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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Grafschaft Sargans. ^27

^fäfcrs und Schännis, wie Wartau ihren Fälligen einen Auskauf zugestanden haben, der demjenigen derstände ähnlich ist. y 57.

II. Münzwesen.

Alt. 75. 17 78. Man läßt es bei dem Mandat von 1766 bewenden, hinterbringt aber den Hoheiten

Zeucht, daß die Gold- und Silbersortcn zu hoch cursiren. 8 69. 76. 177». Die berncrischc Gesandt-

chaft schlägt eine Revision obigen Mandates vor. 8 6V. 77. 178». Die Mehrzahl der Orte will es

stell Mandate verbleiben lassen, doch wird den Hoheiten in Folge einer von Bern gemachten Vor-

sort^' ""^tragen, dem Landvogt die Anleitung zu geben, den dcrmaligcn Curö der Gold- und Silber-

kn j, Ha,^xl und Wandel zwar zu gestatten, jedoch darauf zu achten, daß sie nachfolgenden Werth

ll ten: Die neue Dublone und der Carlsdor 11 Gulden, die Sonncndublone 1t) Gulden 4t) Kreuzer,

alte französische und spanische Dublone 8 Gl. 45 Kr., der Maxdor 7 Gl. 20 Kr., die halbe alte

. ^ ^ und die gewichtige Dueate 5 Gl., der Kronenthaler 2 Gl. 45 Kr., der LouiSblanc und die

^ Wichen und bayerischen Thalcr 2 Gl. 24 Kr. Auf die Anzeige des Landschreibers, daß in den Capital-

"n stetH angeliehencn Geldes bestimmt ward, wird ihm aufgetragen, denselben nie

^ den dermaligen Curö zu stellen. H 60. jj 78. 1781. Dem Landvogt wird anempfohlen, dem Ein-

^emder schlechten Scheidemünzen so viel als möglich zu steuern; auch soll in den Capitalbriesen

in , ^ bemerkt werden, in welchem Balor die Anlcihungen geschehen seien, damit sie später wieder

^3 eiche,st Werthe abgelöst werden können. 45. ß 79. 1782 u. 178». Die in Kraft erwachsene

^ardnststjZ von 1781 wird dem Landvogt zur Befolgung empfohlen. 1782 8 51. 1783 y 49. »

Dem Eindringen schlechter Münzen, sowie der Erhöhung des Elises soll das

daß ^^iamt möglichst vorzubiegcn suchen. 1784 8 46. 1785 8 49. jj 81. 178». Der Landvogt meldet,

den Scheidemünze, sondern meistens gute Gold- und grobe Silbersortcn cursiren. Mit Bezug auf

Rn französischen Louisdor wurden die gleichen Beschlüsse gefaßt, deren Stc. 358 Art. 318 Erwäh-

zzo.^^fchehen ist. y 5Z. ^ 82. 1787. ES soll bei der lctztjährigcn Verfügung wegen der neuen fran-

^ ^ ^^uiödor lediglich sein Bewenden haben. 8 54. 83. 1788. Es steht zu erwarten, ob es den

^ ^ etwa belieben werde, wegen der sich einschleichenden neuen Louisdor eine bestimmtere'Vcrord-

treffen, y 48. 84. 178»17»». Dem Landvogt wird aufgetragen, dem Eindringen aller

Aer» Nemden Münzsorten möglichst vorzubiegcn, und 1791 überdies ihm anbefohlen, vor den dem

u»d nach erscheinenden falschen neuen Louisdor zu warnen, ferner ganze und halbe Kronenthaler

da« ^ Schwung kommenden Brabanter- und Mailändcrthaler durch eine Publication sogleich auf

^ nachdrücklichste zu verbieten. 1789 8 45. 1790 8 48. 1791 8 56. 1792 y 58. 1793 .<> 52. jj

^7 ^ 17»?. Achnlichc Aufträge an das Landvogteiamt. 1794 ^ 55. 1795 51. 1796 Ii 59.' 52.

12. Straszenwesen.

^tei V ^^78. Aus dem Berichte des LandvogteS geht hervor, daß die Straßen sich in ziemlichst ^de definden. H 70. ß 87. 177». Diejenige über den Schollbcrg ist im Laufe des Jahres sotetztey^.Warden, daß sie einstweilen keiner weiter» Reparatur bedarf. 8 61. 88. 178». Wegen eines im8h. geschehenenSchlipfes" mußte diese Straße wieder namhaft ausgebessert werden. H61.

t?8z ^ 1?8äl. Die Straße am Schollberg und auf der Baschär, welche in den Jahren 1781 undaits reparirt, theilö neu angelegt werden mußte, fand sich 1783 gänzlich vollendet und aus der

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