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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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432 Grafschaft Sargans.

können. 8 56. » 109. 1788. Da das Weggeld zu Bestreitung von Straßcnausgaben gebraucht werdenmußte, mithin noch kein Fond angelegt wurde, ist zu gewärtigen, was in Zukunft hicfür verwendet werdenkönne. 8 50. ß 110. 178i». Noch ist der angeordnete Fond nicht zn Stande gekommen. Die JahrrcchnuNtdum im nächsten Jahre einen Entscheid fassen zu können, trägt dem neuen Landvogt auf, sich im Lawdes Jahres zu erkundigen, ob die Anlegung eines Fondes möglich und nützlich sei oder nicht. 8 ä7- llIII. Z71>«. Der Landvogt zeigt an, das Weggeld habe vom 1. October 1788 bis zum 3. October 1^an allen drei Bezugstellen 1046 Gulden 40 Kreuzer betragen, welches unter die Gemeinden in der M>!vcrtheilt worden sei, daß jede für das Klafter Straßengcbict 2 Kreuzer 3 Deniers bekommen und daßein Vorschuß von 108 Gulden 54 Kreuzer 1 Denier ergeben habe. Er berichtet weiter, für die Fuhkund Handarbeiter auf der neuangelegten Straße falle von diesem Wcggcld nichts ab, sondern man e^schädige dieselben durch Nutznießungen auf den Gemeindegütcrn; kurz es finde gar keine VerwendungWcggcldes zu Gunsten der Straße statt. Mit Ausnahme von Glaruö halten die übrigen Gesandten dal 'man sollte sogleich anordnen, der Landammann habe nicht allein den Vorschuß von 108 Gulden anzu legen, sondern auch das in Zukunft fallende Wcggcld zinstragend zu machen und jährlich durchLandvogt über diese Gelder der Jahrrechnung Rechenschaft abzulegen. Letzterer Beamte solldarüber wachen, daß die Straßen dennoch in gutem Stande erhalten werden, 50. ß 112. 171»> ^sämmtlichen Gemeinden, suchen darum an, daß ihnen in Betracht verschiedener Unglücksfälle u»dErbauung von neuen Straßen, was sie zn Aufnahme von Geldern gcnöthigt habe, der Weggeldb^ferner gestattet, mithin die Gründung eines Fondes nicht weiter anbefohlen werden möchte. ^ .die Stände einen solchen zum Besten deö Landes gewünscht hätten, bewilligen sie den GemeindenWcggcld noch während der nächsten vierzehn Jahre. 8 >58. ß 113. I7i»2. Glarus frägt instructieu^gemäß, ob nicht zu Bestreitung der Ausgaben für die Schollbcrgstraße ein verhältnismäßiger Anthcildem der Landschaft Sargans im Jahre 1785 auf zwanzig Jahre bewilligten Wcggcld an das Landvo^amt verabfolgt werden sollte. Dieser Antrag wird »U refoi-enclum genommen, h 59. ß 114. 171»'? .Mehrheit der Gesandtschaften hält für erforderlich, daß mit Hinficht auf obigen Anzug der ^auf nächstes Jahr umständlich berichte. 8 53. ß 115. 171»ä1. Aus dem im Laufe des Jahres den ^eingesandten Referat ist zu ersehen gewesen, daß der Stände bei der besagten WcggeldbewilliguuZ ^Jahre 1785 in Rücksicht des ihnen obliegenden Unterhaltes von huudcrtunddrei Klaftern auf der ^ ^bergstraße wie auf der Baschär nicht gedacht worden war, und daher auch der Bezug jenes ^e^der Landschaft überlassen blieb. Nach einer ungefähren Berechnung würde der Antheil für die ^ ^sich dies Jahr nur auf 63 Gulden 45 Kreuzer belaufen. H 56. ß 116. 171»S. Da bei jcuer ^ ^mung wegen des Weggeldcs von der Hoheit kein besonderer Vorbehalt gemacht, sondern ^usse^ ^Gemeinden überlassen worden ist, wird für das angemessenste gehalten, den Ständen anhcim zu i ^das Gutdünkcnde zu verordnen, wann wieder um Verlängerung dieses Weggeldcs angebalten u"'wird. H 52.

V. Zu Flums. ^

Art. 117. 1778. Die Gemeinde Flums sucht darum an, ihr wegen großer StraßenauslageU ^Weggeld auf zwanzig Jahre zu bewilligen. Man ist geneigt diesem Wunsch zu entsprechen; ^mit dem Bezüge des Weggeldes erst dann der Anfang gemacht werden dürfen, wenn die Gemens ^einige nöthige Reparaturen an der Straße vorgenommen haben wird. Der Weggeldtarif soll