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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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43l1 Grafschaft Sargans.

Vermittelst Ausführung des Obigen ist einem neuen Rheindnrchbruch hinlänglich vorgebogen worden-Die über die Konferenz, Anfertigung von Nissen, Markungen u. f. f. ergangenen Kosten beliefcn » -auf 2773 Gulden 43 Kreuzer, y 6t). ü 100. ,, 17»». Die Gesandtschaft von Glaruö zeigt an, es st'ihren Principalen der Bericht zugekommen, der Rhein habe gegen Sevelen und das ganze Unterlaßeinen neuen Ausbruch genommen, wodurch die dafigcn Ortschaften in größter Gefahr stehen. Dies rührehauptsächlich daher, daß die Bewohner von Wartau die ihnen obrigkeitlich zur Unterhaltung angewiesene"Wuhrungen vernachlässigen, so daß der Rhein wirklich hinter diesen Wuhrungen hinunterfließe und d»Einwohner von Sevelen gcnöthigt worden seien, an Stellen Wuhre anzulegen, an denen noch niegestanden., Dem Landvogt wird nunmehr aufgetragen, die Wartauer zu der im Wuhrinstrumentdcrtcn Arbeit anzuhalten, Mißverständnisse zwischen den beiden Ortschaften zu beseitigen zu trachten »"neue Anstände ungesäumt an die Hoheiten einzuberichten. H 56. jj 2. Da es Zürich wegen der Herrsch"Sax daran gelegen sein muß, die Wuhrungen am Rhein in der Herrschaft Werdcnberg so beschaffen zu wisst"'daß diesem Fluß sein gerader Lauf gesichert werde, äußert der zürcherische Gesandte gegen dcnstu'g^von Glarus nun auch mündlich den Wunsch, es möchte die werdcnbergischc Gemeinde BuchS das stanbefohlene Schupfwuhr nicht nur zur Hälfte, sondern ganz ausführen. Glarus schenkt diesem W»'» 'Namens seiner Obern, volles Gehör. 8 25. ß 101. 17»A. Die Gemeinde Wartau läßt vortragen, ^sie längs des Rheines auf einer Strecke von zwcitausenddreihundert Klaftern allein wuhren müsse »durch öftere Rheinausbrüchc beträchtlichen Schaden erleide, auch daß Sevelen ihr neulich einen ,von tausend Klaftern habe aufbürden wollen. Durch einen zu Stande gekommenen Verglich sei stdie Hälfte der Arbeit auf letztere Gemeinde zurückgefallen, welche dieselbe aber, wie verlaute,übernehmen gewillt sei. Ein Verglich vom Jahre 1501 thue indessen auf das klarste dar, Wartaunur bis zu den Tricsener Heuwicsen wuhren, während der Gemeindöbricf von Sevelen melde, daß "Gemeinde das Recht haben soll, auf Wartaucrgebict so weit zu wuhren, als sie es nöthig habe.ersuche daher, es möchte Glarus bewogen werden, die Sevclcr anzuhalten, die nach demVerglich übernommene Hälfte allein herzustellen. Die Jahrrcchnung entspricht nicht nur diesem 'sondern trägt auch dem Landvogt auf, mit demjenigen zu Werdcnberg aus gütliche Beilegung 'Sache nach den vorhandenen Verkommnisscn sorgfältig bedacht zu sein. H 59. 102. 17»T ^ ^den genannten Landvögtcn hatte ein Zusammentritt statt gehabt, und es wurde angemessen gesunde»,die Gemeinde Sevelen derjenigen von Wartau ungefähr vierhundert Klafter von dieser Arbeit ciönev"daß aber hiebet das in der Herrschaft Sax gelegene Dorf Buchs Sevelen an die Hand gehen ,Da jedoch die beiden Gemeinden sich für einmal hiezu nicht verstehen wollten, sind die Wuhrargänzlich unterblieben. Glarus wird daher ersucht, zu Hause darauf einzuwirken, daß Sevelen .hülfe aufgefordert werde; überdies wird dem Landvogt anbefohlen, mit dem Landvogteiamte Werdc» ^nötigenfalls auch mit demjenigen zu Sax, auf gütliche Beilegung der Sache hinzuarbeiten. K103. 17»«. Wegen der Wühlarbeiten zu Wartau ist auf Ende Juli eine Konferenz angesetzt und ^trägt dem Landvogt auf, bei diesem Anlasse die betheiligten Ortschaften für Annahme einesPlanes zu Beförderung dieser höchst nöthigcn Arbeit zu bestimmen. 8 63. j> 104. 17»7. Das aufam 3. März statt gehabten Konferenz der Landvögte von Sargans, Werdcnberg und Sax "^st" ^Rhcinwuhrstreitigkcit zwischen Wartau, Sevelen und Buchs abgefaßte Gutachten wird dervorgelegt, welche beschließt, die Gemeinde Wartau habe die ihr zugefallenen sechshundert fünfzig