itten bitten ihnen zn erlauben: a) DaS Weg- und Wnhrgcld nach Verhältniß der Mannschaft^^^ilcnz'dj den freien Zug von einem Hof in den andern beliebig aufzuheben, damit ein jeder
b.
Rh ^ ^bcilt einerseits dem Landvogt den Auftrag, die sämmtlichcn Höfe hierüber cinzuvcrnchmen,
Rheinthal. 4^7
^ichehen, eine unbedingte Zusage für bedenklich, weil dem Vernehmen nach um die Mitte des fiebzchn-^ Jahrhunderts in einem Abschiede das Ausschließungsrecht nicht gestattet worden sei; Nidwalden ist'vstruirt, „die Landschaft hierüber zu vernehmen", und Außer- und Jnnerrhoden rcscrvircn sich die derMarkest halber biöanhin gewohnte Ucbung und können zu dem Ausschließungsrechte nicht stimmen. K 43. ß^ Obwohl einige Gesandtschaften willfahren könnten, wird der einmüthige Beschluß gefaßt,
von Salis in seinem Begehren abzuweisen, bis er seine Ansprüche umständlicher darthue. H 4l. »> Ein von demselben eingegebenes Memorial, aus welchem hervorgeht, daß er keineswegs auf
^ Jagdbarkeit von großem, sondern von kleinem Wildprct, als Geflügel, Hasen u. f. f. Anspruch macht,dil« ^ stören,tum genommen. 8 42. ß 231. I78U. Auch jetzt ist die Mehrzahl der Gesandtschaften instruirt,Begehren des Herrn von Saliö abzuschlagen, bis er stärkere Gründe für daö von ihm Angesprochene°"egen könne. 5 35.
v. Weg- und Wuhrgeld u. s. f.
Die seit 1773 in drei Gerichte abgcthciltcn Ortschaften Widnau, Haslach und
.
Bezirk oder Hof bleibe, wo er ist und sitzt; n) dem Hof Haslach zu gestatten, daß
^ annoch „ auslicgcndcn" Güter ebenfalls einlegen und nutzbar machen könne. Die Jahr-
^ Ug erthcilt einerseits dem Landvogt den Auftrag, die sämmtlichcn Höfe hierüber cinzuvcrnchmen,
anderseits einen umständlichen Bericht an den Stand Zürich zu erstatten, wie die
Heilung vor sich gehen könne. H 47. ß 233. 1787. Zufolge dcö laudvögtlichen Berichtes
Ortschaften ein Verglich zu erzielen sein, auch haben AuSgeschosscne von
»>erd^ ^rgcthan, mit Ausnahme der Wuhrgclder könnte alles Ucbrigc in chcvorigcm Stand gelassen
»ekw"' Landvogt wird daher aufgetragen, im Laufe des Jahres eine neue Untersuchung Vorzü-gen. y ^
II. Au.
lyH ^34. I78S. Durch den Landvogt wird angezeigt, daß die Ortschaften An, Monstcin und Has-^Zibt^ ^ Bu in eine Pfarre umzuwandeln wünschen. Aus der ihm zugekommenen Bittschrift
^ besagten Gemeinden hätten schon 172l) und 1721 Geld hiefür zusammengelegt und diereist . Bu erbaut; in jenen Jahren seien sechöunddrcißig katholische Haushaltungen gewesen, wäh-hxx ^chsundsiebcnzig wären, die bereits vierhundert Seelen zählen. Diese Leute seien von Alters^rnang pfarrgenössig, welcher Ort unter Abt St. Gallcuschcr Jurisdiction stehe, während Au,fer^t ^ Haslach uutcr fürstbischöflich constanzischcr Gerichtsbarkeit sich befinden. Bcrnang sei zu ent-begegne öfters, daß Sterbende daö heilige Sacramcnt nicht mehr empfangen können; auch^ ^bolischc Herzen ein großer Trost, täglich eine heilige Messe ohne Beschwerde anhören zu>>i H ' viernndsiebcnzig seit der Errichtung der Capelle in An gestifteten Messen müssen, da die Priester^ ^^n genug zu lesen haben, oft verschoben werden u. f. f. Dem Landvogt wird aufgetragen,fraglicher Hofleutc zu Prüfen, sj 7. ß 235. I7«i». Bei einer durch diesen Beamten veran-^Na ^"^inde niachtcn sich viele Gcmcindsgenossen anheischig, znm künftigen Unterhalte des PfarrersSumme darzuschicßen. Da jedoch die Capelle bedeutend vergrößert, auch ein Pfarrhaus erbautMutzte, würde die Summe bei weitem nicht hinreichen, was die Gesandtschaften veranlaßt, dieses
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