei. 8 59.
18. Personelles.
^<l»Bcrathung dessen, was sich wegen eines Admodiationsstrcitcs des Bcrnold-bttka Eisenbergwcrkes im Gonzcn bei Sargans, das an einen Wagcnscil aus Kaufbeurcn
Zugetragen, zeigt der Landvogt die kürzlich erfolgte Abreise dieses Mannes mit seiner^ /Haushaltung an, so daß man sich hicmit nicht weiter befassen müsse. 8 53.
;iirch ^' ^6. I7lltt. Zürich wünscht, die geschiedene Barbara Müller, von Azmoos, welcher durch das^tferiw ^ ^^bricht ihre drei Töchter zur Erziehung anvertraut worden sind, die sich aber von AzmoosAchter und katholisch geworden sei, möchte angehalten werden, wenigstens die zwei minderjährigen>>l 5,^ Azmoos zurückzulicfcrn, weil zufolge des Landfriedens und der Abschiede minderjährige Kinder^hr ,^,^'chcn Religion erzogen werden sollen, bis sie die anno« ckisvrelioni« oder das fünfzehntehaben, in welchem Zeitpunkt ihnen frei stehe, die reformirte Religion zu verlassen oder nicht,und Lucern stimmen diesem bei und es wird dem Landvogt cinmüthig aufgetragen, den Vogt