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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Rheinthal.

Kanzlei auf anständige Weise zu reparircn, weshalb ihm aufgetragen wird, einen genauen Ucbcrschlag^ entwerfen. Zugleich wird für zweckmäßig erachtet, dem Landschrcibcr, bis er das Gebäude beziehenenne, eine Micthzinöentschädigung zu verabfolgen. 8 19. ß 200. 1783. Dieser Beamte bittet, es möchtenCanzlcirebcn, deren Bebauung mit großen Kosten verbunden sei, veräußert, der Erlös als ein ewiges^hital zinstragend gemacht, die Interessen davon dem jeweiligen Landschrcibcr verabfolgt, ihm jedoch die^waltung des FondcS nicht zugcmuthct werden. Die Gesandtschaften finden dies unthunlich, weil, wenn'ssc Grundstücke auS hoheitlichen Händen kämen, sie dem ewigen Verspruch unterworfen würden. 8 20. !!

- >78«. Lombach, unter dessen Aufsicht das Canzleigcbäude um 2667 Gulden 50 Kreuzer rcnovirt^ e, legt Rechnung ab. Da er den Micthzins selbst bezahlt, auch während der Baute sein Gesinde^ Pferde vielfach für dieselbe verwandte, sollen ihm noch dreißig neue Louisdor zukommen, welche^ st'r das noch Uebrigc, was gebaut werden muß, mitvcrwendcn kann. 8 20.

cl. Ratlchaus.

Art. 202. 1787. Der Landvogt zeigt an, daß das Rathhauö zu Rheincgg einer auf vermuthlich^ stehen kommenden Reparatur bedürfe, woran die Stände laut Abschied von 1755 wegen»uu^^terlicgcndcn Grccdhauscs die Hälfte zu bezahlen haben, in Folge dessen ihm aufgetragen wird,u Reparatur vorzunehmen. 8 07. ß 203. 1788. Da dieselbe vor sich gegangen und die Auslage^chnet worden ist, fällt dieser Artikel aus dem Abschiede. 8 39.

s. Waldung im Schutz.

daß Landvogtciamt sucht im Namen der Bürger der Stadt Rheincgg darum an,

sind ^ Juchartcn haltende Waldung, im Schutz genannt, vcrthcilcn dürfen. Die Jahrrcchnung

jedoch, paß solche Vcrthcilungcn von Wäldern und Gcmcindegütern höchst nachthcilig seien, unddas Gesuch ab. 8 53. ß 205. 17«;!. Sämmtlichc Gesandte nehmen nunmehr das letztjährige An-Stadt Rheincgg a<t lolvrendnm, weil diese Waldung, sehr von der Stadt entlegen, gegenacn, genügend geschützt werden kann, zum Thcil inr Appenzcllcrland liegt, auch früher ParticulargutBürgerschaft geschenkt worden ist. 8 -16. ß 206. 17«Ä. Weil die Bürgerschaft im Laufei»r Hoheiten selbst gewandt und durch Mehrheit der Ortsstimmcn die Bewilligung

de>v ^^'sung erhalten, jedoch unterlassen hatte, sich bei Uri und Obwaldcn um die Ortsstimmcn zudo>l die Gesandten der beiden Stände sowohl gegen diese, als gegen jegliche Vcrthcilung

^weindcwäldern. 8 51.

^ Obcrricd.

dies^. 1778. Da die Reparatur der Gefangenschaften im Hofe Oberricd statt gefunden hat, fällt

^ Artikel aus dem Abschiede. 8 56.

^ 0. Bernang.

3" Fvlge Einfrage der bernerischen Gesandtschaft, ob der im Jahre 1777 genehmigte^'chtet^ der katholischen Pfarre Bernang und einem dortigen Bauern in Kraft erwachsen sei,

tvestx/ ^ Landvogt, daß alles in Richtigkeit sich befinde, mithin ist dieser Sache im Abschiede nichtgedenken. 8 57-

v. Thal.

n. s. Pill IkKgtS.

^ 29g. 1778. Das dem Abschied von 1776 beigelegte Gutachten, die pia lexata in dem Hof